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Poolfahrzeug oder Dienstwagen - Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?


Die steuerliche Betrachtung des eigenen Fuhrparks ist oft eine Herausforderung, da das deutsche Steuerrecht verschiedene Betrachtungsmöglichkeiten bietet.

Im Folgenden möchten wir von uniSmart Ihnen einen kleinen Überblick und Leitfaden zu genau diesem Thema geben.


Steuerliche Betrachtung des eigenen Fuhrparks - uniSmart hilft Ihnen dabei!
Die steuerliche Betrachtung des eigenen Fuhrparks

Für den ersten Überblick gilt es die Begrifflichkeiten zu verstehen und entsprechend anzuwenden. Denn wie immer im Recht gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

 

Was ist ein Poolfahrzeug?

  • Die Nutzung bezieht sich auf unterschiedliche Mitarbeiter.

  • Es gibt keine regelmäßige Nutzung durch die Mitarbeiter.

  • Wird z.B. regional durch eine Abteilung genutzt.

Was ist ein Dienstwagen?

  • Die Verwendung bezieht sich ausschließlich auf einen Mitarbeiter.

  • Der Mitarbeiter benötigt das Fahrzeug dauerhaft zur Erfüllung seiner Aufgaben.

  • Die Nutzung wird den Bedürfnissen des Mitarbeiters angepasst.

 

Wie verhält sich ein Fahrtenbuch?

  • Es werden die kilometergenauen Kosten besteuert.

  • Alle Kosten müssen mit Belegen nachgewiesen werden.

  • Ein zwingend aktuell geführtes Fahrtenbuch mit den vorgeschriebenen Angaben ist Pflicht.

  • Die Anwendung ist im Dienstwagen- wie auch Poolfahrzeugbereich möglich.

Wie verhält sich die 1%-Regelung?

  • Das Fahrzeug wird pauschal versteuert.

  • Als Berechnungsgrundlage dient der Bruttolistenpreis, nicht der Kaufpreis.

  • Eine detaillierte Aufstellung der gefahrenen Kilometer ist nicht nötig, ebenfalls entfallen die Angaben zu Privat- oder Geschäftsfahrten.

  • Die Anwendung ist im Dienstwagen- wie auch Poolfahrzeugbereich möglich.

 

Sie wollen mehr über die Versteuerung des Fuhrparks erfahren, sowie die Hintergründe zum geldwerten Vorteil, privaten Nutzungsverbot und zur pauschalen Versteuerung verstehen?


Dann melden Sie sich gleich unter folgenden Link beim uniSmart News-Blog an!



 

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Fazit

Neben dem Wissen über die steuerlichen Möglichkeiten im Fuhrpark sollte vor der Anwendung im eigenen Unternehmen auch immer ein anerkannter Steuerberater hinzugezogen werden.

Auch das Finanzamt sollte nicht als "Gegner" gesehen werden. Gerade bei großen Flotten kann man oft mit einem offenen Gespräch einen Konsens zur einheitlichen Versteuerung finden - das spart nicht nur beiden Seiten viel Arbeit, sondern auch Nerven. Wichtig dabei ist, halten Sie alles schriftlich fest!

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