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Der richtige Umgang mit Dashcams

Videobasierte Telematik erfährt derzeit eine erhöhte Aufmerksamkeit. Zugleich wird sie kontrovers diskutiert. Unternehmen hoffen auf die Vorteile, die ihr Einsatz mit Blick auf die Senkung von Betriebskosten und -stress bringen kann, schrecken jedoch oft vor den mit ihnen verbundenen rechtlichen Unklarheiten und Risiken zurück. Ein versachlichter Blick auf rechtliche und ökonomische Fragen kann Betrieben daher helfen, für sich die individuell optimale Lösung zu finden.



Ist der Einsatz einer Dashcam erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland legal. Ihre konkrete Nutzung aber unterliegt strengen Regeln. Da das Thema insgesamt juristisches Neuland darstellt, können lokale Datenschutzbehörden und Gerichte diese teilweise unterschiedlich streng auslegen. Im Endeffekt kommt hierdurch häufig dem anwendenden Unternehmen selbst die Rolle des Datenverantwortlichen zu, der festlegt, warum und wie eine Kamera-Lösung eingesetzt wird und wer für die vorschriftsgemäße Nutzung des Produkts verantwortlich ist. Daher ist es für die betreffenden Unternehmen umso wichtiger, hier über die grundlegende Rechtslage sowie rechtliche Best Practices im Bild zu sein.


Die wichtigste Voraussetzung für einen rechtskonformen Einsatz von Dashcams besteht zunächst darin, ihren konkreten Nutzungszweck sowie die Nutzungsweise der eingesetzten Kameratechnologie vorab zu definieren. Auch die Einbindung der betroffenen Fahrer stellt einen kritischen Erfolgsfaktor dar: Unternehmen sollten ihren Fahrern genaue Informationen über die angedachte Videolösung an die Hand geben und ein Klima der Transparenz schaffen, indem die vorher definierten Nutzungsbedingungen und der Mehrwert für die Fahrer erläutert werden. Eine frühzeitige Einbindung des Betriebsrats sorgt für zusätzliches Vertrauen.


Kritisch sollten Unternehmen sich auch mit den Themen Speicherdauer und Zugriff auf das erzeugte Videomaterial auseinandersetzen: Je weniger Daten gesammelt und gespeichert werden, umso geringer fallen in aller Regel auch die Datenschutzrisiken für den Betrieb aus. Nicht bzw. nicht mehr benötigte Videoaufnahmen sollten daher gelöscht werden. Der Zugriff sollte auf wenige befugte Mitarbeiter begrenzt und streng nach dem sogenannten Need-to-know-Prinzip geregelt sein.


Zusätzlich sollte vor der Einführung einer Video-Lösung in jedem Fall ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden, um eine vorschriftsgemäße Datenverarbeitung sicherzustellen und die datenschutzkonforme Umsetzung angebotener Serviceleistungen zu gewährleisten.

 

WEBFLEET Video von uniSmart schützt Fahrer und Fahrzeuge

Unternehmen, die den Schritt in einen rechtskonformen Einsatz videobasierter Telematik wagen, profitieren häufig von einer ganzen Reihe von Vorteilen, die sich unmittelbar in ihrem Tagesgeschäft niederschlagen:


  • Zum einen können Videoaufnahmen in Fällen uneindeutiger oder betrügerischer Ansprüche gegenüber Fuhrparkunternehmen als Beweismittel dienen. Auch dem eigenen Versicherungsunternehmen ist geholfen, da Aufnahmen in der Regel eine schnelle und richtige Entscheidung über die Abwehr oder Befriedigung von Ansprüchen ermöglichen. Einige Versicherungen bieten Unternehmen, die ihre Fahrzeuge mit Videotelematiklösungen ausstatten, gar reduzierte Prämien.

  • Daneben sind es vor allem die Fahrer, die vom Einsatz einer Dashcam profitieren: Sie erhalten im Falle riskanten Verhaltens eine entsprechende Warnung durch die Kamera und können dieses so unmittelbar anpassen. Häufig reicht die Anwesenheit des Geräts aus, um die Aufmerksamkeit und Fahrleistung des Fahrers präventiv zu steigern. In Fällen unrechtmäßiger Beschuldigungen, wie sie etwa bei Unfällen zwischen Lkw und Pkw vermehrt auftreten, tragen Videoaufnahmen darüber hinaus dazu bei, den Lkw-Fahrer zu entlasten.

  • Schließlich trägt eine videobasierte Telematik dazu bei, Betriebskosten langfristig zu senken, etwa indem durch ein verbessertes Fahrverhalten Haftungskosten, Versicherungsprämien, Fehltage und Standzeiten reduziert werden.

 

Gern stehen wir Ihnen für alle Themen, rund um den Einsatz von Dashcams, zur Verfügung. Dabei berät und unterstützt Sie die uniSmart gern:

  • im Gesprächsverlauf mit dem Mitarbeiter

  • bei der frühzeitigen Einbindung des Betriebsrates

  • dem Umgang mit dem Datenschutz

  • im Kauf- und Integrationsprozess

Nehmen Sie einfach unter vertrieb@unismart.de Kontakt mit uns auf!

 

Fazit

Abgelenkte und unaufmerksame Fahrer oder unsichere Fahrgewohnheiten stellen für viele Betriebe ein hohes Risiko dar. Unter Befolgung der wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen können videobasierte Telematiklösungen wie WEBFLEET Video von uniSmart einen Beitrag leisten, Fahrer und Fahrzeuge zu schützen und Unternehmen weitere Wettbewerbsvorteile zu sichern.

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