Der November 2026 bringt mehrere Neuerungen und wichtige Fristen für Verbraucher, Beschäftigte und Autofahrer. Im Fokus stehen Krankenkassenbeiträge, Steuerfreibeträge, neue Regeln für Ratenkäufe und Kleinkredite, Euro 7 sowie der traditionelle Stichtag für die Kfz-Versicherung. Und auch bei uniSmart gibt es in diesem Monat einen besonderen Grund zur Freude.
In eigener Sache: uniSmart doppelt von FOCUS-Business empfohlen
Eine besondere Nachricht gleich zu Beginn: uniSmart gehört zu den Unternehmen, die auf beiden neuen FOCUS-Business Empfehlungslisten „Top-Unternehmen“ und „Mitarbeiter-Empfehlung“ vertreten sind.
Die Empfehlungslisten werden von der FactField GmbH im Auftrag von FOCUS-Business erstellt und basieren auf einer weiterentwickelten Bewertungsmethodik.
Dabei werden zwei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt:
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Top-Unternehmen: Berücksichtigung definierter Unternehmens- und Strukturdaten
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Mitarbeiter-Empfehlung: Einbeziehung der Perspektive und Bewertung von Mitarbeitenden
Dass uniSmart in beiden Empfehlungslisten geführt wird, freut uns besonders. Es bestätigt sowohl die Entwicklung unseres Unternehmens als auch die Bedeutung eines guten Arbeitsumfelds und einer starken Zusammenarbeit im Team.
Direkt zu den FOCUS-Business Empfehlungslisten:
uniSmart bei FOCUS-Business „Top-Unternehmen“
uniSmart bei FOCUS-Business „Mitarbeiter-Empfehlung“
Webfleet x uniSmart News:
Webfleet Version 3.35
Auch bei Webfleet gibt es neue Funktionen. Mit Version 3.35 werden Konnektivität, Fahrzeugdaten, Kühltransport und die tägliche Fuhrparksteuerung weiter ausgebaut.
Für unsere Kunden sind insbesondere folgende Neuerungen interessant:
Schutz von Kühlgut
Über OEM.connect können künftig zusätzliche Kühlcontainer-Daten von Kühltransport-Trailern von KRONE und Schmitz Cargobull abgerufen werden.
Fuhrparkverantwortliche behalten damit an einer zentralen Stelle unter anderem im Blick:
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Temperatur im Trailer
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aktuellen Standort
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relevante Fahrzeug- und Trailerdaten
Gerade bei temperaturempfindlichen Waren erhöht das die Transparenz im laufenden Transport und erleichtert die Überwachung kritischer Lieferketten.
Lkw und Trailer manuell koppeln
Eine weitere praktische Neuerung betrifft die Zuordnung von Zugmaschine und Trailer.
Lkw und Trailer können nun manuell in Webfleet oder über die Work App gekoppelt und wieder getrennt werden.
Damit lassen sich Änderungen unmittelbar erfassen, ohne auf die automatische standortbasierte Kopplung warten zu müssen.
Das ist insbesondere hilfreich bei:
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häufig wechselnden Trailern
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kurzfristigen Fahrzeugänderungen
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Betriebshöfen mit mehreren Fahrzeugen auf engem Raum
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manuellen Dispositionsprozessen
Mehr Daten für Volkswagen-Elektrofahrzeuge
Über OEM.connect können zusätzliche Daten von Volkswagen-Elektrofahrzeugen direkt in Webfleet genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
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aktueller Akkustand
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verbleibende Reichweite
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Ladestatus
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verbleibende Ladezeit
Für Unternehmen mit Elektrofahrzeugen verbessert sich dadurch die Auftrags- und Einsatzplanung. Disposition und Fuhrparkmanagement sehen wichtige Informationen an einer zentralen Stelle und können Reichweite und Ladezeiten besser in die tägliche Planung einbeziehen.
Die Neuerungen zeigen zugleich, wie stark sich moderne Fuhrparksteuerung von der reinen Fahrzeugortung hin zu einer zentralen Plattform für Fahrzeug-, Trailer-, Energie- und Betriebsdaten entwickelt.
Als Webfleet-Partner unterstützt uniSmart bei Einrichtung, Erweiterung und optimaler Nutzung der neuen Funktionen.
Unternehmer-News November:
Krankenkassen: Zusatzbeitrag für 2027 rückt in den Fokus
Bis zum 1. November 2026 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt.
Der GKV-Schätzerkreis hatte Mitte Oktober für 2027 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ermittelt. Damit würde der Orientierungswert gegenüber dem Vorjahr stabil bleiben.
Wichtig ist jedoch: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist lediglich eine rechnerische Größe. Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag selbst fest.
Für Versicherte bedeutet das:
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Der eigene Beitrag kann über oder unter 2,9 Prozent liegen.
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Beitragserhöhungen der eigenen Krankenkasse sollten geprüft werden.
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Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags bestehen besondere Informations- und Wechselmöglichkeiten.
Ein Vergleich der Krankenkassen kann sich deshalb zum Jahresende lohnen – allerdings sollte neben dem Beitrag auch auf Leistungen und Service geachtet werden.
Lohnsteuerfreibetrag für 2027 kann beantragt werden
Ab dem 1. November 2026 können Arbeitnehmer einen Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2027 beantragen.
Ein Freibetrag kann beispielsweise interessant sein bei:
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hohen Fahrtkosten zur Arbeit
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größeren Werbungskosten
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Kinderbetreuungskosten
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außergewöhnlichen Belastungen
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bestimmten Sonderausgaben
Wird der Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, berücksichtigt der Arbeitgeber ihn bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug.
Der Vorteil: Die steuerliche Entlastung muss nicht erst über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sondern wirkt bereits während des Jahres auf das monatliche Nettoeinkommen.
Der Freibetrag kann grundsätzlich auch für zwei Jahre beantragt werden, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse voraussichtlich nicht ändern.
Neue Regeln für Kleinkredite und „Buy now, pay later“
Ab dem 20. November 2026 werden zahlreiche bisher weniger streng regulierte Finanzierungsmodelle stärker vom Verbraucherkreditrecht erfasst.
Dazu zählen insbesondere:
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Kleinkredite unter 200 Euro
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zins- und gebührenfreie Finanzierungen
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kurzfristige Finanzierungen
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viele „Buy now, pay later“-Angebote
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bestimmte Ratenkaufmodelle
Anbieter müssen Verbraucher künftig umfassender über Bedingungen und Kosten informieren.
Außerdem wird die Kreditwürdigkeit stärker geprüft, bevor eine Finanzierung abgeschlossen werden kann.
Ziel ist es, Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen. Gerade kleine Raten und scheinbar unkomplizierte Zahlungsaufschübe können sich bei mehreren parallelen Verträgen schnell zu einer erheblichen monatlichen Belastung summieren.
Für Händler und Online-Shops bedeutet die Neuregelung zusätzlichen Anpassungsbedarf bei Zahlungs- und Finanzierungsangeboten.
Euro 7 startet für neue Fahrzeugtypen
Am 29. November 2026 beginnt eine neue Phase der europäischen Abgas- und Umweltvorschriften.
Die Euro-7-Regelung gilt zunächst für neue Typgenehmigungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Anders als frühere Abgasnormen betrachtet Euro 7 nicht ausschließlich Emissionen aus dem Auspuff.
Neu berücksichtigt werden unter anderem:
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Schadstoffemissionen
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Bremspartikel
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Anforderungen an die Haltbarkeit von Fahrzeugkomponenten
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Lebensdauer und Leistungsfähigkeit von Antriebsbatterien
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden zudem Anforderungen an die Haltbarkeit der Batterie festgelegt.
Nach fünf Jahren beziehungsweise 100.000 Kilometern muss die Batterie grundsätzlich noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität erreichen. Nach acht Jahren beziehungsweise 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent.
Für Autofahrer bedeutet der Start von Euro 7 zunächst nicht, dass bestehende Fahrzeuge umgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Die neuen Anforderungen betreffen zunächst neu genehmigte Fahrzeugtypen.
Kfz-Versicherung: Kündigungsfrist endet häufig am 30. November
Für viele Autofahrer ist der 30. November einer der wichtigsten Versicherungstermine des Jahres.
Bei klassischen Kfz-Versicherungsverträgen mit Laufzeit bis zum 31. Dezember muss eine reguläre Kündigung in der Regel spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
Vor einer Kündigung lohnt sich ein Vergleich.
Relevant sind dabei unter anderem:
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Versicherungsbeitrag
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Selbstbeteiligung
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jährliche Fahrleistung
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Fahrerkreis
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Werkstattbindung
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Schutzbrief
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Rabattschutz
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Leistungen bei grober Fahrlässigkeit
Auch eine Anfrage beim bisherigen Versicherer kann sich lohnen. Änderungen bei Fahrleistung oder Fahrerkreis können bereits zu einem günstigeren Beitrag führen.
Bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung oder nach einem Schaden können darüber hinaus besondere Kündigungsrechte bestehen.
Black Week und Black Friday: Angebote genau prüfen
Ende November startet wieder eine der größten Rabattphasen des Jahres.
Die wichtigsten Termine:
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Black Week: ab 23. November 2026
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Black Friday: 27. November 2026
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Cyber Monday: 30. November 2026
Gerade vor Weihnachten werben Händler und Online-Shops mit teilweise erheblichen Preisnachlässen.
Doch nicht jedes Angebot ist tatsächlich ein Schnäppchen. Verbraucher sollten Preise deshalb nicht ausschließlich mit der angegebenen unverbindlichen Preisempfehlung vergleichen.
Sinnvoll ist:
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Preise bereits vor der Black Week beobachten
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verschiedene Händler vergleichen
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Versandkosten berücksichtigen
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Rückgabe- und Garantiebedingungen prüfen
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sich nicht durch zeitlich stark begrenzte Angebote unter Druck setzen lassen
Gerade bei Elektronik, Haushaltsgeräten und höherpreisigen Anschaffungen kann ein kurzer Preisvergleich erhebliche Unterschiede zeigen.
Zum Jahresende: Versicherungen und Verträge prüfen
Der November eignet sich generell gut für einen persönlichen Vertragscheck.
Neben der Kfz-Versicherung können beispielsweise überprüft werden:
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Strom- und Gasverträge
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Mobilfunkverträge
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Internetanschlüsse
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Versicherungen
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Abonnements
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Mitgliedschaften
Viele Verträge verlängern sich automatisch oder enthalten Kündigungsfristen zum Jahresende.
Ein regelmäßiger Check kann deshalb helfen, unnötige Kosten zu reduzieren und Leistungen besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Fazit: November bringt wichtige Finanz-, Mobilitäts- und Unternehmensnews
Der November 2026 ist insbesondere für Finanzen, Versicherungen und Mobilität ein wichtiger Monat:
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Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 rückt in den Fokus.
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Arbeitnehmer können einen Lohnsteuerfreibetrag für 2027 beantragen.
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Kleinkredite und Ratenkäufe werden stärker reguliert.
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Mit Euro 7 starten neue Anforderungen für Fahrzeugtypen.
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Für viele Autofahrer endet am 30. November die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung.
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Mit Black Week und Black Friday beginnt die große Rabattphase vor Weihnachten.
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Webfleet Version 3.35 bringt neue Möglichkeiten für Trailer, Kühltransporte und Elektrofahrzeuge.
Und für uniSmart beginnt der November mit einer besonders erfreulichen Nachricht: Die Aufnahme in die beiden FOCUS-Business Empfehlungslisten „Top-Unternehmen“ und „Mitarbeiter-Empfehlung“ ist für uns eine schöne Bestätigung und zugleich Ansporn, unseren Weg konsequent weiterzugehen.