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210 Ergebnisse gefunden

  • CO²-Fußabdruck im Fuhrpark nachweisen!*

    CO²-Einsparung ist in aller Munde. In jedem Wirtschaftszeig gilt es daher die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Um zu verstehen, welchen Fußabdruck der eigene Fuhrpark hinterlässt, bedarf es entsprechender Analysetools. Mittels Datenauswertung zu umweltfreundlicheren Fahrten Die Menge an Daten, die den Verkehrsunternehmen zur Überwachung und Verbesserung des Betriebs und der Umweltstandards zur Verfügung steht, ist heute größer denn je. Da der Transport- und Logistiksektor jedoch zu den Bereichen gehört, die einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen unterliegen – und folglich auch zu den verwaltungsintensivsten gehören – werden Technologien benötigt, die die Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung vereinfachen können. Moderne Software zur CO2-Reduktion Moderne Tools im Flottenmanagement können hier eine zentrale Rolle spielen. Sie helfen Fuhrparkverantwortlichen, den CO2-Ausstoß bei minimaler Betriebsunterbrechung zu verringern, indem sie eine effizientere Flotten- und Routenplanung ermöglichen. Außerdem lassen sich damit Trends identifizieren und die Ursachen ineffizienten Kraftstoffverbrauchs ermitteln. Fahrverhalten optimieren für mehr Nachhaltigkeit Darüber hinaus stehen Daten zu einer Vielzahl von nachteiligen Fahrverhaltensweisen zur Verfügung, darunter unsanftes Lenken, Bremsen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugleerlauf. Es können Profile für eine ganze Fahrzeugflotte oder für einzelne Fahrer erstellt werden. Diese Profile geben Aufschluss darüber, in welchem Bereich sich die gesamte Fahrzeugflotte oder ein einzelner Fahrer bezüglich des Fahrverhaltens bewegt. Zusammenspiel der richtigen Software Tourenplanungs- und Fuhrparkmanagement-Software fördern eine Kultur der Zusammenarbeit, indem sie den Fahrern die Möglichkeit bieten, ihren Fahrstil in Echtzeit anzupassen und die optimalen Touren zu fahren. Durch eine tiefgründige Analysefunktion ist darüber hinaus nachweisbar, welchen CO²-Ausstoß die eigene Flotte hat, wo Potenziale schlummern und ob sich eine Umstellung auf E-Fahrzeuge lohnt. Reports richtig analysieren Alle Möglichkeiten nützen nichts, wenn sie nicht korrekt analysiert werden können. uniSmart bietet hierbei kompetente Beratung und jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Nehmen Sie für eine unverbindliche Beratung Kontakt mit uns auf! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen! *Bildrechte: WIX | Bilddatenbank

  • Digitaler Lieferschein - jetzt online testen!

    Mit der Digitalisierung der eigenen Lieferscheine wird ein Prozess automatisiert, welcher im Unternehmen an verschiedensten Stellen Kapazitäten und Potenziale bindet. Durch den sogenannten "Digitalen Lieferschein" können Arbeitsabläufe verschlankt werden. Auch der Auftritt gegenüber dem Kunden wirkt um einiges innovativer. Wie funktioniert ein "Digitaler Lieferschein"? Für die Nutzung des Digitalen Lieferscheins stehen 2 Varianten zur Auswahl. Zum einen die Variante "BASIC" mit der Möglichkeit, Lieferscheine per PDF hochzuladen, beim Kunden aufzurufen und zu bearbeiten sowie als bearbeitete PDF zurück ins Unternehmen und dem Kunden als E-Mail zu schicken. Als zweite Variante gibt es "PRO". Hier werden Daten manuell hochgeladen oder via Schnittstelle aus einem Drittprogramm (z.B. einer Warenwirtschaft) übernommen und in ein nach Belieben gestaltetes Lieferscheinlayout eingefügt. Dieses ist im Folgenden bei der Auslieferung individuell bearbeitbar. Bei der Rückübermittlung können diese Daten wiederum ausgelesen und im Anschluss (z.B. zur Rechnungsstellung) weiterverarbeitet werden. Ist ein Test des "Digitalen Lieferscheins" möglich? Natürlich! Unter folgendem Link können die Funktionen des Digitalen Lieferscheins getestet werden: Weitere Informationen? Lesen Sie mehr über den Digitalen Lieferschein in unserem -> Blog!

  • Warum mobile Firmengeräte zentral verwaltet werden sollten?*

    Bei mehr als 5 Mitarbeitern, welche auf mobile und firmeneigene Geräte angewiesen sind, sollte auf eine zentrale Geräteverwaltung zurückgegriffen werden! Welche Möglichkeit der Geräteverwaltung gibt es? Das Zauberwort heißt MDM (Mobile Device Management). Ein MDM ermöglicht, je nach Ausprägung, das Management aller mobilen und - sofern gewünscht - auch stationären Geräte im gesamten Unternehmen. Welche MDM-Software sollte eingesetzt werden? In erster Linie bedarf es der richtigen Wahl der Verwaltungsplattform. Hier gibt es unzählige Anbieter mit verschiedensten Schwerpunkten. Welche Betriebssysteme gilt es zu unterstützen? Wie weit soll die Verwaltung in das Gerät eingreifen können? Sollen verschiedene Verwaltungstypen (z.B. je nach Mitarbeiterfunktion) geschaffen werden? Gibt es verschiedene Softwarestände unter den Geräten? Um nur einige Fragen dazu zu nennen. Wie sollte ein MDM im eigenen Unternehmen umgesetzt werden? Die o.g. Fragen sind am besten an die IT-Abteilung zu richten. Nur hat nicht jedes Unternehmen eine solche Abteilung oder die dortigen freien Kapazitäten zur Verfügung. An diesem Punkt lohnt die Anfrage bei einem entsprechend spezialisierten Unternehmen wie uniSmart. uniSmart bietet eine komplette Dienstleistung rund um das Thema Geräteverwaltung bzw. MDM. Von der Bereitstellung der Plattform, über die autarke und datenschutzkonforme Überwachung der Geräte, bis zum rundum Fullservice - mit der Geräteversorgung inkl. Einrichtung nach vorgegebenen Standards ist alles möglich! Weitere Informationen https://www.unismart.de/post/ist-ein-mdm-sinnvoll *Foto: uniSmart interne Fotodatenbank

  • Temperaturen immer und überall überwachen

    uniSmart und Blulog bieten eines der einfachsten, effektivsten und gesetzeskonformsten Systeme zur Temperaturüberwachung auf dem deutschen Markt an! Neben der klassischen Temperaturüberwachung bietet uniSmart auch die Möglichkeit zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit und von Lichteinflüssen. Wo kommen diese Systeme zum Einsatz? Nicht nur im klassischen Transportgewerbe ist eine solche Lösung sinnvoll. Die Einsatzorte unserer Kunden umfassen zum Beispiel: Kühlläger in der Gastronomie Kühltruhen in der Hotellerie und im Handel weltweit versendete Container Forstbetriebe zur Transportüberwachung Kunstgewerbe innerhalb hochwertiger Gemälde Überwachung von Batterietemperaturen von E-Fahrzeugen bei Abschleppunternehmen und Feuerwehren Brandschutzüberwachung Überwachung von technischen Geräten & Kesseln Gibt es weitere Informationen zur Funktionalität? Unter folgendem Link gibt es weitere Informationen: zum Blog "uniSmart & Blulog - einfach Temperaturen überwachen!" Gleich durchstarten? - Dann gehts hier zum uniSmart Online-Shop Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen!

  • Unternehmernews Mai 2023

    Alles was der Mai an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter! Deutschlandticket startet Ab dem 1.5.2023 gilt das 49€-Deutschlandticket. Gekauft werden kann es schon seit Anfang April. Die Monatskarte ermöglicht die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Bundesgebiet. Das Ticket wird in den Apps und Websites der Verkehrsverbünde sowie der Deutschen Bahn verkauft und ist – mit wenigen Ausnahmen bis zum Jahresende – ausschließlich digital erwerbbar. Corona-Warn-App warnt nicht mehr Eine der zentralen Funktionen der Corona-Warn-App wird im Mai eingestellt: Die Warnung vor dem Kontakt zu infizierten Personen fällt zum 30.4.2023 weg. Ebenfalls wird es keine Updates mehr geben. Anstieg Pflegemindestlohn und Einmalzahlungen im Baugewerbe Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt auf 13,90€ - 17,65€ (je nach Qualifikation). Im Bau-, Maler- und Lackiergewerbe gibt es eine Einmalzahlung zwischen 450€ und 600€. Sie wollen immer auf dem neusten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen!

  • 3G Netz-Abschaltung bis 2025

    Nicht vergessen - die 3G-Abschaltung läuft seitens der Netzbetreiber schon jetzt auf Hochtouren! Alle Geräte, welche maximal diesen Standard unterstützen, fallen automatisch in das 2G-Netz zurück. Was heißt das für diese Gerätegeneration? Das 2G-Netz ist zwar weiträumig in Deutschland und vielen europäischen Ländern verfügbar, jedoch ist es durch den Wegfall des 3G-Netzes auch oft überlastet. Die Veränderungen werden also nicht nur in der Übertragungsgeschwindigkeit spürbar sein, sondern auch in der generellen Netzverfügbarkeit. Welche Möglichkeit gibt es, diese Veränderungen zu umgehen? Hier muss klar auf neuere Technik verwiesen werden. Die neuen Geräte müssen mindestens den 4G-Standard erfüllen, damit eine entsprechende Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. Warum wurde nicht auf das 2G-Netz verzichtet? Viele Geräte aus dem "IoT-Bereich" (Internet of Thinks - Geräte, welche kleinste Datenpakete für die Nutzbarkeit, Überwachung und/oder Management von diversen Systemen bzw. Gegenständen übertragen) senden im 2G-Netz. Hier hätte eine Abschaltung enorme Auswirkungen. Wie steige ich auf neue Geräte um? Für Geräte der Hersteller Webfleet und TomTom, sowie aller Handys steht Ihnen die uniSmart jederzeit zur Verfügung! Weitere Informationen https://www.unismart.de/post/das-ende-vom-3g-netz *Bildrechte: jonas allert | unsplash

  • Schon gewusst? Es gibt neue Verkehrszeichen!

    Auch wenn die meisten Verkehrszeichen bekannt sein sollten - seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahre 2020 wurden einige Verkehrsschilder abgeschafft, jedoch kamen auch ein paar neue dazu. Da die Bedeutung neuer Schilder oft nicht von Anfang an klar ist, kann dies schnell für Verwirrung sorgen. Die uniSmart möchte Ihnen kurz die wichtigsten Neuerungen vorstellen: Bilderquelle: Bundesanstalt für Straßenwesen Sie wollen immer auf dem neusten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen!

  • Wie digital sollte ein Arbeitsplatz sein?

    Digital ist ein Großteil der Mitarbeiter im Privaten so manchen Unternehmen überlegen. Dennoch haben sich die meisten Firmen weiterentwickelt und sind in den letzten Jahren immer digitaler geworden. Was zuerst wie eine große Erleichterung für den jeweiligen Arbeitnehmer klingt, ist in der Praxis oft gar nicht so einfach zu händeln. Denn was oft bei unternehmensinternen Digitalisierungsprojekten aus den Augen verloren wird, ist: Der Anwender. Status quo Die Möglichkeit, aus der Ferne auf Daten zuzugreifen, ist ein Beispiel für die Digitalisierung. Dem geht vor allem die Größe des Betriebs und das Anforderungsniveau des Berufs voraus, ob und in welchem Umfang mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Bei einem Betrieb mit z.B. 2.000 oder mehr Beschäftigten verrichten 84 Prozent eine hochgradig digitalisierte Tätigkeit. Dabei haben die letzten Jahre gezeigt, dass die digitalen Mittel immer mehr in den Arbeitsalltag der Beschäftigten integriert werden. Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die größte Herausforderung ist, ein gesundes Maß innerhalb der Digitalisierung zu finden. Es gilt immer: Umso einfacher, desto besser. So lohnt es sich immer, die betreffenden Mitarbeiter von Anfang an mit in den Digitalisierungsprozess einzubinden, ihnen Zeit zu geben und die Erwartungen, sowie Erkenntnisse auch an das beauftragte IT-Unternehmen weiterzugeben bzw. daran zu messen. Ebenfalls sollten demografische Gegebenheiten nicht außer Acht gelassen werden. Darauf gilt es zu achten Von Seiten des IT-Anbieters sollte vor allem auf folgendes geachtet werden: Sind individuelle Anpassungen innerhalb der Apps und Programme möglich? Lassen sich bestehende Systeme mit den neuen Anwendungen verbinden? Können bestehende Workflows einfach ersetzt werden? Sind Schulungen und Integrationstermine vor Ort möglich? Für den Anwender bzw. Mitarbeiter gilt unter anderem: Ergibt die Digitalisierung einen logischen Arbeitsablauf oder entsteht sogar eine Mehrbelastung? Erschließt sich die Bedienung dem Anwender? Gerade bei weniger erfahrenen Mitarbeitern ist eine klare Anordnung mit gut lesbaren Texten/Buttons sehr wichtig! Gibt es innerhalb des Workflows Lücken, wo z.B. noch ein Ausdruck oder ähnliches nötig ist? Als Digitalisierungspartner im Bereich Fuhrpark und Auslieferung steht Ihnen die uniSmart mit einer 20 jährigen Erfahrung zur Verfügung! Erfahren Sie mehr über die Leistungen der uniSmart! Fazit Die Mehrheit der Mitarbeiter, welche größere Digitalisierungsprojekte im eigenen Unternehmen mit begleitet haben, fühlten sich durch neu erschaffene Herausforderungen größeren Belastungen ausgesetzt. Hier sollte von Anfang an zusammengearbeitet werden und die einfache Handhabung im Vordergrund stehen!

  • Unternehmernews April 2023

    Alles was der April an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter! Mehr Netto bei gleichem Bruttogehalt Ab dem 1. April müssen alle Arbeitgeber höhere steuerliche Freibeträge für Angestellte berücksichtigen. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird auf 1.230 Euro und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.260 Euro festgesetzt. Dadurch werden weniger Steuern abgeführt und etwas mehr an Netto überwiesen. Änderungen bei den Corona-Schutzverordnungen ab April 2023 Die bundesweit gültigen Corona-Schutzverordnungen laufen am 7. April 2023 aus. Bis dahin gelten noch bestimmte Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von FFP2-Masken in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch können die Länder spezifische Verordnungen beschließen. Sperrung des Arlbergtunnels in Österreich Im Rahmen von notwendigen Sanierungen wird der Arlbergtunnel in Österreich für circa 6 Monate gesperrt. Das 49-Euro-Ticket ist erhältlich Ab dem 1. Mai 2023 ist das Ticket deutschlandweit für alle Verkehrsbetriebe im Nah- und Regionalverkehr gültig. Ausgenommen sind ICE, IC oder EC, auch die Mitnahme weiterer Personen ist nicht möglich. Sie wollen immer auf dem neusten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen!

  • Von 300.000€ auf 500.000€ Ersparnis - Die Erfolgsgeschichte ZEG!

    6 weitere LKWs, 10 weitere PKWs, Verteuerung der Kraftstoffpreise - und trotzdem eine Ersparnis im Fuhrpark von 500.000€ im Jahr 2022 erreicht! Seit Projektbeginn vor fast 2 Jahren begleiten wir die ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG bei der Umsetzung unserer digitalen uniSmart-Lösungen und möchten die Erfolge mit Ihnen teilen. Wir haben erneut Herrn Oliver Tillsley (Prokurist/Leiter Logistik) gefragt, was zu diesem Ergebnissprung führte. Herr Tillsley, wie konnte die schon erreichte Verbesserung nochmals übertroffen werden? Eine der größten Stellschrauben ist es, das Bewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen. Allen voran betrifft das natürlich unsere Fahrer, welche durch die Nutzung der neuen Technik ihr Fahrverhalten optimierten und die Effizienz innerhalb des Lieferprozesses um ein Vielfaches erhöhen konnten. Und wie konnten Sie Ihre Mitarbeiter von der neuen Technik überzeugen? Vor allem durch Schulungen, gut vorbereitete Unterlagen zur Bedienung und die Möglichkeit der Einflussnahme bei den individuellen Entwicklungen und Anpassungen der digitalen Anwendungen von uniSmart und COTRIS. Gerade durch den letzten Punkt konnten wir die Lösungen direkt auf unsere Anforderungen und damit auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter anpassen. Von welchen Anwendungen sprechen sie im Speziellen? Was das Management des Fuhrparks betrifft, natürlich Webfleet. Die Bedienung und Haltbarkeit der Hardware ist hervorragend. Auch das Reporting ist großartig. Weiterhin ist der Einsatz der COTRIS Apps, wie Führerschein- und Abfahrtskontrolle über ein spezielles MDM perfekt integriert. Welche Pläne gibt es für die Zukunft? Zurzeit widmen wir uns mit uniSmart der Digitalisierung unserer Auslieferung. Dazu gehören u.a. eine Auftrags-App mit dem digitalen Lieferschein und die automatische Sendungsverfolgung für den Kunden. Planung bis Ende 2023: Anbindung von Drittsoftware über spezielle Schnittstellen Sendungsverfolgung für den Kunden Digitalisierung von 20.000 Lieferscheinen im Monat Sie wollen ebenfalls den (nächsten) Schritt in die Digitalisierung wagen oder Ihre geplanten Projekte strukturiert und aus einer Hand erfolgreich umgesetzt bekommen? Lesen Sie hier den damaligen Beitrag: Die ZEG Zentraleinkauf Holz + Kunststoff eG hat sich der Zukunft gestellt und für eine umfassende Digitalisierung entschieden. Ein großer Teil der Unternehmensdigitalisierung betrifft dabei den Fuhrpark und die Schnittstellen zwischen den Abteilungen. Mit rund 5.000 Mitgliedern, 960 Mitarbeitern und 15 Niederlassungen ist die ZEG die größte Genossenschaft im Holzhandwerk. Über die einzelnen Niederlassungen werden die Auslieferungen zum Kunden, sowie die Beratungen durch eigene Außendienstmitarbeiter übernommen. Oliver Tillsley, Dipl.Betriebswirt (BA) und Prokurist/Leiter Logistik bei der ZEG gibt einen Einblick, wie ein solches Digitalisierungsprojekt in Gang kommt, wie daraus die Zusammenarbeit mit der uniSmart entstand und ob die gesetzten Ziele erreicht wurden. Welcher Antrieb bewog Sie, die Digitalisierung im eigenen Unternehmen voranzutreiben und wie wurden die Potenzialbereiche herausgestellt? Der Holzhandel in Deutschland steckt leider noch sehr im analogen Zeitalter fest. Durch die Betrachtung anderer Branchen und dem intensiven Austausch mit ihnen, konnten wir uns weitere Systeme und Arbeitsweisen ansehen und haben für uns beschlossen, dass wir uns hiermit stärker in der Zukunft auseinandersetzen wollen und auch müssen. Welche Erwartungen und Ziele hatten Sie sich gesetzt? Uns war die digitale Anbindung des Fuhrparks, die Themen Tracking, Entlastung vom Fahrer, digitaler Lieferschein und Lieferscheinverwaltung sehr wichtig. Auch die Themen Benchmarking, innerhalb der Gruppe mit verlässlichen Daten, sowie die der Nachhaltigkeit und Ökologie, sollten weiter berücksichtigt werden. Aus welchem Grund fiel die Entscheidung zur Fuhrpark-Digitalisierung auf die uniSmart Vertriebs GmbH? Wir als Genossenschaft streben immer einen partnerschaftlichen Umgang mit unseren Geschäftspartnern an, mit dem man gemeinsam auch kritische Punkte besprechen und lösen kann. Mit dem Team um Nico Ullmann fühlen wir uns gut aufgehoben. Was zeichnet für Sie die Zusammenarbeit mit der uniSmart aus und Gibt es einen Moment, der Ihnen speziell im Kopf geblieben ist? Menschlichkeit und schnelle unbürokratische Umsetzung von besprochenen Themen und Problemstellungen. Auch wenn die uniSmart nicht immer sofort eine Lösung für eine Problemstellung hatte, wurde hier immer innerhalb kurzer Zeit etwas entwickelt und umgesetzt. 300.000€ jährlich - wie ergibt sich diese Ersparnis? Haben Sie die Ziele erreicht und haben sich sogar noch weitere Vorteile ergeben? Es ist aktuell sogar schon mehr und wir sind mehr als zufrieden! Die Projektphase wird Ende des Jahres abgeschlossen sein und wir sind bereits jetzt wieder gemeinsam in der Entwicklung von neuen Ideen für 2023. Aktuell sind wir mit 138 fahrenden Einheiten in ganz Deutschland vertreten. Stand heute haben wir den Diesel Flottenverbrauch um ca. 10 - 15 % senken können, was dies bei den aktuellen Dieselkosten bedeutet, muss ich glaube ich nicht weiter ausführen. Hier spielt der Baustein Opti Drive psychologisch eine große Rolle. Bezeichnend für uns als ZEG ist ebenso die Tatsache, dass wir nach wie vor auf einen Eigenfuhrpark setzen. So konnten wir bereits in den ersten Monaten weitere Speditionen abbauen, da unsere LKW Flotte effizienter auf der Straße gewesen ist. Die bessere Navigation seitens Webfleet ist hier nicht zu unterschätzen. Gibt es weitere Vorteile, welche sich aus dem Digitalisierungsprojekt ergeben haben? Ja definitiv. Wir sehen in der Zukunft immer mehr manuelle Prozesse in der Automatisierung, d.h. unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit, mehr Zeit für unseren eigentlichen Geschäftszweck zu haben: der Handel mit tollen Produkten für unsere Kunden. Ein enormer Vorteil der ZEG ist die strukturierte Arbeitsweise. Ein Team von Entscheidern steht dem gesamten Digitalisierungsprojekt zur Verfügung und begleitet jeden Integrationsschritt mit. Auf Seiten der uniSmart kümmert sich ein Projektteam um einen reibungslosen Ablauf. Dabei kommen folgende Produkte zum Einsatz: (Für nähere Informationen auf das Produkt klicken) Telematik und Flottenmanagement von WEBFLEET Fuhrpark-Apps in Form von Führerscheinkontrolle und Abfahrtskontrolle Digitaler Lieferschein zur papierlosen Bearbeitung der Lieferscheine Digitale Dokumente zur Erstellung von Checklisten bei der Auslieferung MDM-Gerätemanagement für die einheitliche Nutzung der PRO8475T Tablets Sendungsverfolgung für den Warenempfänger Daten-Schnittstellen zur Verarbeitung der Daten unter den eingesetzten Programmen uniSmart FullService zur Absicherung der gesamten Technik und vollumfängliche Serviceleistungen wie z.B. durchgängig erreichbarer Ansprechpartner. Darüber hinaus übernimmt die uniSmart folgende Dienstleistungen: Vorstellung der zum Einsatz kommenden Produktlinien gegenüber Vorständen und Betriebsräten Koordination der Integration nach Niederlassung durch das uniSmart Projektteam Einbau der Hardware in die Fahrzeuge durch eigene Techniker (Individual-)Programmierung und Bereitstellung der Apps und Anwendungen Vorort-Schulungen der Vorgesetzten, Mitarbeiter und Verantwortlichen Bereitstellung von Dokumentationen und Schulungsunterlagen Kontinuierliche Prüfung der vorab definierten Ziele

  • Die digitale Fahrzeugzulassung kommt

    Ohne Nummernschild fahren - in Deutschland undenkbar. Denn wer ohne Kennzeichen fährt, riskiert eine Geldbuße in Höhe von 60 Euro. Jetzt gibt es jedoch eine Ausnahme, welche die Bundesregierung beschlossen hat! Egal welche Art von Fahrzeug - wer auf öffentlichen Straßen fährt, benötigt ein Kennzeichen. Nun hat die Bundesregierung eine Verordnung beschlossen, die sowohl das Nummernschild als auch die Zulassung des Autos neu regelt. Die digitale Fahrzeugzulassung Wer sein neues Auto anmeldet, darf künftig bis zu 10 Tage lang ohne Plakette auf den Kennzeichen und ohne Fahrzeugpapiere fahren. Das hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beschlossen. Denn der gesamte Prozess der Autozulassung wird digital. Ab dem 1. September 2023 können alle Autofahrer ihr neues Fahrzeug einfach von zuhause aus anmelden und unmittelbar danach bereits losfahren. Der Ablauf „Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid“, heißt es beim Ministerium. „Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.“ Das heißt: Wer ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, muss künftig nicht erst zum Amt, um das Fahrzeug zuzulassen, sondern kann es online einfach selbst erledigen. Ein Kennzeichen ohne TÜV-Plakette am Auto ist dann regelkonform. Sie wollen immer auf dem neusten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Fazit Langsam aber sicher kommt die digitale Transformation in Schwung. Die digitale Fahrzeugzulassung ist ein weiterer Schritt zur Zeit- und Kostenersparnis für Unternehmen und Bürger.

  • Update: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

    Im uniSmart News-Blog aus September hatten wir das erste Mal über das damals höchst richterliche Urteil zur Arbeitszeiterfassung berichtet. Nun möchten wir dazu ein kleines Update zum Stand geben! Hier geht`s zum Blog aus September! Für wen gilt die Zeiterfassungspflicht? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für alle im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind: Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG Chefärzte Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter Arbeitnehmer, welche selbstständig Personalentscheidungen treffen dürfen Wie ist die Arbeitszeit zu erfassen? Laut der richterlichen Entscheidung muss ein "objektives, verlässliches und zugängliches" System eingeführt werden. Dabei besteht ein gewisser Spielraum für den Arbeitgeber, da eine nationale Regelung (noch) fehlt. Im Detail wäre eine Umsetzung wie folgt möglich: keine zwingend elektronische Erfassung Aufzeichnung in Papierform möglich Delegation an den Mitarbeiter möglich Somit ist gewissermaßen auch die Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich. Wichtig ist jedoch, dass die Einhaltung regelmäßig vom Arbeitgeber kontrolliert wird. Ab wann gilt diese Pflicht? Die Verpflichtung zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems gilt ab sofort und ohne Übergangszeitraum. Was gilt bei Nichteinhaltung? Die Nichteinführung eines Arbeitszeiterfassungssystems ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt - jedoch kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde in diesem Fall eine vollziehbare Anordnung erlassen, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Sollte diese Anordnung ebenfalls missachtet werden, kann eine Geldbuße bis zu 30.000€ möglich sein. Darf der Betriebsrat mitentscheiden? Der Betriebsrat hat weder ein Initiativrecht hinsichtlich des „ob“, noch auf eine bestimmte Form der Zeiterfassung. Dennoch empfiehlt es sich, den Betriebsrat an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Mobile Arbeitszeiterfassung, welche Möglichkeiten gibt es? Die uniSmart hat langjährige Erfahrung im Bereich der mobilen Arbeitszeiterfassung in verschiedensten Unternehmen und der Zusammenarbeit mit Betriebsräten! Fazit Die Pflicht für den Arbeitgeber, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, ist da. Nun gilt es innerhalb des Gestaltungsspielraumes, die Art und Weise der Erfassung zu definieren. Dabei ist von Stechuhr, Zeiterfassungs-App, Excel-Liste oder „Stift und Zettel“ alles möglich - inklusive der Delegation an den Mitarbeiter. Wahren Sie trotzdem das Bestimmungsrecht des Betriebsrats und beteiligen Sie ihn an der Entscheidungsfindung. Am Ende gilt es weiterhin abzuwarten, wie die letztendliche Umsetzung ins nationale Recht erfolgen wird.

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