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Gesetzliche Änderungen bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten

Mehr Mitbestimmung, besserer Kündigungsschutz, vereinfachte Wahl des Betriebsrats – der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der die Arbeit von Betriebsräten erleichtern und stärken soll.



Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung Betriebsräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen die Arbeit erleichtern und deren Wahlen fördern und vereinfachen. Das Gesetz stärkt zudem den Kündigungsschutz von Beschäftigten, die sich für die Gründung oder die Wahl von Betriebsräten engagieren, senkt das Mindestalter für Wahlberechtigte auf 16 Jahre und ermöglicht es, Betriebsratssitzungen virtuell abzuhalten – per Video oder Telefon.

 

Betriebliche Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Betriebsräte haben zudem künftig Mitbestimmungsrechte, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Unternehmen eingesetzt werden soll. Sie sollen bei der Einführung von KI sowie Informations- und Kommunikationstechnik frühzeitig eingebunden werden und mitberaten können. Soll Personal mit Hilfe von KI ausgewählt werden, dürfen Betriebsräte nicht übergangen werden.


Ist es für ihre Aufgabenerledigung notwendig, können sie leichter externe Sachverständige einbinden. Die Bundesregierung wolle damit sicherstellen, „dass die betriebliche Mitbestimmung ihre wichtige Aufgabe auch im Zeitalter der Digitalisierung erfüllen kann“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

 

Stärkung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit

Führt der Arbeitgeber mobile Arbeit ein, haben Betriebsräte künftig ein Mitbestimmungsrecht bei deren Ausgestaltung. Betriebsräte können so für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen im Unternehmen eintreten, der für alle Mitarbeiter im Homeoffice gilt. Das neue Gesetz regelt jedoch keinen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit oder Homeoffice. Es regelt das „Wie“, nicht das „Ob“.

Gleichzeitig wird der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice ausgeweitet – von sogenannten Betriebswegen, etwa zum Drucker oder auch auf Wegen im eigenen Haushalt etwa zur Kaffeemaschine und auf Wege außer Haus zur Betreuung von Kindern.

 

Ein wichtiger Bestandteil unserer Beratungsgespräche ist die Einbindung des Betriebsrats. Eine Integration ist nur so erfolgreich, wie auch alle an einem Strang ziehen. Dieses Ziel ist nur durch offene und ehrliche Kommunikation möglich.


Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung -

 

Fazit: Betriebsrat als Sprachrohr

Betriebsräte sind Ohr und Sprachrohr der Beschäftigten. Sie bündeln die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Doch auch Arbeitgeber profitieren: Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten, lassen sich Vereinbarungen schneller und einfacher treffen. „Dort, wo Betriebsräte tätig sind, ist mehr Raum für Innovationen, sind die Arbeitsbedingungen oft besser und wirtschaftliche Erfolge stabiler. Krisen können besser bewältigt werden“, so Heil.


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