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Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) 2024

Zum Jahresstart steht es nun wieder fest, welche Maßnahmen seitens De-minimis (jetzt Umweltschutz und Sicherheit (US)) förderfähig sind. Vor einer Beantragung ist es auf alle Fälle sinnvoll, die Möglichkeiten im Unternehmen zu scannen und eine eventuelle Umsetzungsplanung durchzuführen - die uniSmart hilft Ihnen dabei!


Die Antragsfrist für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit beginnt am 05. Februar 2024!
Die Antragsfrist für das Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit beginnt am 05. Februar 2024! | *Bild: WIX freie Bilddatenbank

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) beginnt am 05. Februar 2024!


Achtung – hier sollten Sie schnell sein: Das Programm endet am 31.05.2024.

Wie bereits in den letzten Jahren wird zudem der Fördertopf geschlossen sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind.


 

Was hat sich geändert? Beispiel Fahrzeugnachweis: 

Abweichend von den Regelungen der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ sind die Fahrzeugnachweise erst mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.

Anmerkung: Dies dient der Beschleunigung der Antragsbearbeitung.

Antragstellende erklären mit ihrer Unterschrift auf dem Kontrollformular unter anderem, dass sie Halter bzw. Halterin und/oder Eigentümer bzw. Eigentümerin förderfähiger Fahrzeuge sind.


Eine Gesamtübersicht der Neuerungen finden Sie hier:


Was_ist_neu
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PDF herunterladen • 113KB

Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier:



 

Förderfähige Maßnahmen 2024

Im Transportgewerbe werden seit 2009 spezielle Maßnahmen gefördert. Darunter fallen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder zur Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel:


  • Tourenplanungsprogramme

  • Telematiksysteme

  • Software zum Auslesen digitaler Tachographen

  • uvm.

Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier:


Foerderfaehige_Massnahmen
.pdf
PDF herunterladen • 181KB

Diese Auflistungen bringen eines exakt auf den Punkt:

Investieren Sie in die Digitalisierung Ihres Unternehmens und profitieren Sie von dem staatlichen Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) 2024!

 

 

Informieren Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos über unsere Lösungen und profitieren Sie vom staatlichen Förderprogramm!




 

Fazit

Die Digitalisierung der Transportunternehmen schreitet unaufhaltsam voran. Es ist daher wichtig, Schritt zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Häufig ist es so, dass solche Investitionen sich erst im Laufe der Zeit amortisieren und so mancher Unternehmer schreckt vor den vermeintlich hohen Kosten zurück. Es ist daher gut zu wissen, dass viele Tools und Anwendungen für die Digitalisierung im Transportunternehmen staatlich gefördert werden - ohne, dass eine Rückzahlungspflicht besteht.


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