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Welche Änderungen ab Juni gelten

Im Juni treten einige Vorhaben in Kraft, die Verbraucher bei den Energiepreisen entlasten sollen. Darunter der Tankrabatt und der Heizkostenzuschuss. Die wichtigsten Änderungen im Juni 2022 kompakt zusammengefasst.

Alle Neuerungen im Juni - von uniSmart
Alle Neuerungen im Juni

Die steigenden Energiepreise belasten Unternehmen und Verbraucher schon seit einiger Zeit. Der Juni 2022 steht nun im Zeichen von Entlastungen. Zum einen hat der Bundesrat noch im Mai das 9-Euro-Ticket besiegelt, das bundesweit günstige Bahn- und Busfahrten im öffentlichen Nahverkehr ermöglicht. Zum anderen sinkt ab Juni die Steuer auf Sprit. Zusätzlich soll ein Heizkostenzuschuss Geringverdiener, Studenten, Auszubildende und Meisterschüler entlasten.


Die wichtigsten Änderungen im Juni 2022:

  • 9-Euro-Ticket

  • Tankrabatt

  • Heizkostenzuschuss

  • Baubranche

  • Internet-Explorer

  • Corona-Impfzertifikate

  • Corona-Hilfen

 

9-Euro-Ticket kommt

Der Bundesrat hat das 9-Euro-Ticket besiegelt: Ab 1. Juni gilt es für den Nah- und Regionalverkehr. Von Juni bis August können Inhaber mit dem 9-Euro-Ticket bundesweit und beliebig oft im Kalendermonat Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen sowie Züge des Regional- und Nahverkehrs in der zweiten Klasse nutzen. Neun Euro ist der Ticketpreis pro Monat.


Das 9-Euro-Ticket hat die Bundesregierung angesichts der stark gestiegenen Energiepreise als Teil eines milliardenschweren Entlastungspakets für Bürger und Unternehmen beschlossen. Zugleich geht es um ein Preis-Experiment, das generell mehr Fahrgäste anlocken soll.


Kaufen kann man das 9-Euro-Ticket jetzt schon. Zu haben ist es bei der Bahn und vielen Verkehrsverbünden ganz normal an Automaten, Ticketschaltern oder online bei den Verkehrsunternehmen. Wer schon ein Monats- oder Jahresabo hat, soll laut der Deutschen Bahn in den drei Monaten nur mit neun Euro belastet werden. Verrechnungen soll es auch bei Semester- oder Jobtickets geben.

 

Tanken wird günstiger

Die Steuer auf Sprit sinkt ab 1. Juni und das für drei Monate: Im Juni, Juli und August entspricht die Energiesteuer dem europäischen Mindestsatz. Auch diese Maßnahme ist Teil des Entlastungspakets, das der Bundesrat am 20. Mai beschlossen hat. Damit kann Diesel um rund 14 Cent pro Liter, Benzin um knapp 30 Cent pro Liter und Erdgas um 4,54 Euro pro Megawattstunde günstiger werden. "Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes", heißt es im Gesetz. Ob die Mineralölkonzerne die befristete Steuersenkung wirklich in voller Höhe weitergeben werden, bleibt offen.

 

Heizkostenzuschuss

Am 1. Juni tritt das Heizkostenzuschussgesetz in Kraft. Haushalte mit geringem Einkommen sowie viele Studenten, Auszubildende und Meisterschüler erhalten dann einen Zuschuss zu ihren Heizkosten. Dieser wurde aufgrund der noch stärker gestiegenen Heizkosten zwischenzeitlich erhöht.


Genauer gesagt erhalten die Unterstützung Wohngeldbezieher, Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe:

Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 270 Euro,

Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 70 Euro vorgesehen.

Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro.

Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag, teilt die Bundesregierung mit. Er werde im Sommer aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.

 

400 Euro Einmalzahlung für Beschäftigte am Bau

Beschäftigte am Bau dürfen sich auf ein wenig Extrageld freuen. In den Tarifverhandlungen 2021 haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Bauhauptgewerbe auf zwei Einmalzahlungen geeinigt. Die erste ist fällig mit dem Mai-Lohn/-Gehalt 2022. Das bedeutet, am Bau Beschäftigte erhalten die Zahlung im Juni 2022. Sie wird allerdings nur an Beschäftigte im Westen ausgezahlt. Im Osten Beschäftigte erhalten keine Einmalzahlung. Genau ein Jahr später wird laut Tarifvertrag erneut eine Summe überwiesen: mit dem Mai-Lohn/Gehalt 2023 gibt es 450 Euro dazu.

 

Internet-Explorer wird eingestellt

Viele Internet-Nutzer, die noch den Internet-Explorer zum Surfen im Netz nutzen, müssen sich im Juni von ihm verabschieden und auf Alternativen wie Microsoft Edge, Firefox oder Google Chrome zurückgreifen. Tech-Gigant Microsoft teilt auf seiner Website mit, dass der Internet Explorer 11 – die letzte Hauptversion von Internet Explorer – ab dem 15. Juni 2022 für einige Betriebssysteme nicht mehr unterstützt wird. Dazu zählen vor allem bestimmte Versionen von Windows 10, dem Vorgänger des aktuellen Windows-Betriebssystems 11.

 

Corona-Impfzertifikate laufen ab

Am 14. Juni ist es genau ein Jahr her, dass die ersten digitalen COVID-19-Impfnachweise ausgestellt wurden. Diese laufen nun aus technischen Gründen ab. Das berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung und verweist dabei auf ein Rundschreiben des Apothekerverbands Schleswig-Holstein.


Demzufolge bekommen diejenigen, die Apps des Robert Koch-Instituts (Corona-Warn-App, CovPass-App) nutzen, innerhalb der App eine Benachrichtigung, dass das Impfzertifikat bald abläuft. Der Verband ruft aber zu Geduld auf: Demnach plane das RKI, dass die Corona-Warn-App ab Ende Mai und die CovPass-App ab Juni nach einem Update fähig sein sollen, technisch abgelaufene COVID-19-Impfzertifikate zu aktualisieren.

 

Beantragung der Corona-Hilfen noch bis 15. Juni möglich

Im Frühjahr wurden die Corona-Hilfen für Unternehmen und Solo-Selbstständige verlängert auf den Förderzeitraum April bis Juni 2022. Achtung: Lange können Corona-geschädigte Unternehmer die Hilfen aber nicht mehr beantragen. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe enden am 15. Juni.


Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März erhalten haben, können bis dahin für die Verlängerung auch einen Änderungsantrag stellen. Für alle anderen müssen prüfende Dritte einen Erstantrag stellen. Solo-Selbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können für die drei Monate April, Mai und Juni je nach Umsatzeinbruch bis zu 4.500 Euro an Neustarthilfe bekommen.

 

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