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Alle Änderungen 2023 - Teil III

Starten Sie gut ins neue Jahr mit dem 3. Teil unseres uniSmart-Jahresausblicks! Auch in diesem Teil gilt die alphabetische Reihenfolge zu den geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2023!

Der uniSmart-Jahresausblick 2023
Der uniSmart-Jahresausblick 2023

Teil III - von S bis Z


S

Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung

Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Zu den Sachbezügen zählen vor allem die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte freie Verpflegung sowie Unterkunft und Wohnung. Mit den festgesetzten Werten sind sie als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, berichtet die Knappschaft Bahn-See. Dies sind die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2023:

Ab dem 1. Januar 2023 soll der Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 288,00 Euro betragen. Damit sollen künftig für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück 2 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro anzusetzen sein. Der Sachbezugswert für die Unterkunft wird voraussichtlich bei monatlich 265,00 Euro liegen.


Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die private Vorsorge soll damit gefördert werden.


Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer

Der sogenannte Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bei den Strom- und Energiesteuern soll um ein weiteres Jahr verlängert werden.


Studierende und Fachschüler erhalten Heizkostenzuschuss

Nach dem Heizkostenzuschuss für Bafög-Empfängerinnen und -empfänger, die nicht mehr zuhause wohnen, in Höhe von 230 Euro soll es Anfang 2023 einen weiteren Zuschuss in Höhe von 345 Euro geben. Außerdem sollen alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Bund und Länder entwickeln dafür gerade eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Der Bund trägt die Kosten.


Strompreisbremse

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit ihr sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden. Verbraucher mit Standardlastprofilen (SLP) – zu denen die Haushalte und Betriebe zählen – sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden.

Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Bei "Industrieunternehmen", also Unternehmen und Einrichtungen mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) oder auch Unternehmen und Einrichtungen, die sich Strom am Großmarkt oder Spot-Markt beschaffen – werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Üblicherweise erhalten Verbraucher einen sogenannten Industriestromtarif, wenn ihr Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.

Außerdem greift eine Härtefallregelung: Es gibt Hilfsprogramme für Unternehmen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse unter finanziellen Belastungen stehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hiermit soll auch die Unterstützung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen finanziert werden, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind und für die die Entlastung durch das Aussetzen des Dezember-Abschlags nicht ausreichend ist, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Gaspreisbremse im März zu überbrücken. Für diese so betroffenen Betriebe will der Bund die Finanzierung in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung für KMU über die Länder erfolgt. Bis zum 1. Dezember 2022 soll ein Vorschlag für eine solche Härtefallregelung durch die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister vorgelegt werden.

 

T

Tierhaltung

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2022 das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Es verpflichtet dazu, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Fleischer müssen ihre Ware ausschildern, vorerst aber nur Schweinefleisch. Geplant sind fünf Haltungsformen.


TÜV-Plakette

Wer eine rosafarbene TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung (HU).

 

U

Unternehmensnummer

Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, erhalten vor dem Jahreswechsel eine neue Unternehmensnummer (UNR.S). Zum 1. Januar 2023 löst die Unternehmensnummer die bisherige Mitgliedsnummer ab. Die Unternehmen benötigen die Nummer unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln. Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer dient die neue UNR.S dazu, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie deren Firmen zu identifizieren – zum Beispiel bei Beitragsangelegenheiten oder um Entgeltnachweise zuzuordnen. Ab 2023 sollen die knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stehen.

Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich aus einer zufälligen Ziffernfolge zusammen und werden für die Unternehmerin oder den Unternehmer – also für eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft – vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Betreibt ein Unternehmer mehrere Unternehmen, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge.

Sobald ein Unternehmen die neue Unternehmensnummer erhalten hat, muss es diese an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer nutzen. Unternehmen mit Beschäftigten müssen diese insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden.


Umsatzsteuerliche Behandlung von Garantiezusagen

Insbesondere Kraftfahrzeug-Händler, aber auch andere Dienstleister bieten neben ihren eigentlichen Warenverkäufen und Dienstleistungsangeboten auch Versicherungen oder Garantiezusagen an. "Hier gilt es, die Abrechnung gegenüber dem Kunden noch einmal genau zu überprüfen, denn unter bestimmten Umständen können solche Zusatzleistungen ab dem 1. Januar 2023 umsatzsteuerfrei sein", berichtet die Steuerberatungsgesellschaft ETL. Das hatte der Bundesfinanzhof zwar schon 2018 entschieden, die Finanzverwaltung hatte aber eine Übergangsfrist vorgesehen.

Zum Jahresende läuft nun aber auch diese mehrfach verlängerte Frist aus, sodass die neuen Grundsätze ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend anzuwenden sind. "Umsatzsteuerfrei sind danach entgeltliche Garantiezusagen und Leistungen aus entsprechenden Zusagen, soweit sie der Versicherungssteuer unterliegen und der Kunde zwischen Reparatur bzw. Schadensbehebung oder dem Kostenersatz frei wählen kann", schreibt ETL. Garantiezusagen im Rahmen von Vollwartungsverträgen seien als Leistungen besonderer Art weiterhin umsatzsteuerpflichtig. Der Vorsteuerabzug aus der erbrachten Wartung oder Reparatur sollte dann weiterhin möglich sein.

 

W

Whistleblower

Am 1. Januar 2023 tritt aller Voraussicht nach das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Unternehmen müssen dann eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Arbeitnehmende wenden können, wenn sie Hinweise auf rechtliche Verstöße in der Firma geben wollen. Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich sowie Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten müssen die Meldestelle bereits bis zum 1. Januar 2023 umsetzen. Wer 50 bis 249 Mitarbeitende beschäftigt, hat bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Wer die Meldestelle nicht einrichtet, muss mit einem Bußgeld von 20.000 Euro rechnen.


Wohngeld

Rund 1,4 Millionen Haushalte mit kleineren Einkommen sollen durch die Reform des Wohngelds zum ersten Mal oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Ab 2023 will die Bundesregierung so rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang rund 600.000 entlasten. Das Wohngeld steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat.

 

Z

Zusammenveranlagung bei Kapitalverlusten

Ehepartner können aktuell Gewinne und Verluste aus Kapitalerträgen nicht ohne Weiteres ehegattenübergreifend ausgleichen. "Hierfür soll nun eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Bereits für den Veranlagungszeitraum 2022 soll dann die Verrechnung im Wege der Zusammenveranlagung möglich sein", berichtet der Deutsche Steuerberaterverband, der die geplante Neuregelung begrüßt.


Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.

 

Neben den ganzen Neuerungen aus dem 3. Teil unserer Aufstellung stehen wir Ihnen natürlich auch für alle weiteren Anfragen zur digitalen Auslieferung zur Verfügung!


 

Fazit

Auch 2023 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!

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