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Unternehmensnews Juli 2024*

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Blackbox und Assistenzsysteme werden Pflicht in Neuwagen

Ab dem 7. Juli 2024 müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit zwei wichtigen Ausstattungsmerkmalen gemäß der EU-Verordnung 2021/1958 ausgestattet sein: einem Event Data Recorder und dem Assistenzsystem Intelligent Speed Assistance (ISA).

Der Event Data Recorder, auch als Blackbox bekannt, zeichnet relevante Fahrdaten auf, die im Falle eines Unfalls zur Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden können. Dieses System soll dabei helfen, Unfallursachen schneller und präziser zu ermitteln und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Das Intelligent Speed Assistance (ISA) System überwacht die gefahrene Geschwindigkeit und warnt den Fahrer, wenn die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird. Dieses System soll helfen, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren und dadurch Unfälle zu vermeiden.


Feste Deckel für Plastikflaschen ab Juli 2024

Ein weiterer Schritt in Richtung Umweltschutz wird ab dem 3. Juli 2024 umgesetzt. Alle Hersteller von Getränken in Plastikflaschen müssen sicherstellen, dass die Deckel fest mit der Flasche verbunden sind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verschmutzung der Natur durch lose Plastikdeckel zu reduzieren.

Betroffen sind alle Getränkeflaschen und Einwegverpackungen bis zu drei Litern, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Diese Regelung folgt der EU-Richtlinie zur Verringerung von Kunststoffabfällen und soll dazu beitragen, die Menge an Plastikmüll in der Umwelt zu minimieren.


Neue Entschädigung für Bundestagsabgeordnete

Für die 734 Bundestagsabgeordneten gibt es ab Juli 2024 eine Gehaltserhöhung. Die Diäten steigen um 6 Prozent, was eine Erhöhung von 635,50 Euro bedeutet. Damit beträgt die monatliche Entschädigung ab Juli 11.227,20 Euro.

Diese Anpassung erfolgt jährlich entsprechend der Nominallohnentwicklung. Zusätzlich zur Entschädigung erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale von derzeit 5.051,54 Euro monatlich, die für Ausgaben wie das Wahlkreisbüro oder den Zweitwohnsitz in Berlin verwendet wird.


Änderung beim Kabel-TV: Kosten dürfen nicht mehr automatisch umgelegt werden

Eine bedeutende Änderung betrifft die Kostenverteilung für Kabelfernsehen. Bisher konnten Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Dies war durch das Nebenkostenprivileg möglich, das günstige Sammelverträge erlaubte.

Ab dem 1. Juli 2024 entfällt diese Möglichkeit. Mieter können nun selbst entscheiden, wie sie fernsehen möchten – ob über Internet, Satellit oder Kabel. Wer weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte, muss eigenständig einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Diese Änderung soll den Wettbewerb fördern und den Mietern mehr Freiheit in der Wahl ihres TV-Anschlusses geben.


 

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*Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Maddi Bazzocco

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