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Unternehmernews Februar 2023

Wie gewohnt gibt es auch im Februar wieder von uniSmart die wichtigsten News und Änderungen für alle Unternehmer!


Alle Änderungen 2023 - von uniSmart
Alle Änderungen 2023 - von uniSmart

Geänderte Norm für Auto-Verbandskästen

Vor einem Jahr wurde eine neue Norm für Auto-Verbandskästen festgelegt, die ab Februar 2023 gültig ist. Ab dem 1.2.2023 gilt für Verbandskästen in PKWs die neue DIN-Norm 13164:22.

Diese legt fest, dass Autofahrer einen Verbandskasten mit sich führen müssen, der zusätzlich zur bisherigen Ausstattung zwei Gesichtsmasken enthält. Dafür brauchen das Dreieckstuch und das Verbandstuch nicht mehr mitgeführt werden.


Ein neuer Verbandskasten muss nicht extra dafür gekauft werden. Allerdings muss der vorhandene um die beiden Masken erweitert werden.

 

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fällt weg

Ab Anfang Februar 2023 fällt nun die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr in ganz Deutschland weg.

In Hamburg und NRW gilt die Regelung ab dem 1. Februar 2023. Hessen, Bremen, Niedersachsen, das Saarland sowie Rheinland-Pfalz haben den Stichtag am 2. Februar.


Die Änderung ab Februar betrifft auch die Isolationspflicht: In einigen Bundesländern und Städten entfällt diese nach einer Corona-Infektion. In Hamburg ab dem 1. Februar, in Bremen und Niedersachsen ab dem 2. Februar und in Thüringen ab dem 3. Februar.

 

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird aufgehoben

Ab dem 2. Februar 2023 wird die Corona-Schutzverordnung für Arbeitgeber aufgehoben. Diese Neuerung tritt früher in Kraft als geplant, eigentlich sollte sie ab dem 1. April wirksam werden. In der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde geregelt, wie der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer vor Corona schützen sollte: Mit Hygienekonzepten, Lüften, Luftfilter etc. Nun sind diese Maßnahmen am Arbeitsplatz nicht mehr notwendig, es wird auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.

 

Strom- und Gaspreisbremse ab März 2023

Im letzten Jahr hat die Regierung zur finanziellen Entlastung der Bürger eine Energiepreisbremse beschlossen, die ab März 2023 gilt. Rückwirkend werden die Monate Januar und Februar gedeckelt, allerdings erst im März ausgezahlt bzw. verrechnet.

Beim Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde, beim Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Die neue Regelung sieht auch eine Deckelung für Fernwärme vor: Diese liegt bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.


Die Energiepreisbremse bezieht sich auf 80 Prozent des Verbrauchs in Vergleich zum Vorjahresverbrauch. Die restlichen 20 Prozent werden mit dem festgelegten Preis des Anbieters vergütet.

 

Energiesparlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden

Vor gut einem Jahrzehnt haben Energiesparlampen die Glühbirne in deutschen Haushalten ersetzt. Ab Februar 2023 ist es jetzt auch mit den Energiesparlampen vorbei. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Abschaffung der Lampen und Leuchten unter anderem wegen der Gefährdung für Gesundheit und Umwelt durch das darin verbaute Quecksilber erlassen.

Die Änderung betrifft die Leuchtstofflampen mit Stecksockel und in Ringform. Sie dürfen ab nächstem Monat nicht mehr produziert werden. Verkauft werden dürfen noch die Restbestände der Energiesparlampen. Ab August 2023 werden zusätzlich Leuchtstoffröhren sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen verboten.


Die Alternative sind LED-Lampen, die gänzlich ohne den giftigen Zusatz hergestellt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass LED-Lampen noch viel weniger Strom benötigen als Energiesparlampen.

 

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