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CO²-Reportpflicht (CSRD)

Mit der CO2-Reportpflicht ist die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gemeint.

Mit der CSRD müssen nicht nur mögliche Auswirkungen, die der Klimawandel auf das Unternehmen haben wird, dokumentiert werden, sondern auch tatsächliche Auswirkungen, die das Unternehmen auf Umwelt und Klima hat.


CSRD-Reportpflicht
CSRD-Reportpflicht | *Bild: unsplash | Matt Boitor

Mehr Transparenz

Das Ziel der CSRD ist, bei Unternehmen mehr Transparenz im Hinblick auf ihre Nachhaltigskeitsbemühungen zu schaffen.

Besonders im Verkehrsbereich gibt es Handlungsbedarf und gerade bei der Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten. ‍


Was ist die CO2-Reportpflicht (CSRD)?

‍Mit der CO2-Reportpflicht müssen die tatsächlichen Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und das Klima haben, offengelegt werden. Das Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit zu erhöhen.


Für welche Unternehmen gilt die neue CSRD?

‍Mit dem umfangreichen Update der CO2-Reportpflicht wird auch die Gruppe der Unternehmen ausgeweitet, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Bisher betraf die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern, Finanzdienstleister, Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungen.

Die neue CSRD verpflichtet jetzt bereits kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 10 Beschäftigten zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts, wenn sie eine Bilanzsumme von mindestens 350.000 Euro oder einen Umsatz von mindestens 700.000 Euro vorweisen.


Hinzu kommen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, die zudem entweder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder Nettoerlöse von über 40 Millionen Euro haben.


Was gilt für Unternehmen, welche unter die Reportpflicht fallen?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist vielschichtig und deckt mehrere Bereiche ab. Die neue CSRD orientiert sich dabei am etablierten ESG-Rahmenwerk, das die Aspekte Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt.


Schwerpunkt der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird das CO2-Reporting sein. Allerdings müssen laut CSRD neben der CO2-Bilanzierung im Bezug auf Nachhaltigkeit auch folgende Inhalte dokumentiert werden:


  • Geschäftsmodell und Strategie im Hinblick auf Resilienz, Chancen und Risiken, Pläne und Interessen der Stakeholder und wie die Strategie in der Vergangenheit umgesetzt wurde.

  • ‍Gesetzte Ziele und Fortschritte bei der Erreichung der oben genannten Punkte.

  • ‍Klimamanagement und die Rollen der Verwaltung und Geschäftsführung.

  • ‍Unternehmensrichtlinien hinsichtlich Fragen der Nachhaltigkeit.

  • ‍Ergriffene Maßnahmen und deren Ergebnisse.

  • ‍Tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen für das Unternehmen.

  • ‍Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Abhängigkeiten des Unternehmens.


Welche Unterstützung gibt es für die CO2-Reportpflicht?

‍Gerade im Bereich Mitarbeitermobilität fehlt es vielen Unternehmen noch an nutzbaren Daten, die zukünftig für die Berichterstattung vorliegen müssen.

Verfügt das Unternehmen über keine eigenen Daten, werden aktuell statistische Werte angenommen.

Es ist daher sinnvoll die Mobilitätsdaten vollumfänglich zu erfassen.

 

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*Bild: unsplash | Matt Boitor

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