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Unternehmensnews Juli 2025

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    uniSmart
  • vor 2 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

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Rentenerhöhung 2025: Mehr Geld, aber auch mehr Steuern

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent. Das bedeutet für viele Rentnerinnen und Rentner ein deutlich spürbares Plus: Die durchschnittliche Monatsrente erhöht sich um rund 66 Euro.

Doch Vorsicht: Durch diese Erhöhung überschreiten viele erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag, der im Jahr 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende liegt. Besonders betroffen: rund 73.000 Neurentner, die künftig eine Steuererklärung abgeben müssen.


Pflegereform 2025: Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität

Ein weiterer großer Schritt erfolgt in der Pflegeversicherung: Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dieses Budget nun flexibel und ohne separate Anträge nutzen.

Besonders entlastend: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt. Ziel ist es, pflegende Angehörige besser zu unterstützen und Bürokratie abzubauen.


Pflegebeiträge: Rückwirkende Mehrbelastung für Rentner

Eine umstrittene Maßnahme tritt ebenfalls im Juli in Kraft: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentner wird einmalig auf 4,8 Prozent erhöht – rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2025. Kritiker sprechen von Zwangszinsen, da der reguläre Beitragssatz ab August 2025 wieder auf 3,6 Prozent sinkt.


Höhere Mindestlöhne in der Altenpflege

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, steigen ab Juli auch die Mindestlöhne in der Altenpflege.

Die neuen Mindestlöhne:

  • Pflegefachkräfte: mindestens 20,50 Euro pro Stunde

  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: mindestens 17,35 Euro

  • Pflegehilfskräfte: mindestens 16,10 Euro

Das soll den Pflegeberuf attraktiver machen und zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen.


Steuerfristen nicht vergessen

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, sollte sich den 31. Juli 2025 vormerken. Wird ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2026.


Neue Pfändungsfreigrenzen: Mehr finanzieller Spielraum bei Schulden

Um Schuldner besser zu schützen, gelten ab dem 1. Juli 2025 neue Pfändungsfreigrenzen. Diese gelten bis 30. Juni 2026 und sollen sicherstellen, dass trotz Lohnpfändung lebensnotwendige Ausgaben gedeckt sind.

Die wichtigsten neuen Werte:

  • Unpfändbarer Grundbetrag: steigt von 1.491,75 € auf 1.555,00 € monatlich

  • Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person: 585,23 €

  • Weitere unterhaltsberechtigte Personen: jeweils 326,04 €

  • Maximal unpfändbarer Betrag bei fünf Unterhaltspflichten: 3.444,39 €

  • Vollpfändungsgrenze: 4.766,99 € (bisher 4.573,10 €)


Witwenrente: Mehr Spielraum für Hinterbliebene

Auch bei der Witwenrente gibt es ab Juli 2025 wichtige Änderungen:

  • Rentenerhöhung: Auch Witwen- und Witwerrenten steigen um 3,74 Prozent

  • Erhöhter Freibetrag für eigenes Einkommen:

    • Ohne Kinder: neu 1.076,86 € (vorher 1.038 €)

    • Pro Kind zusätzlich 220,19 €

Beispielrechnung:

Eine Witwe mit 1.300 € eigener Altersrente (ohne Kinder) darf 1.076,86 € anrechnungsfrei behalten. Die Differenz von 223,14 € wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet – das sind 89,26 € Kürzung.

Gut zu wissen: Im sogenannten Sterbevierteljahr (die ersten drei Monate nach dem Todesfall) wird das eigene Einkommen nicht angerechnet.


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Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Markus Winkler 

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