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Unternehmernews Dezember 2023*

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CO2-Aufschlag für LKW

Ab dem 1. Dezember 2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 € fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.

 

Fahrplanwechsel im öffentlichen Nah- & Fernverkehr

Großteils um den 10. Dezember 2023 werden in vielen Verkehrsverbünden die Fahrpläne angepasst. Aufgrund des vorherrschenden Personalmangels ist dieses Jahr auch mit Fahrplanausdünnungen zu rechnen.

 

Änderungen im ATLAS 3.0 - Ausfuhrverfahren

Neue Pflichtangaben und Änderungen im ATLAS-Ausfuhrverfahren sind:

  • Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. Ergänzend zu dieser Information hat der Zoll in der ATLAS-Info 0501/2023 folgende weitere Optionen bekannt gegeben: - Die Angabe des Beförderers ist demnach nur erforderlich, wenn er bekannt ist und vom Anmelder abweicht. - Wenn der Beförderer eine EORI-Nummer hat, muss er diese dem Anmelder mitteilen. - Ist das Kennzeichen unbekannt, kann alternativ zum mutmaßlichen Kennzeichen auch die Art des Beförderungsmittels in Großbuchstaben angegeben werden (zum Beispiel „LKW” im Landverkehr).

  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden.

  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.

  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), dann die Kennung “2” angeben, sonst bleibt die Sendung an der EU-Außengrenze stehen.

  • Wichtige Ausnahme: Bei Lieferungen in die Schweiz kann die “0” gemeldet werden, Sicherheitsdaten sind weiterhin nicht erforderlich.

  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung 00001300.

  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind diese in andere Datenfelder einzutragen. Unterlagencodierungen (also Codes für tatsächlich bestehende Dokumente/Genehmigungen) sind auf Kopfebene möglich.

  • Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt.

 

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