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Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen

Aktualisiert: 29. Juni 2021

Am 30. Juni 2021 endet die Übergangsfrist, die es Lkw-Fahrern momentan noch erlaubt, während der Fahrt Funkgeräte zu benutzen. Branchenverbände setzen sich nach wie vor für eine Verlängerung ein.



Mit der Handy-Novelle wurde bereits 2017 verboten, während der Fahrt ein elektronisches Kommunikationsgerät zu benutzen, wenn dieses dafür aufgenommen beziehungsweise gehalten werden muss. Auch auf Betreiben des Bundesverbands für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) wurde Funkgeräten bis Ende Juni 2020 eine Übergangsfrist zugestanden, die dann noch einmal in Form einer „Schonfrist“ bei Kontrollen verlängert wurde. Diese Schonfrist für die Nutzung von konventionellen Funkgeräten während der Fahrt endet jedoch am 30. Juni 2021, wie der Verband in einem Facebook-Post mitteilt.

Funkgeräte werden dann wie alle anderen elektronischen Kommunikationsgeräte behandelt, das heißt: sie dürfen während der Fahrt nur benutzt werden, "wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder

  • nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

  • zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“

 

Um Ihnen schon heute die Umstellung zu erleichtern, bieten wir in unserem Online-Shop eine breite Auswahl an technischen Möglichkeiten zum Freisprechen mit Funkgeräten an.


 

Fazit

Die Gesetztesnovelle wird kommen und Funkgeräte müssen dann ähnlich einem Handy benutzt werden. Ganz klar ist weiterhin noch nicht der Starttermin. Der BGL will sich gemeinsam mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und dem Runden Tisch der Amateurfunker gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einsetzen, die Übergangsfrist weiter zu verlängern.

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