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Alle Neuerungen und Änderungen 2024 (Teil 1)

Wenn sich das Jahr dem Ende neigt, ist es Zeit für den uniSmart-Jahresausblick!

In den kommenden 3 Teilen erfahren Sie alles zu den geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2024!


Alle Neuerungen 2024 | Bild: upsplash BoliviaInteligente
Alle Neuerungen 2024 | Bild: unsplash BoliviaInteligente

Arbeitsrecht:

Das Jahr 2024 hält einige bedeutende Veränderungen für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen in Deutschland bereit. Diese Maßnahmen betreffen den Mindestlohn, Minijobs, das Kinderkrankengeld, die Verpflegungspauschale und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Hier ist ein Überblick über die bevorstehenden Änderungen:


1. Höherer Mindestlohn: Mehr für Arbeitnehmer

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Ein weiterer Anstieg ist für Anfang 2025 geplant, der den Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde bringen wird. Diese Anpassungen kommen rund sechs Millionen Beschäftigten in Deutschland zugute, die von einem höheren Einkommen profitieren.


2. Minijob bis 538 Euro: Veränderungen in geringfügiger Beschäftigung

Der gestiegene Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Personen in geringfügiger Beschäftigung, wie Putzhilfen, Kuriere und Gastronomie-Mitarbeiter:innen, monatlich bis zu 538 Euro verdienen, im Vergleich zu bisherigen 520 Euro.


3. Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld: Unterstützung für Familien

Nach der Corona-Pandemie wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Jahre 2024 und 2025 verlängert. Eltern haben nun die Möglichkeit, pro Kind und Elternteil jeweils 15 Arbeitstage (30 für Alleinerziehende) Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen, im Vergleich zu den vorherigen Werten vor der Pandemie.


4. Höhere Verpflegungspauschale? Gesetzesänderungen im Blickpunkt

Das Wachstumschancengesetz, das bis Ende November noch nicht verabschiedet war, plant ab dem 1. Januar 2024 eine Anhebung der Verpflegungspauschale. Dies betrifft Abwesenheiten im Inland von 24 Stunden, die von 28 auf 32 Euro steigen sollen, sowie den An- und Abreisetag oder Tage mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden, bei denen die Pauschale von 14 auf 16 Euro erhöht werden könnte.


5. Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Modernisierung im Rechtsbereich

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1. Januar 2024 werden Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) reformiert. Eine neu eingeführte rechtsfähige Außen-GbR, auch eGbR genannt, muss sich in einem speziellen Gesellschaftsregister eintragen lassen, insbesondere dann, wenn Grundstücksgeschäfte getätigt werden sollen.

Für GbRs, die lediglich das Verhältnis der Gesellschafter:innen untereinander regeln, ist die Eintragung im Gesellschaftsregister hingegen nicht notwendig.

Diese Änderungen für das Jahr 2024 reflektieren nicht nur wirtschaftliche Entwicklungen, sondern zeigen auch das Bestreben, die Arbeitsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stetig zu verbessern. Arbeitnehmer:innen, Unternehmen und Familien können sich auf positive Veränderungen einstellen.


 

Neben den ganzen Neuerungen aus dem 1. Teil unserer Aufstellung stehen wir Ihnen natürlich auch für alle weiteren Anfragen zur digitalen Auslieferung zur Verfügung!



 

Fazit

Auch 2024 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!

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