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Neue Regeln zur Qualifikation von LKW-Fahrern

Die Regierung plant die Umsetzung einer EU-Richtlinie, um die Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungen zu erleichtern.



Der Bundestag hat am vergangenen Freitag mehrere Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht beschlossen. Mit der vom Parlament auf den Weg gebrachten Gesetzesreform will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, die die Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungen erleichtern soll. Ab dem Jahresende könnten dann die Änderungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Verordnung gelten.

Welche Neuerungen gibt es? Der Fahrerqualifizierungsnachweis soll künftig bundesweit den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzen.

Der Ausweis hat ebenfalls das Format einer Scheckkarte und ist auf allen Touren künftig mitzuführen. Die C/C1-Lenkberechtigung allein reicht dann also bei Lkw-Fahrern nicht mehr aus. Diese Umstellung in allen Bundesländern soll die verschiedenen Nachweismöglichkeiten in Deutschland reduzieren und vollends das "Grenzgängerproblem" lösen, das in der Vergangenheit etwa Lkw-Fahrer betraf, die hierzulande beschäftigt sind und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Geplant ist zudem ein zentrales Online-Portal für Aus- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern. Bis zum 23. Mai 2021 hat die EU allen Mitgliedstaaten Zeit gegeben, um ein solches elektronisches Register einzurichten. Darüber sollen Behörden künftig unionsweit Informationen über ausgestellte oder entzogene Befähigungsnachweise austauschen können. Die Datenbank soll Tricksereien weiter einschränken.

Statt der Teilnahmebescheinigung auf Papier für den Besuch von Weiterbildungen und als Nachweis für eine abgeschlossene Ausbildung gibt es in Zukunft einen Registereintrag.

Die digitale Speicherung erleichtere Kontrollen, heißt es im deutschen Gesetzentwurf.

Sind nun auch E-Learnings als Weiterbildungstools erlaubt? Leider nein.

Die Anerkennung digitaler Lernangebote für die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung haben in diesem Gesetz keine Beachtung gefunden.

Somit bleiben weiterhin branchenbezogene E-Learnings - wie zum Beispiel die regelmäßigen Weiterbildungen zum Erhalt der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen über 3,5t oder Bussen - ausgeschlossen.

Alle großen Verkehrsverbände setzen sich jedoch dafür ein, dass Deutschland wie im neuen EU-Recht vorgesehen sogenannte E-Learnings und Blended-Learnings künftig auch für obligatorische Schulungen als Formate der Wissensvermittlung erlaubt.

Werden E-Learnings in Zukunft anerkannt? Noch besteht Hoffnung, dass die Themen aufgegriffen werden: Bis Mai 2021 soll die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung im Verkehrsausschuss des Bundestages vorliegen. Darin sollen Regelungen über den Einsatz von E-Learnings und Fremdsprachenprüfungen enthalten sein, teilte das Parlament am Freitag mit.

Schließlich soll der Verkehrsausschuss bis Ende dieses Jahres einen Bericht vorlegen, inwiefern sich digitale Lernangebote für die gesetzliche vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern eignen.


 

Weitere Informationen zum Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des


Gern stehen auch wir Ihnen für Rückfragen jederzeit unter

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