Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Fahrzeug für private Fahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, stellt das steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Wie wird dieser geldwerte Vorteile berechnet?
Um den geldwerten Vorteil für die Dienstwagenüberlassung zu ermitteln, gibt es zwei Bewertungsmethoden:
Ein-Prozent-Methode (= pauschale Nutzungswertermittlung)
Einzelnachweis (= Fahrtenbuchmethode)
Die Ein-Prozent-Regelung ist vorrangig anzuwenden. Es erfolgt eine einheitliche Bewertung für ein Kalenderjahr, d.h. ein unterjähriger Wechsel der Bewertungsmethode ist nicht möglich.
Nutzungswert nach der Ein-Prozent-Regelung
Die Privatnutzung des Dienstwagens wird monatlich mit einem Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung bewertet. Wichtig: Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind unerheblich.
Nutzungswertermittlung mithilfe des Fahrtenbuchs
Soll der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung individuell mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, sind die Pkw-Gesamtkosten durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen.
Als Pkw-Gesamtkosten sind die vom Arbeitgeber getragenen Kosten anzusetzen. Die Gesamtkosten sind durch die Jahresfahrleistung des Pkw zu teilen, um den Fahrzeugaufwand je gefahrenem Kilometer zu errechnen. Dieser individuelle Kilometersatz ist Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils, der auf die Privatfahrten entfällt.
Fazit
Die einfachste Lösung bei einer Fahrzeugüberlassung ist sicherlich die Ein-Prozent-Regelung, sofern das Fahrzeug auch zu einem gewissen Teil privat genutzt wird. Des Weiteren gibt es optimale Lösungen für ein elektronisches Fahrtenbuch, inkl. betriebliche und private Fahrtenaufzeichnung und den Weg zur Arbeit. Alle Funktionen und Einträge können via App erledigt werden. Die private Nutzung wird dabei nur als gesamt gefahrene Kilometer - ohne Spurverfolgung oder Koordinaten/Adressen - angezeigt.
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Gut zu wissen
Sonderausstattung erhöht den Bruttolistenpreis
Sowohl bei der Ein-Prozent-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode wird der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung um die Kosten für Sonderausstattungen erhöht.
Steuerförderung für Elektro- bzw. Hybrid-Firmenwagen
Bei der Ein-Prozent-Regelung (sogenannte Listenpreisregelung) wird die Dienstwagenbesteuerung von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen durch die Minderung des Bruttolistenpreises gefördert.