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Ortung vs. Datenschutz?

Rein technisch gesehen geht bei der Überwachung von Firmenfahrzeugen fast alles. Und vieles davon ist rechtlich erlaubt. Aber es gibt auch Grenzen. Lesen Sie, wo die roten Linien

verlaufen.

 

Entscheidend sind die Details


Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Über das Grundsätzliche ist man sich schnell einig. Wenn es um die Einzelheiten geht, kann das durchaus anders aussehen. Es wundert deshalb nicht, dass sich sowohl die Gerichte als auch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz schon öfter mit dem Thema befasst haben. Dabei ergeben sich interessante Aufschlüsse.


Beispiel: Daten für ein Fahrtenbuch

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist sehr wichtig.

Folgende Angaben sind grundsätzlich notwendig: Datum, Start- und Endpunkt der Fahrt, gefahrene Kilometer, Kilometerstand, Fahrtzweck.

Gerade bei elektronischen Fahrtenbüchern ist dabei eine lückenlose Nachvollziehbarkeit gegeben. Ebenfalls können bei einigen Systemen Privatfahrten eingestellt und somit von der Ortung ausgeschlossen werden. Nur die zurückgelegten Kilometer werden weiterhin erfasst.


Beispiel: Daten für die Fahrzeugdisposition

Ortungsdaten sind für die Fahrzeugdisposition unabdingbar.

Klassisches Beispiel: Bei einem Stau muss eine Spedition ihren Kunden darüber informieren können, wie stark sich die Ankunft verzögert. Anders wären beispielsweise Just-in-Time-Anlieferungen für Produktionsbetriebe nicht sinnvoll möglich.

Warum für eine gewisse Zeit die Speicherung der Ortungsdaten notwendig sein kann, lesen Sie in den nächsten Beispielen.


Beispiel: Streit um die pünktliche Anlieferung

Gerade dieses Beispiel zeigt aber, wie genau man hinsehen muss.

Wenn der Kunde einer Spedition eine verspätete Lieferung reklamiert, muss die Spedition natürlich nachvollziehen können, ob der Kunde Recht hat. Das geht nicht, ohne die Ankunftsdaten der Lieferung zumindest so lange zu speichern, wie eine

Reklamation möglich ist.


Beispiel: Bezahlung nach der Einsatzzeit

Manchmal müssen Kunden den Einsatz von Fahrzeugen nach Zeit bezahlen.

Das ist zum Beispiel für Kranfahrzeuge üblich, aber auch für sonstige Spezialfahrzeuge. Eine ordnungsgemäße Abrechnung ist dann nur möglich, wenn die dafür notwendigen Daten gespeichert sind.

Sobald die Abrechnung einvernehmlich abgeschlossen ist, entfällt aber die Erforderlichkeit der Speicherung.


 

Unsere Vertriebsmitarbeiter unterstützen Sie bei der Erstellung von Checklisten bis hin zur Lösungsfindung - gerne auch bei Ihnen vor Ort. Sie haben weitere Fragen zum Thema Datenschutz im Zusammenhang mit Ortung?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

 

Miteinander reden – Argumente austauschen!

Die verschiedenen Beispiele zeigen vor allem eines: Ein pauschales Vorgehen ist nicht möglich. Wenn es unterschiedliche Meinungen zum Thema „Erforderlichkeit“ gibt, sollte man deshalb im Unternehmen miteinander sprechen und die Argumente austauschen - wobei wir Sie jederzeit unterstützen!

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