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  • Erfolgreiche Partnerschaft: Kupfer & Sohn setzt auf uniSmart für digitale Innovationen

    Ein Blick hinter die Kulissen der Andreas Kupfer & Sohn GmbH Seit 2016 vertraut die traditionsreiche Firma Andreas Kupfer & Sohn GmbH aus Nürnberg auf die digitale Lösung von uniSmart. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick auf die beeindruckende Geschichte des Unternehmens, die Vorteile der Zusammenarbeit mit uniSmart und geben einen Ausblick in die digitale Zukunft. uniSmart stellt vor: Andreas Kupfer & Sohn GmbH | Bilder: Andreas Kupfer & Sohn GmbH Firmenhistorie: Von Obst und Gemüse zum umfassenden Frischelieferanten 1913 gegründet als Obst- und Gemüsehändler, hat sich die Andreas Kupfer & Sohn GmbH zu einem zukunftsorientierten, familiengeführten Unternehmen entwickelt. Mit über 100 Jahren Erfahrung hat sich das Unternehmen von einem lokalen Händler zu einem Frischelieferanten in nahezu allen Lebensmittelsortimenten für Handel und Gastronomie gewandelt. Ihr Motto "Vielfalt und Frische" spiegelt sich in ihrem breiten Angebot wider: Obst & Gemüse, Fresh and Ready-Produkte, Molkereiprodukte, Feinkost und Fleisch. Mit 250 Mitarbeitern und einer beeindruckenden Flotte von 43 Lastwagen, 4 Transportern und 25 PKWs bedient sie einen weitreichenden Markt von Nürnberg über Stuttgart bis nach Amberg. Was zeichnet die Firma aus? Die Andreas Kupfer & Sohn GmbH zeichnet sich durch ihre zukunftsorientierte Ausrichtung aus. Als Familienunternehmen in vierter Generation kombiniert sie Tradition mit Innovation. Strukturiert in einem Category Management bedient sie verschiedene Branchen, darunter Facheinzelhandel, organisierter Lebensmitteleinzelhandel, Discount, Gastronomie und Systemgastronomie. Ihr Engagement für Umweltschutz wird durch entsprechende Zertifikate bekräftigt und ihre gelieferten Waren sind stets von höchster Qualität und Frische. Die Zusammenarbeit mit uniSmart: Digitale Innovation für eine höhere Lieferqualität Seit 2016 nutzt Kupfer & Sohn die Integration von uniSmart, insbesondere die Modelle Webfleet LINK 510, 710 und 740 sowie dem Tablet PRO 8475, wobei ein großes Augenmerk auf dem uniSmart Fullservice liegt. Mit dem Tachomanager werden obendrein die Lenk- und Ruhezeiten automatisch aufgezeichnet. Diese Technologien ermöglichen es dem Unternehmen, ihren Kunden durch nur wenige Klicks genaue Informationen über die Ankunft der Lieferungen zu geben und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies hat zu einer erheblichen Steigerung der Lieferqualität geführt und die Effizienz des gesamten Logistikprozesses verbessert. Die Vorteile der Digitalisierung: Ein Ausblick in die Zukunft Kupfer & Sohn plant, sich weiter in Richtung digitale Zukunft zu bewegen. Der Fokus liegt dabei auf der Einführung eines digitalen Lieferscheins, der den papierbasierten Prozess modernisieren und die Effizienz steigern wird. Warum uniSmart? Zuverlässigkeit und schnelles Problemmanagement Für das Unternehmen steht die Zusammenarbeit mit uniSmart für Zuverlässigkeit und schnelles Problemmanagement. Die Technologie hat nicht nur die operative Effizienz verbessert, sondern auch die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten vereinfacht. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Insgesamt zeigt die Erfolgsgeschichte der Andreas Kupfer & Sohn GmbH, wie eine traditionsreiche Firma durch digitale Innovation ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und gleichzeitig ihre Unternehmenswerte bewahren kann. Die Partnerschaft mit uniSmart ist dabei ein Schlüsselaspekt auf dem Weg in eine digitalisierte Zukunft.

  • Unternehmensnews Februar 2024*

    Alles was der Februar an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter! EU-Batterieverordnung: Mehr Verantwortung für Hersteller und Händler Ab dem 18. Februar 2024 müssen Hersteller, Importeure und Händler von Batterien sowie batteriebetriebenen Geräten zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese Regelungen der neuen EU-Batterieverordnung sollen nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch sicherstellen, dass die Verbraucher über die Auswirkungen ihrer Batterien informiert sind. Eine umfassende Transparenz und nachhaltige Praktiken stehen im Mittelpunkt dieser Verordnung. Herkunftskennzeichnung an der Fleischtheke: Transparenz für Verbraucher Seit dem 1. Februar 2024 sind Fleischer und Metzger dazu verpflichtet, die Herkunft von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch an der Theke sichtbar zu machen. Dieser Schritt in Richtung Transparenz ermöglicht es den Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen und das Bewusstsein für die Herkunft von Lebensmitteln zu stärken. Die genaue Kennzeichnung von Aufzucht und Schlachtung wird dabei eine zentrale Rolle spielen. SV-Meldeportal: Digitaler Wandel in der Sozialversicherung Zum 29. Februar wird das bekannte Portal "sv.net" abgeschaltet und durch die Nachfolger-Software "SV-Meldeportal" ersetzt. Diese Veränderung soll den wachsenden Anforderungen an den Datenaustausch in der Sozialversicherung gerecht werden. Die Digitalisierung schreitet weiter voran, um einen effizienten und zeitgemäßen Austausch von Meldungen zu gewährleisten. Inflationsprämie im Dachdeckerhandwerk: Anerkennung für Arbeitnehmer Der Tarifvertrag im Dachdeckerhandwerk sieht ab Februar 2024 eine Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer vor. Die Zahlung von 457 Euro zeigt die Anerkennung für die harte Arbeit dieser Berufsgruppe und soll die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen. Kürzere Ersatzfreiheitsstrafen: Ein Schritt zur sozialen Gerechtigkeit Die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen wird halbiert, um eine fairere Alternative für diejenigen zu schaffen, die Geldstrafen nicht bezahlen können. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Strafe besser im Verhältnis zur begangenen Straftat steht und nicht zu einer unverhältnismäßig langen Haft führt. Neuregelung bei der Medikamenten-Zuzahlung: Vereinfachung für Verbraucher Ab dem 1. Februar 2024 wird die Zuzahlung für Arzneimittel auf die Packungsgröße bezogen. Dies vereinfacht den Prozess und stellt sicher, dass Verbraucher nicht mehrfach für kleinere Packungen zahlen müssen. Die Änderung trägt dazu bei, die Kosten für notwendige Medikamente besser zu kontrollieren. Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt: Zeit für schnelle Entscheidungen Für Besitzer von Photovoltaikanlagen bedeutet der 1. Februar einen Einschnitt in die Einspeisevergütungen. Es kann sinnvoll sein, bestehende Anlagen vor dem Stichtag zu installieren, um von den höheren Vergütungen zu profitieren. Für neue Anlagen gelten ab diesem Zeitpunkt niedrigere Einspeisevergütungen, mit einer weiteren Absenkung ab August. Sie wollen immer auf dem neuesten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst?  Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen! *Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Behnam Norouzi

  • Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) 2024

    Zum Jahresstart steht es nun wieder fest, welche Maßnahmen seitens De-minimis (jetzt Umweltschutz und Sicherheit (US)) förderfähig sind. Vor einer Beantragung ist es auf alle Fälle sinnvoll, die Möglichkeiten im Unternehmen zu scannen und eine eventuelle Umsetzungsplanung durchzuführen - die uniSmart hilft Ihnen dabei! Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) beginnt am 05. Februar 2024! Achtung – hier sollten Sie schnell sein: Das Programm endet am 31.05.2024. Wie bereits in den letzten Jahren wird zudem der Fördertopf geschlossen sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind. Was hat sich geändert? Beispiel Fahrzeugnachweis: Abweichend von den Regelungen der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ sind die Fahrzeugnachweise erst mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Anmerkung: Dies dient der Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Antragstellende erklären mit ihrer Unterschrift auf dem Kontrollformular unter anderem, dass sie Halter bzw. Halterin und/oder Eigentümer bzw. Eigentümerin förderfähiger Fahrzeuge sind. Eine Gesamtübersicht der Neuerungen finden Sie hier: Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: Förderfähige Maßnahmen 2024 Im Transportgewerbe werden seit 2009 spezielle Maßnahmen gefördert. Darunter fallen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder zur Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel: Tourenplanungsprogramme Telematiksysteme Software zum Auslesen digitaler Tachographen uvm. Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: Diese Auflistungen bringen eines exakt auf den Punkt: Investieren Sie in die Digitalisierung Ihres Unternehmens und profitieren Sie von dem staatlichen Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) 2024! Informieren Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos über unsere Lösungen und profitieren Sie vom staatlichen Förderprogramm! Fazit Die Digitalisierung der Transportunternehmen schreitet unaufhaltsam voran. Es ist daher wichtig, Schritt zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Häufig ist es so, dass solche Investitionen sich erst im Laufe der Zeit amortisieren und so mancher Unternehmer schreckt vor den vermeintlich hohen Kosten zurück. Es ist daher gut zu wissen, dass viele Tools und Anwendungen für die Digitalisierung im Transportunternehmen staatlich gefördert werden - ohne, dass eine Rückzahlungspflicht besteht.

  • JuSchoTrans GmbH: Auf der Überholspur der Digitalisierung mit uniSmart

    In der Welt der Spedition und Logistik ist Präzision und Effizienz entscheidend. Die JuSchoTrans GmbH aus Hainichen hat nicht nur die Bedeutung dieser Elemente erkannt, sondern setzt auch konsequent auf die digitale Zukunft, unterstützt durch die innovative Technologie von uniSmart. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf dieses dynamische Unternehmen werfen. Firmenporträt: JuSchoTrans GmbH - Auf Erfolgskurs seit 2015 Mit Sitz in Hainichen und gegründet im Jahr 2015 hat sich die JuSchoTrans GmbH zu einem bedeutenden Akteur im Transportsegment bis 3,5 Tonnen entwickelt. Unter der Leitung von Herrn Scholz, dem engagierten Geschäftsführer und Inhaber, verfolgt das Unternehmen einen stetigen Wachstumskurs. Mit 94 Mitarbeitern und einer vielseitigen Flotte von Kastenwagen und Transportern bietet JuSchoTrans nicht nur exzellente Transportdienstleistungen, sondern auch 1000m² Lager- und Umschlagmöglichkeiten für umfassende Logistiklösungen bis zu 40 Tonnen. Unternehmensphilosophie: Erfolg durch engagierte Mitarbeiter Herr Scholz betont die herausragende Bedeutung seines engagierten Mitarbeiterstamms für den Erfolg des Unternehmens. Die JuSchoTrans GmbH hebt sich nicht nur durch ihre technologischen Innovationen hervor, sondern auch durch die Wertschätzung ihrer Mitarbeiter, die als Herzstück des Unternehmens gelten. uniSmart Integration: Präzise Tourenüberwachung für optimierte Abläufe Seit 2021 setzt JuSchoTrans auf die Integration von uniSmart, insbesondere auf die Webfleet LINK-Boxen (201/210/240/245) für die Auslieferung. Diese ermöglichen eine optimale Tourenüberwachung, Fahrfolgenoptimierung und bieten den Kunden schnelle Auskünfte. Eine innovative Funktion ist der gesonderte Zugang für einen Auftraggeber, um Auslieferungen zu überwachen, was Informationswege verkürzt und wertvolle Zeit spart. Technologievorteile: Genauigkeit, Optimierung und Kostenersparnis Die präzise Nachverfolgung aller Touren ist für JuSchoTrans von äußerster Wichtigkeit. Die Detailgenauigkeit der Aufzeichnungen ermöglicht nicht nur genaue Auskünfte und Überprüfungen, sondern auch die Optimierung von Touren, was zu einer effizienteren Kostenstruktur führt. Der Einsatz von uniSmart hat sich als Schlüssel zur Steigerung der Effizienz und Qualitätskontrolle erwiesen. Digitale Zukunft: JuSchoTrans auf dem Weg zum papierlosen Büro Die JuSchoTrans GmbH plant eine fortschreitende Digitalisierung ihrer Prozesse, wobei der Fokus auf einem schrittweisen Übergang zu einem papierlosen Büro liegt. Die digitale Führerscheinkontrolle von uniSmart und COTRIS ist dabei ein geplanter Schritt, um die Prozesse weiter zu vereinfachen. uniSmart Partnerschaft: Kompetenz, Lösungsorientierung und exzellenter Service Für JuSchoTrans ist die Zusammenarbeit mit uniSmart nicht nur eine Technologieimplementierung, sondern eine Partnerschaft. Die Mitarbeiter von uniSmart zeichnen sich durch ihre Kompetenz, lösungsorientierte Arbeitsweise und herausragenden Service aus. Die einwandfreie Erreichbarkeit und der reibungslose Kontakt stärken das Vertrauen zwischen beiden Unternehmen. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? JuSchoTrans GmbH beweist, dass Erfolg in der Logistikbranche nicht nur auf der Straße, sondern auch durch digitale Innovationen erzielt wird. Mit uniSmart an ihrer Seite ist das Unternehmen bereit, weiterhin neue Maßstäbe zu setzen und die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern.

  • Schneider & Sohn GmbH & Co. KG: Baukompetenz und Digitalisierung im Einklang mit uniSmart

    Die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Blaufelden-Gammesfeld steht nicht nur für Tradition im Bauwesen seit ihrer Gründung im Jahr 1929, sondern auch für innovative Wege in der Digitalisierung. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die herausragenden Merkmale dieses Bauunternehmens und wie die Integration von uniSmart dazu beiträgt, den Erfolgsweg zu ebnen. Firmenhistorie: Über 90 Jahre Baukompetenz Seit 1929 ist Schneider & Sohn ein fester Bestandteil der Bauindustrie. Das familiengeführte Unternehmen hat sich zu einem wichtigen Akteur im Tiefbau, Fuhrwesen, Entsorgung, Abbruch und Containerdienst entwickelt. Mit 136 Mitarbeitern, 29 Lastwagen und 60 Baumaschinen ist Schneider & Sohn breit aufgestellt und bedient eine Vielzahl von Kunden, darunter Kommunen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaft, Energie- und Wohnungswirtschaft. Unternehmensphilosophie: Wertschätzung und Kompetenz Die Grundwerte von Schneider & Sohn sind geprägt von einem wertschätzenden Umgang mit Partnern und Kunden. Das Unternehmen zeichnet sich nicht nur durch seine langjährige Erfahrung aus, sondern auch durch die Übernahme der Planung und Bauleitung von Tiefbauprojekten und Außenanlagen. uniSmart Integration: Effizienz und Compliance im Fokus Seit 2016 setzt Schneider & Sohn auf die Integration von uniSmart, insbesondere die Webfleet LINKs 510/740 und PRO-Geräte 7250/7350 sowie die Tablets 8275 und 8475 mit dem vollumfassenden uniSmart Fullservice. Darüber hinaus werden durch den Tachomanager aller Tachodaten automatisch ausgelesen. Diese Technologie hat dem Unternehmen Zeit- und finanzielle Ersparnisse gebracht, ermöglicht eine schnellere Reaktion auf Kundenanfragen und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Technologievorteile: Zeit, Finanzen und Kundenfokus Die Integration von uniSmart hat Schneider & Sohn nicht nur eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, flexibel auf Kundenanfragen zu reagieren. Die Technologie unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, was in der Baubranche von entscheidender Bedeutung ist. Digitale Zukunft: Schneider & Sohn auf Expansionskurs Schneider & Sohn plant für die Zukunft eine fortschreitende Digitalisierung. Der Ausbau des Dokumentenmanagementsystems (DMS), des Warenwirtschaftssystems und des Angebotswesens stehen dabei im Fokus. Die Schaffung flexibler Schnittstellen zwischen verschiedenen digitalen Systemen soll zukünftige Softwareanschaffungen oder -änderungen erleichtern. uniSmart Partnerschaft: Erreichbarkeit und Lösungsorientierung Für Schneider & Sohn ist die Zusammenarbeit mit uniSmart mehr als nur eine technische Implementierung. Das Servicecenter ist gut erreichbar und die Mitarbeiter von uniSmart kümmern sich schnell und effektiv um alle Anliegen. Die schnellen Rückmeldungen bei Terminen für Um- und Neueinbauten sowie die gute Erreichbarkeit des Außendienstmitarbeiters zeugen von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Schneider & Sohn GmbH & Co. KG beweist, dass Baukompetenz und Digitalisierung Hand in Hand gehen können. Mit uniSmart als Partner ist das Unternehmen bereit für die Herausforderungen einer sich stetig wandelnden Bauindustrie.

  • Alle Neuerungen und Änderungen 2024 (Teil 3)

    Starten Sie gut ins neue Jahr mit dem 3. und letzten Teil unseres uniSmart-Jahresausblicks! Auch in diesem Teil geht es um die geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2024! Sonstige Neuerungen für Verbraucher: Das Jahr 2024 bringt eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen mit sich, die den Alltag der Menschen in Deutschland beeinflussen werden. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen: 1. Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte, darunter Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker, mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Maßnahme folgt einer EU-Vorgabe, die darauf abzielt, Elektroschrott zu reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. 2. Änderungen rund um die Pflege: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibt es ab 2024 bedeutende Veränderungen: Das Pflegegeld steigt um fünf Prozent im Jahr 2024 und um weitere 4,5 Prozent im Jahr 2025. Pflegesachleistungen werden ebenfalls um fünf Prozent erhöht, mit weiteren 4,5 Prozent im Jahr 2025. Pflegeunterstützungsgeld kann ab 2024 jährlich beantragt werden. Der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten in Heimen erhöht sich gestaffelt. 3. E-Rezept: Digitale Verschreibungen ab 2024 Ab dem 1. Januar 2024 werden in Krankenhäusern und Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten verpflichtend E-Rezepte ausgestellt. Diese können in der E-Rezept-App, als Ausdruck oder auf der elektronischen Gesundheitskarte erhalten werden und deutschlandweit in allen Apotheken eingelöst werden. 4. Aus für den Kinderreisepass: Nur noch "normale" Reisepässe für Kinder Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Personen unter 24 Jahren können nur noch einen "normalen" Reisepass beantragen, der sechs Jahre gültig ist. 5. Interaktiver Krankenhaus-Atlas: Online-Informationen für Patienten Ursprünglich geplant für den 1. Mai 2024, wurde das Krankenhaustransparenz-Gesetz vom Bundesrat abgelehnt. Das Gesetz sollte Patienten ermöglichen, online Informationen über Fachgebiete, Fallzahlen und Personalausstattung verschiedener Kliniken abzurufen. Verhandlungen im Vermittlungsausschuss stehen bevor. 6. Reform des Tierschutzgesetzes: Kükentöten wird eingeschränkt Ab dem 1. Januar 2024 ist das Töten männlicher Hühnerembryos bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt. Ab dem 13. Tag ist dies nicht mehr gestattet, basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schmerzempfinden von Embryos. 7. Ausweis und Reisepass per Post: Bequemere Beantragung ab 2024/2025 Ab November 2024 könnten neue rechtliche Voraussetzungen die direkte Zustellung von neu beantragten Ausweisen und Reisepässen ermöglichen. Dies würde eine bequemere Abwicklung bedeuten, voraussichtlich umsetzbar ab dem Frühjahr 2025. Diese gesetzlichen Änderungen spiegeln das Bestreben wider, die Umweltbelastung zu reduzieren, die Pflegebedingungen zu verbessern und bürokratische Prozesse zu vereinfachen. Es ist ratsam, diese Entwicklungen im Auge zu behalten und sich bei Bedarf über spezifische Anforderungen zu informieren. Verbraucher: 1. Tethered Caps: Nicht ablösbare Flaschendeckel ab Juli 2024 Einweg-Getränkeverpackungen, insbesondere Deckel aus Plastik, müssen ab Juli 2024 mit sogenannten Tethered Caps ausgestattet sein. Diese Deckel sind fest mit der Verpackung verbunden und sollen dazu beitragen, weniger Verschlusskappen in der Umwelt zu hinterlassen. 2. Pfand auf weitere Getränkeflaschen ab Januar 2024 Ab dem 1. Januar 2024 werden Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse pfandpflichtig. Dies gilt für Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis maximal 3 Litern. 3. Kennzeichnungspflicht zur Haltungsform bei Schweinefleisch ab 2024 Verkauftes Schweinefleisch muss ab 2024 verpflichtend mit dem staatlichen Tierhaltungslogo gekennzeichnet werden. Dieses Logo gibt Auskunft über fünf verschiedene Haltungsformen und soll schrittweise auf weitere Fleischprodukte und Tierarten ausgeweitet werden. 4. Ende der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ab 2024 Die temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie während der Corona-Pandemie endet 2024. Der Satz wird von 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben, was voraussichtlich zu höheren Kosten für Verbraucher führen könnte. 5. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Klimafreundlichere Heizungen ab Januar 2024 Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Neue Heizungen in Neubauten müssen ab diesem Datum zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken folgen mit verpflichtender Wärmeplanung später. 6. Weniger Hürden für Balkonkraftwerke? Die Installation von Balkonkraftwerken könnte ab dem zweiten Quartal 2024 einfacher werden. Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht sollen Balkonkraftwerke als "privilegierte Maßnahme" einstufen, wodurch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften weniger Einfluss auf deren Installation haben. Diese Gesetzesänderungen spiegeln das Bestreben wider, Umweltfreundlichkeit zu fördern, Verbraucherrechte zu stärken und den Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu ebnen. Es ist wichtig, diese Veränderungen im Blick zu behalten und sich bei Bedarf über spezifische Anforderungen zu informieren. Auto: 1. Kfz-Versicherungen unter der Lupe: Steigende Kosten für Autobesitzer Ab 2024 müssen sich Autobesitzer auf höhere Kosten für ihre Kfz-Versicherungen einstellen. Die Versicherungsprämien sollen laut Versicherern aufgrund gestiegener Reparaturkosten durch die Inflation ansteigen. Ein regelmäßiger Vergleich der Versicherungstarife kann helfen, die besten Konditionen zu finden und dabei sogar zu sparen. 2. Ungewisse Zukunft der Förderung für E-Autos Die Förderung für E-Autos, die bisher eine finanzielle Entlastung für Privatpersonen darstellte, könnte ab 2024 auf unsicheren Füßen stehen. Ursprüngliche Pläne sahen vor, dass die Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro 3.000 Euro betragen sollte. Doch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das zu einem Defizit im Klima- und Transformationsfonds führte, ist die Zukunft der Förderung unklar. Verbraucher sollten beachten, dass der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ist. Wer bis Ende 2023 einen Antrag stellt und das E-Auto erst im neuen Jahr zugelassen wird, könnte von der Förderung profitieren. 3. Dienstwagenprivileg für teurere E-Autos? Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen Steuern auf den geldwerten Vorteil entrichtet werden. Hier profitieren E-Auto-Fahrer von einer privilegierten Regelung. Bislang betrug der geldwerte Vorteil 0,5 Prozent für E-Autos unter 60.000 Euro und 0,25 Prozent für teurere Modelle. Künftige Regelungen könnten diese Privilegien erweitern, allerdings steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus. 4. Blackbox für Autos wird Pflicht ab Juli 2024 Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Der EDR zeichnet relevante Daten vor und nach einem Unfall auf, um die Unfallursachen besser zu verstehen. Diese Pflicht betrifft Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen für die Güterbeförderung. 5. Führerscheintausch für Geburtsjahre 1965-1970 Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen alten rosa- oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen das neue Kartenformat umtauschen. Ein versäumter Tausch kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Die Veränderungen im Jahr 2024 betreffen verschiedene Aspekte des täglichen Lebens. Es lohnt sich, über diese Neuerungen informiert zu sein, um rechtzeitig darauf reagieren zu können. Neben den ganzen Neuerungen aus dem 3. Teil unserer Aufstellung stehen wir Ihnen natürlich auch für alle weiteren Anfragen zur digitalen Auslieferung zur Verfügung! Fazit Auch 2024 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!

  • Alle Neuerungen und Änderungen 2024 (Teil 2)

    Kurz vor Jahresende folgt der 2. Teil unseres 3-teiligen uniSmart-Jahresausblicks! Erfahren Sie alles zu den geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2024! Rund ums Geld: Das Jahr 2024 verspricht nicht nur ein neues Kapitel, sondern auch bedeutende Veränderungen in verschiedenen Bereichen. Hier sind die Schlüsseländerungen und Erhöhungen, die auf die Menschen in Deutschland zukommen: 1. Steigender Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Weniger Steuern für Alleinstehende und Familien Die Aussicht auf eine Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags bringt finanzielle Erleichterungen für Steuerzahler:innen. Ab dem 1. Januar 2024 könnte der Grundfreibetrag für Alleinstehende von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht werden, für Ehepaare von 21.816 Euro auf 23.208 Euro. Der Kinderfreibetrag soll ebenfalls steigen, was insbesondere Familien entlastet. 2. Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe: Höhere Unterstützung für Bedürftige Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger:innen dürfen sich ab dem 1. Januar 2024 auf erhöhte Leistungen freuen. Diese Anhebung beträgt gut zwölf Prozent und wirkt sich folgendermaßen aus: Alleinstehende/Alleinerziehende: Anstieg von 502 Euro auf 563 Euro (+61 Euro) Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: Anstieg von 451 Euro auf 506 Euro (+55 Euro) Volljährige in Einrichtungen: Anstieg von 402 Euro auf 451 Euro (+49 Euro) Jugendliche von 14–17 Jahren: Anstieg von 420 Euro auf 471 Euro (+51 Euro) Kinder von 6–13 Jahren: Anstieg von 348 Euro auf 390 Euro (+42 Euro) Kinder von 0–5 Jahren: Anstieg von 318 Euro auf 357 Euro (+39 Euro) 3. Geplante steuerliche Änderungen: Entlastung für Arbeitnehmer und Geschäftsleute Das Bundesfinanzministerium plant eine umfassende Steuerreform im "Wachstumschancengesetz", obwohl es noch nicht verabschiedet wurde. Einige vorgeschlagene Änderungen umfassen: Anstieg der Verpflegungspauschale auf 32 Euro für 24-stündige Abwesenheiten im Inland Erhöhung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro Anpassung der Abziehbarkeitsgrenze für Geschäftspartnergaben auf 50 Euro Mögliche steuerfreie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis zu 1.000 Euro Erhöhung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 Euro 4. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze: Anpassungen in der Sozialversicherung Zum 1. Januar 2024 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Ebenfalls wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr erhöht. 5. Krankenkassenzusatzbeitrag steigt: Anpassungen im Gesundheitswesen Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent, was einer Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte entspricht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das erwartete Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen. 6. Höhere Erwerbsminderungsrente: Bessere Absicherung für Betroffene Ab Juli 2024 erhalten etwa drei Millionen Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag. Dieser variiert je nach Rentenbeginn zwischen 4,5 Prozent und 7,5 Prozent und wird automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt. 7. Höhere Unterstützung beim Schulbedarf: Entlastung für Familien Das Bildungspaket sieht ab dem 1. Januar 2024 eine Erhöhung der Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf vor. Diese steigt für das 1. Halbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und für das 2. Halbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Das gesamte Team der uniSmart wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir freuen uns schon heute auf ein erfolgreiches 2024 mit Ihnen! Fazit Auch 2024 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!

  • Das Team der uniSmart wünscht frohe Weihnachten!

    Der Schlüssel zum Wandel liegt darin, all seine Energie nicht darauf zu fokussieren, das Alte zu bekämpfen, sondern darauf, Neues zu erschaffen. Daniel Jay Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten, Zeit zur Entspannung und Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge im kommenden Jahr. Ihr uniSmart-Team Übrigens Wir stehen Ihnen auch zwischen den Feiertagen für alle offenen Fragen zur Verfügung! Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf!

  • Alle Neuerungen und Änderungen 2024 (Teil 1)

    Wenn sich das Jahr dem Ende neigt, ist es Zeit für den uniSmart-Jahresausblick! In den kommenden 3 Teilen erfahren Sie alles zu den geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2024! Arbeitsrecht: Das Jahr 2024 hält einige bedeutende Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen in Deutschland bereit. Diese Maßnahmen betreffen den Mindestlohn, Minijobs, das Kinderkrankengeld, die Verpflegungspauschale und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Hier ist ein Überblick über die bevorstehenden Änderungen: 1. Höherer Mindestlohn: Mehr für Arbeitnehmer Ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Ein weiterer Anstieg ist für Anfang 2025 geplant, der den Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde bringen wird. Diese Anpassungen kommen rund sechs Millionen Beschäftigten in Deutschland zugute, die von einem höheren Einkommen profitieren. 2. Minijob bis 538 Euro: Veränderungen in geringfügiger Beschäftigung Der gestiegene Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Personen in geringfügiger Beschäftigung, wie Putzhilfen, Kuriere und Gastronomie-Mitarbeiter:innen, monatlich bis zu 538 Euro verdienen, im Vergleich zu bisherigen 520 Euro. 3. Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld: Unterstützung für Familien Nach der Corona-Pandemie wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 verlängert. Eltern haben nun die Möglichkeit, pro Kind und Elternteil jeweils 15 Arbeitstage (30 für Alleinerziehende) Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen, im Vergleich zu den vorherigen Werten vor der Pandemie. 4. Höhere Verpflegungspauschale? Gesetzesänderungen im Blickpunkt Das Wachstumschancengesetz, das bis Ende November noch nicht verabschiedet war, plant ab dem 1. Januar 2024 eine Anhebung der Verpflegungspauschale. Dies betrifft Abwesenheiten im Inland von 24 Stunden, die von 28 auf 32 Euro steigen sollen, sowie den An- und Abreisetag oder Tage mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden, bei denen die Pauschale von 14 auf 16 Euro erhöht werden könnte. 5. Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Modernisierung im Rechtsbereich Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024 werden Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) reformiert. Eine neu eingeführte rechtsfähige Außen-GbR, auch eGbR genannt, muss sich in einem speziellen Gesellschaftsregister eintragen lassen, insbesondere dann, wenn Grundstücksgeschäfte getätigt werden sollen. Für GbRs, die lediglich das Verhältnis der Gesellschafter:innen untereinander regeln, ist die Eintragung im Gesellschaftsregister hingegen nicht notwendig. Diese Änderungen für das Jahr 2024 reflektieren nicht nur wirtschaftliche Entwicklungen, sondern zeigen auch das Bestreben, die Arbeitsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stetig zu verbessern. Arbeitnehmer:innen, Unternehmen und Familien können sich auf positive Veränderungen einstellen. Neben den ganzen Neuerungen aus dem 1. Teil unserer Aufstellung stehen wir Ihnen natürlich auch für alle weiteren Anfragen zur digitalen Auslieferung zur Verfügung! Fazit Auch 2024 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!

  • Aktuelle Änderungen im Mindestlohn & Minijob 2024

    Mit dem nahenden Jahreswechsel stehen auch einige Veränderungen im Bereich des Mindestlohns und der Minijobs an. Besonders relevant ist die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab dem 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht wird. Diese Erhöhung bringt nicht nur Veränderungen für Arbeitnehmer mit sich, sondern wirkt sich auch auf die Minijob-Grenze aus, die im Zuge der Dynamik an den Mindestlohn gekoppelt ist. Der gesetzliche Mindestlohn ab 2024: 12,41 Euro pro Stunde Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde ist eine Reaktion auf die sich verändernde wirtschaftliche Landschaft. Doch welche Auswirkungen hat dies auf Minijobber? Die dynamische Minijob-Grenze im Jahr 2024 Die Minijob-Grenze, die monatliche Verdienstgrenze im Minijob, orientiert sich an dieser Dynamik und wird ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich angehoben. Dies bedeutet auch eine entsprechende Erhöhung der Jahresverdienstgrenze auf 6.456 Euro. Diese Anhebung ergibt eine monatliche Arbeitszeit von ca. 43 Stunden. Sie wollen immer auf dem neuesten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Fazit: Flexibilität und Grenzen im Minijob ab 2024 Die Flexibilität des Minijobs bleibt erhalten, jedoch ist es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen wichtig, die neuen Regelungen zu verstehen und zu beachten. Entweder kann die Arbeitszeit verkürzt werden, um das Auszahlungsniveau zu halten oder eine Anpassung durchgeführt werden, um die ca. 43 Arbeitsstunden pro Monat weiterhin voll verplanen zu können.

  • Unternehmernews Dezember 2023*

    Alles was der Dezember an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter! CO2-Aufschlag für LKW Ab dem 1. Dezember 2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 € fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird. Fahrplanwechsel im öffentlichen Nah- & Fernverkehr Großteils um den 10. Dezember 2023 werden in vielen Verkehrsverbünden die Fahrpläne angepasst. Aufgrund des vorherrschenden Personalmangels ist dieses Jahr auch mit Fahrplanausdünnungen zu rechnen. Änderungen im ATLAS 3.0 - Ausfuhrverfahren Neue Pflichtangaben und Änderungen im ATLAS-Ausfuhrverfahren sind: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. Ergänzend zu dieser Information hat der Zoll in der ATLAS-Info 0501/2023 folgende weitere Optionen bekannt gegeben: - Die Angabe des Beförderers ist demnach nur erforderlich, wenn er bekannt ist und vom Anmelder abweicht. - Wenn der Beförderer eine EORI-Nummer hat, muss er diese dem Anmelder mitteilen. - Ist das Kennzeichen unbekannt, kann alternativ zum mutmaßlichen Kennzeichen auch die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben angegeben werden (zum Beispiel „LKW” im Landverkehr). Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden. Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus. Angabe Kennzeichen Sicherheit: Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), dann die Kennung “2” angeben, sonst bleibt die Sendung an der EU-Außengrenze stehen. Wichtige Ausnahme: Bei Lieferungen in die Schweiz kann die “0” gemeldet werden, Sicherheitsdaten sind weiterhin nicht erforderlich. Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung 00001300. Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind diese in andere Datenfelder einzutragen. Unterlagencodierungen (also Codes für tatsächlich bestehende Dokumente/Genehmigungen) sind auf Kopfebene möglich. Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt. Sie wollen immer auf dem neuesten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen! *Bildrechte: WIX freie Bilddatenbank

  • uniSmart stellt vor: heiss und kalt getränke und catering GmbH

    In unserer Reihe "uniSmart stellt vor" erfahren Sie alles rund um unsere Kunden, wie sie arbeiten und was sie so besonders macht! In der aktuellen Ausgabe präsentieren wir Ihnen die: heiss und kalt getränke und catering GmbH Zahlen und Fakten Gründungsjahr: 1986 uniSmart Kunde seit: 2017 Mitarbeiteranzahl: ca. 150 Fahrzeuganzahl: 100 Branche/Einsatzgebiet: Automatenservice und Betriebscatering in Süddeutschland. Das Vertriebsgebiet umfasst die Regionen Nord-Württemberg und Donauschwaben. Was zeichnet die heiss und kalt getränke und catering GmbH aus? Herr Schichta, Fuhrparkleiter und zuständig fürs Controlling der heiss und kalt getränke und catering GmbH, meint dazu: Unsere tägliche Aufgabe ist es, ca. 1.000 selbst produzierte gesunde Mittgasmenüs zeitgenau unseren Essenskunden zuzustellen und unsere eigenen ca. 3.000 Getränke- und Verpflegungsautomaten im Markt ständig in gefülltem, hygienische einwandfreiem und betriebsbereiten Zustand zu halten. So versorgen wir täglich über 100.000 Menschen mit Essen und Trinken an ihrem Arbeitsplatz. Wir sind eine der größten Service Company in Süddeutschland für das Betriebs- und Automatencatering. Welche Integration der uniSmart wird genutzt? Der überwiegende Teil unserer Fahrzeuge hat die Webfleet LINK 510 mit dem PRO 7350 bzw. PRO 2020 für Navigation respektive Arbeitszeiterfassung integriert. Der übrige Teil nutzt die OBD-Lösung in Form der LINK 105, welche einfach an den OBD-Stecker des Fahrzeugs angeschlossen wird. Die COTRIS Führerscheinkontrolle gibt uns die Sicherheit, den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Dazu genießen wir viele Vorteile mit dem uniSmart Fullservice. Zusammenfassend wird genutzt: LINK 510 LINK 105 (OBD-Lösung) PRO 7350 (Navigationsgerät) PRO 2020 (Arbeitszeiterfassung) COTRIS Führerscheinkontrolle mit Schnittstelle zur Übertragung der Webfleet-Fahrer uniSmart Fullservice Welche Vorteile ergaben sich mit der Integration? Wir konnten unseren schnellen Lieferservice weiter optimieren und wissen für die Planung, wo sich das Fahrzeug befindet. Das lässt uns noch individueller auf Kundenwünsche reagieren, was das Servicelevel gegenüber unseren Geschäftspartnern weiter erhöht. Ebenfalls ist die Führerscheinkontrolle mit deren digitaler Dokumentation ein großer Vorteil für uns. Was ist für die Zukunft geplant? Digitalisierung steht für uns im Fokus und mit dem Außendienst von uniSmart bin ich mir sicher, auch die nächsten Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Was macht für Sie die Zusammenarbeit mit uniSmart aus? Als langjähriger Partner kann ich vor allem die sehr gute und enge Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitern der uniSmart loben. Ob Außendienst-, Servicemitarbeiter oder Einbautechniker - es ist ein einwandfreies Arbeiten! Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Schon gewusst? In Westhausen, einer Stadt in der schönen Ostalb Baden-Württembergs, hat die heiss und kalt getränke und catering GmbH ihren Firmensitz. Hier geht's zur Website!

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