Unternehmernews Februar 2026

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Wichtige Neuerungen und Änderungen im Februar 2026

Der Februar bringt nicht nur Karneval und Fastenzeit, sondern auch eine Reihe von Änderungen, die Geldbeutel, Energieprojekte und Reisepläne betreffen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zusammengefasst.


Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt

Betreiber von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken sollten den 1. Februar 2026 genau im Blick haben. Ab diesem Stichtag wird die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen leicht abgesenkt – bestehende Anlagen behalten dagegen ihren bisherigen Vergütungssatz für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Die neuen Vergütungssätze für Anlagen, die erst ab dem 1. Februar 2026 angemeldet und in Betrieb genommen werden, sehen wie folgt aus:

  • Anlagen bis 10 kWp

    • Volleinspeisung: 12,34 Cent/kWh (vorher 12,47 Cent)

    • Teileinspeisung: 7,78 Cent/kWh (vorher 7,86 Cent)

  • Anlagen ab 10 bis 40 kWp

    • Volleinspeisung: 10,35 Cent/kWh (vorher 10,45 Cent)

    • Teileinspeisung: 6,73 Cent/kWh (vorher 6,80 Cent)

  • Anlagen ab 40 bis 100 kWp

    • Volleinspeisung: 10,35 Cent/kWh (vorher 10,45 Cent)

    • Teileinspeisung: 5,50 Cent/kWh (vorher 5,56 Cent)

Wichtig: Die niedrigere Vergütung gilt immer nur für neue Anlagen. Wer seine PV-Anlage noch vor dem 1. Februar in Betrieb nimmt, sichert sich dauerhaft den höheren Satz. Die nächste Absenkung ist bereits zum 1. August 2026 vorgesehen. Nach aktuellem Stand soll 2026 zudem das letzte Jahr sein, in dem es überhaupt eine klassische Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen gibt.

Für Investoren, Unternehmen und private Hauseigentümer heißt das: Projekte sorgfältig timen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen an die neuen Sätze anpassen.


Vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Im Wärmesektor arbeitet die Bundesregierung an einem neuen Rahmenwerk: Aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Gebäudemodernisierungsgesetz werden. Bis Ende Februar 2026 sollen die Eckpunkte stehen.

Trotz der politischen Diskussionen um die „Abschaffung“ des Heizungsgesetzes bleibt der Kern klar:

  • Deutschland ist an europäische Klimaziele gebunden.

  • Der Gebäudesektor muss schrittweise klimaneutral werden.

  • Effizienz, Sanierung und erneuerbare Wärme bleiben zentrale Vorgaben.

Praktisch bedeutet das: Die Wärmewende läuft bereits, unabhängig von neuen Gesetzesnamen. 2025 wurden erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft. Für Gebäudeeigentümer, Wohnungsunternehmen und Betriebe lohnt es sich, bereits jetzt auf langfristig konforme Heiz- und Sanierungskonzepte zu setzen, statt auf Übergangslösungen zu spekulieren.


Bulgarien: Euro wird alleiniges Zahlungsmittel

Zum 1. Februar 2026 ist der Euro in Bulgarien endgültig das einzige gültige Zahlungsmittel.

Der Zeitplan:

  • Seit Jahresbeginn 2026 ist der Euro offizielle Landeswährung.

  • Im Januar lief eine Übergangsphase, in der sowohl Lew als auch Euro genutzt werden konnten.

  • Mit Ablauf des 31. Januars endet diese Doppelwährung; ab Februar kann nur noch in Euro bezahlt werden.

Der Wechselkurs ist fest fixiert: 1 Euro = 1,95583 Lew. Für Urlauberinnen, Urlauber und Geschäftsreisende entfallen damit Wechselgebühren, Umrechnungsschwankungen und der Gang zur Wechselstube. Preise lassen sich einfacher vergleichen, Kartenzahlungen werden übersichtlicher und Planungen für Geschäftsreisen oder Lieferketten einfacher.


Ramadan beginnt – Fastenmonat für Millionen Muslime

Für rund 5,5 Millionen Muslime in Deutschland beginnt um den 18. Februar der Ramadan, der muslimische Fastenmonat. Das genaue Startdatum orientiert sich traditionell an der Neumondsichel, daher kann es je nach Region leichte Abweichungen geben.

Während des Ramadans verzichten gläubige Muslime von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und sexuelle Aktivitäten. Abends kommen Familien und Freunde zusammen, um das Fasten gemeinschaftlich zu brechen. Im Anschluss wird das Fest des Fastenbrechens (Zuckerfest) gefeiert.

Für Arbeitgeber und Organisationen ist es sinnvoll, bei Dienstplänen, Meetings oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten Rücksicht zu nehmen und das Gespräch mit Mitarbeitenden oder Schülern zu suchen.


Karneval und Fastenzeit: Zwischen Feiern und Verzicht

Im Februar erreicht der Karneval seinen Höhepunkt – insbesondere in den rheinischen Hochburgen sowie vielen Regionen in Süd- und Südwestdeutschland.

Die wichtigsten Termine 2026:

  • Weiberfastnacht: 12. Februar

  • Rosenmontag: 16. Februar

  • Aschermittwoch: 18. Februar

Mit dem Aschermittwoch beginnt die 40-tägige christliche Fastenzeit vor Ostern. Viele Christinnen und Christen nutzen diese Phase für bewussten Verzicht – klassisch auf Alkohol, Süßigkeiten oder Fleisch, zunehmend aber auch auf digitale Medien oder Konsum im Allgemeinen.

Unternehmen mit stark saisonabhängigem Geschäft (zum Beispiel Gastronomie, Tourismus oder Eventbranche) sollten diese Spitzenzeiten bei Personalplanung, Öffnungszeiten und Logistik berücksichtigen.


ETA-Pflicht für Großbritannien: Ohne Genehmigung kein Boarding

Wer 2026 nach Großbritannien reisen möchte, muss eine wichtige Neuregelung beachten. Bereits seit 2025 ist für viele Reisende eine elektronische Reisegenehmigung (ETA – Electronic Travel Authorisation) Pflicht. Neu ist:

  • Ab dem 25. Februar 2026 dürfen Fluggesellschaften Passagiere ohne gültige ETA nicht mehr an Bord lassen.

  • Die ETA wird vorab online beantragt, kostet 16 Pfund und ist zwei Jahre gültig – für beliebig viele Reisen in diesem Zeitraum.

Reiseversicherer und Behörden empfehlen, die ETA spätestens 72 Stunden vor Abflug zu beantragen und den Nachweis digital oder ausgedruckt mitzuführen. Wer kurzfristig bucht, sollte diesen Schritt fest in die Reiseplanung integrieren – ohne gültige ETA kann die Flugreise am Check-in-Schalter scheitern.


Fazit: Februar strategisch nutzen

Der Februar 2026 ist mehr als nur eine kurze Winter-Episode zwischen Neujahr und Frühling. Er entscheidet über:

  • die Wirtschaftlichkeit neuer PV-Anlagen,

  • die Weichenstellung beim Heiz- und Gebäudekonzept,

  • reibungslose Reisen nach Bulgarien und Großbritannien,

  • sowie das Zusammenspiel von Arbeitsalltag, Karneval, Ramadan und Fastenzeit.

Wer diese Termine und Rahmenbedingungen im Blick behält, kann Projekte besser timen, Risiken minimieren und persönliche wie betriebliche Planungen optimal aufsetzen.

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