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Unternehmernews Juli 2023*

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Rente

Ab dem 1. Juli 2023 erhöhen sich die Renten voraussichtlich im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung.

 

Abschaffung der Maestro-Funktion auf Girokarten

Ab dem 1. Juli 2023 wird die Maestro-Funktion auf neuen Girokarten nicht mehr vorhanden sein . Die Zahlfunktion wird abgeschafft. Bis zum Ende der Kartengültigkeit ist das Bezahlen mit Maestro jedoch weiterhin möglich.

 

P-Konto: Unpfändbarer Grundbetrag steigt

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden regelmäßig an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Freigrenzen: Der Grundfreibetrag beläuft sich ab 1. Juli 2023 auf 1.402 Euro. Zuvor lag er bei 1.330 Euro.

 

Änderungen beim Bürgergeld

Ab Juli 2023 tritt der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft. Für Erwerbstätige, die ein geringfügiges Einkommen beziehen und mit dem Bürgergeld ihr Gehalt aufbessern, gehen damit folgende Änderungen einher:


  • Freibeträge werden erhöht

  • Umfassendere Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen

  • Mutterschaftsgeld zählt nicht mehr als Einkommen

  • Erbschaften gelten als Vermögen

  • Kein Übergangsgeld mehr beantragen bei medizinischer Reha

  • Möglichkeit zum Coaching bzw. Betreuung

 

Erhöhung Pflegeversicherung

Die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen für viele Arbeitnehmer ab Juli 2023. Einen Teil des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber - maximal 1,7 Prozent.


  • kein Kind Pflegebeitrag von 4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 2,3 Prozent

  • 1 Kind Pflegebeitrag von 3,4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,7 Prozent

  • 2 Kinder Pflegebeitrag von 3,15 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,45 Prozent

  • 3 Kinder Pflegebeitrag von 2,9 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 1,2 Prozent

  • 4 Kinder Pflegebeitrag von 2,65 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 0,95 Prozent

  • 5 oder mehr Kinder Pflegebeitrag von 2,4 Prozent, Arbeitnehmer-Anteil von 0,7 Prozent

 

Gasspeicherumlage

Durch ein neues Gesetz steigt die Gasspeicherumlage im Juli 2023 von 59 Cent/Megawattstunde (MWh) auf 1,45 Euro/MWh.

Die Gasspeicherumlage ist eine zusätzliche Gebühr, die auf den Gaspreis aufgeschlagen wird. Sie dient dazu, die Kosten für die Speicherung von Gas zu decken und die Gasversorgung stabil zu halten.

 

Erhöhung des Pflegeversicherungs-Beitrags

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben.

Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung steigt von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent und es wird ein Abschlag vom Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung in Höhe von je 0,25 Prozent für das 2. bis 5. Kind eingeführt.

 

E-Rezept

Ab Juli 2023 soll es möglich sein, mit der Versicherungskarte in der Apotheke ein E-Rezept abzurufen.

Patienten können entscheiden, ob sie das Rezept digital auf dem Smartphone oder in einer E-Rezept-App verwalten und an die Apotheke senden möchten oder ob sie mit einem Papierschein mit Rezeptcode in die Apotheke kommen möchten.

 

Einführung einer digitalen Rentenübersicht

Es soll eine digitale Rentenübersicht eingeführt werden, die es ermöglicht, jederzeit einen Überblick über die eigene Rente zu erhalten. Der genaue Zeitpunkt der Einführung im Juli 2023 ist noch unklar. Die jährliche schriftliche Renteninformation soll es aber weiterhin geben.

 

Kartenzahlung an Ladesäulen für Elektroautos

Ab Juli 2023 müssen neue Ladesäulen für Elektroautos mit einem Kartenlese-Terminal ausgestattet sein, um kontaktloses Bezahlen mit Karte zu ermöglichen.

 

Ende des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt wurde, läuft ab Juli 2023 aus. Die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld werden wieder strenger.

 

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*Bildrechte: JESHOOTS.COM | unsplash

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