Unternehmernews August 2026

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Der August 2026 bringt zahlreiche Neuerungen für Familien, Unternehmen, Auszubildende und Verbraucher. Im Mittelpunkt stehen der neue Anspruch auf Ganztagsbetreuung, weitere Pflichten aus der europäischen KI-Verordnung, neue Ausbildungsordnungen, strengere Schadstoffgrenzen sowie Änderungen bei Verpackungen und Photovoltaikanlagen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst.


Ganztagsbetreuung: Neuer Rechtsanspruch für Erstklässler

Ab dem 1. August 2026 beginnt die schrittweise Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Im Schuljahr 2026/2027 gilt der Anspruch zunächst für Kinder, die neu in die erste Klasse kommen. In jedem darauffolgenden Schuljahr wird eine weitere Klassenstufe einbezogen. Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll der Anspruch schließlich für alle Kinder der ersten bis vierten Klasse gelten.

Der Betreuungsanspruch umfasst:

  • acht Stunden Betreuung pro Werktag
  • fünf Betreuungstage pro Woche
  • grundsätzlich auch die Schulferien
  • die Anrechnung von Unterricht und bestehenden Ganztagsangeboten

Die konkrete Umsetzung unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune. Möglich sind unter anderem Ganztagsschulen, Horte und Kooperationsmodelle. Zuständig sind in der Regel die örtlichen Städte, Gemeinden, Bezirke oder Landkreise.

Für Eltern ist wichtig: Der Rechtsanspruch bedeutet nicht automatisch, dass an jeder Schule dieselbe Betreuungsform angeboten wird. Familien sollten sich deshalb frühzeitig bei Schule und zuständiger Behörde über verfügbare Plätze und Anmeldeverfahren informieren.


Künstliche Intelligenz: Neue Kennzeichnungspflichten

Der 2. August 2026 ist ein wichtiger Stichtag für die europäische KI-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt gelten weitere Vorgaben für Unternehmen und Organisationen, die Künstliche Intelligenz beruflich einsetzen.

Besonders sichtbar werden die neuen Kennzeichnungspflichten. Betroffen sind unter anderem:

  • KI-Chatbots und sprachbasierte Voicebots
  • synthetisch erzeugte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte
  • Deepfakes
  • Emotionserkennungssysteme
  • Systeme zur biometrischen Kategorisierung
  • bestimmte Texte von öffentlichem Interesse

Bei Chatbots und Voicebots müssen Nutzer künftig klar darauf hingewiesen werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Der Hinweis muss bereits zu Beginn der Kommunikation erfolgen und verständlich dargestellt werden.

Auch mit KI erzeugte oder bearbeitete Bilder, Tonaufnahmen und Videos müssen grundsätzlich als solche erkennbar sein. Bei Deepfakes ist eine eindeutige Kennzeichnung besonders wichtig, wenn Inhalte echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen.

Für Unternehmen bedeutet das: Webseiten, Apps, Telefonassistenten und Veröffentlichungsprozesse sollten überprüft und um klare Hinweise ergänzt werden. Auch interne Zuständigkeiten und Freigabeprozesse für KI-Inhalte gewinnen an Bedeutung.


KI-Texte von öffentlichem Interesse

Eine besondere Regelung gilt ab August für KI-generierte oder mit KI veränderte Texte, die Angelegenheiten von öffentlichem Interesse behandeln und die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen können.

Dazu können beispielsweise Beiträge über Politik, gesellschaftliche Entwicklungen oder andere öffentliche Vorgänge gehören. Solche Inhalte müssen grundsätzlich als KI-erzeugt oder KI-bearbeitet gekennzeichnet werden.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn:

  • der Inhalt einer menschlichen Prüfung unterzogen wurde,
  • eine redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und
  • eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Für Medien, Unternehmen, Verbände und Betreiber öffentlich zugänglicher Informationsangebote wird damit eine nachvollziehbare Dokumentation der redaktionellen Prüfung wichtiger.


KI-Förderung für Unternehmen und Start-ups

Neben neuen Pflichten treten zum 2. August 2026 auch Maßnahmen zur Innovationsförderung in Kraft.

Dazu gehören:

  • KI-Reallabore
  • rechtssichere Testmöglichkeiten
  • KI-Service-Desks
  • Unterstützungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen
  • besondere Fördermöglichkeiten für Start-ups und Forschungseinrichtungen

In KI-Reallaboren können neue Technologien unter kontrollierten Bedingungen getestet werden, bevor sie regulär auf den Markt kommen. Service-Stellen sollen Unternehmen und Behörden außerdem bei Fragen zur praktischen Umsetzung der KI-Verordnung unterstützen.

Damit verbindet die EU strengere Anforderungen mit zusätzlichen Möglichkeiten, innovative Anwendungen rechtssicher zu erproben.


Bauwirtschaft: Neue Ausbildungsordnungen

Für 19 Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft gelten ab dem 1. August 2026 neue Ausbildungsordnungen. Betroffen sind Auszubildende, die ihre Ausbildung ab August neu beginnen. Bereits laufende Ausbildungsverhältnisse werden grundsätzlich nach den bisherigen Regeln fortgeführt.

Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören unter anderem:

  • Maurer
  • Zimmerer
  • Straßenbauer
  • Gleisbauer
  • Trockenbaumonteure
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Kanal- und Leitungsbauer
  • Ausbaufacharbeiter, Hochbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiter

In zahlreichen dreijährigen Ausbildungsberufen wird eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Der erste Prüfungsteil findet nach zwei Jahren statt und fließt mit 40 Prozent in die Abschlussnote ein. Die abschließende Prüfung macht die übrigen 60 Prozent aus.

Zudem werden Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung stärker in die Ausbildungsinhalte integriert. Für zweijährige Ausbildungsberufe verbessern sich außerdem die Möglichkeiten, anschließend in eine dreijährige Ausbildung zu wechseln.


Verbraucherschutz: Strengere Grenzwerte für Formaldehyd

Ab dem 6. August 2026 gelten EU-weit strengere Grenzwerte für Formaldehyd.

Betroffen sind insbesondere:

  • Möbel
  • Bodenbeläge
  • Bauprodukte
  • Holzwerkstoffe
  • weitere Produkte, die Formaldehyd an die Raumluft abgeben können

Für Möbel, Bauprodukte und Holzwerkstoffe gilt künftig ein Grenzwert von 0,062 Milligramm pro Kubikmeter. Für andere betroffene Produkte liegt der Grenzwert bei 0,080 Milligramm pro Kubikmeter.

Formaldehyd wird häufig als Bindemittel eingesetzt, kann jedoch die Gesundheit beeinträchtigen und ist als krebserzeugend eingestuft. Hersteller, Händler und Importeure müssen daher prüfen, ob ihre Produkte die neuen Anforderungen erfüllen.

Für den Innenraum von Fahrzeugen gilt eine längere Übergangsfrist bis August 2027.


Verpackungen: Erste Regelungen der neuen EU-Verordnung

Ab dem 12. August 2026 gelten erste Vorgaben der neuen europäischen Verpackungsverordnung. Sie wird häufig mit der Abkürzung PPWR bezeichnet und soll die bisherigen europäischen Verpackungsregeln schrittweise ersetzen.

Ziele der neuen Regelungen sind:

  • weniger Verpackungsverbrauch
  • bessere Recyclingfähigkeit
  • mehr Wiederverwendung
  • einheitlichere Vorgaben in der Europäischen Union
  • eine stärkere Kreislaufwirtschaft

Betroffen sind unter anderem Hersteller, Lieferanten, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Unternehmen, die Verpackungen unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke verwenden.

Wer wiederverwendbare Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss grundsätzlich sicherstellen, dass ein geeignetes Wiederverwendungssystem besteht. Auch für Lebensmittelverpackungen gelten neue Grenzwerte für bestimmte Stoffe.

Unternehmen sollten ihre Rolle in der Lieferkette sorgfältig prüfen. Bereits das Befüllen einer Verpackung oder das Anbringen eines eigenen Markenaufdrucks kann zu zusätzlichen Pflichten führen.


Digitalbereich: Neue grenzüberschreitende Ermittlungsbefugnisse

Ab dem 18. August 2026 erhalten Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union neue Möglichkeiten, elektronische Beweismittel grenzüberschreitend anzufordern.

Betroffen sind insbesondere:

  • Telekommunikationsanbieter
  • Plattformbetreiber
  • digitale Dienste
  • Foren und andere Anbieter, bei denen digitale Daten gespeichert werden

Behörden können sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt an Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat wenden. Dabei können Teilnehmerdaten, Verkehrsdaten und in bestimmten Fällen auch Inhaltsdaten verlangt werden.

Für die Herausgabe gelten feste Fristen. Im Regelfall müssen angeforderte Daten innerhalb von zehn Tagen bereitgestellt werden. Bei unmittelbarer Gefahr für Leib, Leben oder kritische Infrastruktur kann sich die Frist auf acht Stunden verkürzen.

Die neuen Regeln ermöglichen keine allgemeine Überwachung. Für besonders sensible Inhalte und Daten, die Berufsgeheimnissen unterliegen, gelten zusätzliche Einschränkungen.


Photovoltaik: Einspeisevergütung sinkt erneut

Zum 1. August 2026 sinkt die gesetzliche Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen erneut um ein Prozent.

Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt-Peak gelten dann folgende Werte:

  • Teileinspeisung: 7,70 Cent pro Kilowattstunde
  • Volleinspeisung: 12,22 Cent pro Kilowattstunde

Entscheidend ist der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Anlagen, die vor dem 1. August 2026 in Betrieb genommen wurden, behalten die zuvor geltenden höheren Vergütungssätze.

Die Einspeisevergütung wird weiterhin für einen langfristigen Zeitraum festgeschrieben. Dennoch sollten Eigentümer die Wirtschaftlichkeit einer neuen Anlage nicht allein anhand der Vergütung beurteilen. Eigenverbrauch, Stromkosten, Speicherlösungen und Investitionskosten spielen eine zunehmend wichtige Rolle.

Die nächste reguläre Absenkung ist zum 1. Februar 2027 vorgesehen.


Fazit: August bringt neue Ansprüche und zusätzliche Pflichten

Der August 2026 ist besonders von neuen europäischen und nationalen Regelungen geprägt:

  • Erstklässler erhalten schrittweise einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
  • Für den beruflichen Einsatz von KI gelten neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten.
  • In der Bauwirtschaft treten modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft.
  • Strengere Grenzwerte sollen Verbraucher besser vor Formaldehyd schützen.
  • Die neue Verpackungsverordnung schafft zusätzliche Pflichten für zahlreiche Unternehmen.
  • Digitale Anbieter müssen sich auf neue grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren vorbereiten.
  • Für neue Photovoltaikanlagen sinkt die Einspeisevergütung erneut.

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