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Was sich ab Juli alles ändert

Der Juli ist wieder einmal so ein Monat, wo sich einiges ändert.

In der folgenden Aufstellung gehen wir auf die wichtigsten Neuerungen ein.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli um zehn Cent auf 9,60 Euro pro Stunde. Geplant sind weitere Erhöhungen zu Jahresanfang und -mitte 2022. Ausnahmen für den gesetzlichen Mindestlohn gelten für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate nach Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit. Auch bis zu dreimonatige Praktika dürfen unter Mindestlohn bezahlt werden.


Mobilfunk

Telekom und Vodafone schalten ihre Funknetze der dritten Generation (3G oder UMTS) ab. Davon betroffen sind Kunden und Unternehmen, welche vor allem Geräte im M2M-Bereich nutzen. Mehr dazu hier.


Bundesnotbremse und Homeoffice-Pflicht außer Kraft

Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse endet auch die darin geregelte Homeoffice-Pflicht Ende Juni. Eine mögliche Neuauflage des Gesetzes im Herbst hängt laut Regierung von der Entwicklung der Pandemie ab.


Versandhandel

Wer in Nicht-EU-Ländern wie den USA, China oder auch der Schweiz kleinere Waren bestellt, muss vom 1. Juli an mit höheren Kosten rechnen. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer auch für Artikel entrichtet, für die bisher eine Freigrenze von 22 Euro galt. Für viele Produkte gilt in Deutschland wie bei der Mehrwertsteuer ein Satz von 19 Prozent. Für Bücher sind sieben Prozent fällig.


Update-Pflicht für elektronische Geräte

Bei Geräten mit digitalen Elementen wie Tablets oder Smartwatches gilt künftig eine Update-Pflicht.

Ein Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, verpflichtet den Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung seines Produkts.

Die Regelungen gelten auch für reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Damit sollen die Funktionsfähigkeit und die IT-Sicherheit der erworbenen Geräte und Dienstleistungen langfristig gewährleistet bleiben.


Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten bei Verbraucherverträgen

Künftig dürfen Verbraucherverträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde oder die Kundin gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen »Kündigungsbutton« geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.


Wirtschaftshilfen werden verlängert

Für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen wird die "Überbrückungshilfe III" über den 30. Juni hinaus ausgedehnt. Die Verlängerung trägt den Titel "Überbrückungshilfe III Plus" und endet nun Ende September. Erweitert wurde die finanzielle Unterstützung um eine Restart-Prämie: Unternehmen können eine Personalkostenhilfe beantragen, als Zuschuss zu steigenden Personalkosten durch die Wiedereröffnung – neben der schon vorhandenen Personalkostenpauschale.

Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird als "Neustarthilfe Plus" über den Juni hinaus bis Ende September weitergeführt. Unterstützt werden Solo-Selbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum coronabedingt eingeschränkt ist. Die Förderhöchstgrenze beträgt von Januar bis Juni monatlich 1.250 Euro, von Juli bis September 1.500 Euro.


Förderprogramm "Digital Jetzt" wird ausgeweitet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will kleine und mittlere Unternehmen noch besser in Sachen Digitalisierung unterstützen. Deshalb stockt es das Förderprogramm „Digital Jetzt“ auf knapp 250 Millionen Euro auf.

 

Gern stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen zu den rechtlichen Neuerungen zur Verfügung!


Unter folgender E-Mail Adresse sind wir für Sie erreichbar:

 

Fazit

Neben einigen Änderungen im Verbraucherbereich sollten Unternehmer vor allem auf die Neuerungen beim Mindestlohn und der Homeoffice-Pflicht achten.

Ebenfalls sind die Informationen zur Abschaltung vom 3G-Netz, die neue Einfuhrumsatzsteuer und die Erweiterung der Wirtschaftshilfen und Förderprogramme sehr wichtig.




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