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EU-Richtlinie für Fahrzeugassistenz-Systeme

Ab 2024 schreibt die EU in Neuwagen u.a. intelligente Geschwindigkeitsassistenzen (ISA) vor. Sie sollen Fahrern Kontra geben, wenn sie zu schnell fahren. Alkoholsperren stehen auch im Katalog.


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Neue Fahrzeugassistenz-Systeme werden durch die EU vorgeschrieben

Die Verordnung (EU) 2019/2144 regelt, welche Einrichtungen Neuwagen besitzen müssen, um in der Europäischen Union zugelassen zu werden. Die Liste ist lang und beinhaltet etwa intelligente Geschwindigkeitsbegrenzer (ISA), Reifendrucküberwachungssysteme und Warnsysteme für Müdigkeit und nachlassende Konzentration. Außerdem müssen Neuwagen eine Vorrichtung besitzen, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre nachzurüsten. Die nun verabschiedete Regel tritt 2024 in Kraft.

 

Geschwindigkeitsbegrenzer abschaltbar – immer wieder

Die EU hat Mindestanforderungen formuliert, die Speed-Assistenten erfüllen müssen. Zuallererst definiert das Regelwerk, wie sie ihre Besitzer aufmerksam machen darf, dass er oder sie zu schnell fährt. Der ISA muss gezielt, angemessen und wirksam regieren. Dazu sieht das Regelwerk drei Warnmöglichkeiten vor: kaskadierende Töne, kaskadierende Vibrationen oder eine „Haptische Rückmeldung über das Gaspedal“. Das System darf also beim Druck aufs Gaspedal gegenhalten. Es soll zwar abschaltbar sein, aber immer wieder in den „normalen Betriebsmodus“ wechseln, wenn der Fahrer das Auto anlässt.

Die Systeme erhalten ihre Daten aus der Schilderkennung oder aus elektronischen Karten. Auf dieser Basis können sie die Geschwindigkeit automatisch anpassen oder den Fahrer sanft auf Geschwindigkeitsübertretungen aufmerksam machen. Das soll unter anderem durch einen leichten Gegendruck des Gaspedals geschehen. Gleichzeitig bestimmt die EU, das System dürfe die Möglichkeit der Fahrer nicht einschränken, schneller zu fahren, als es erlaubt ist. Zudem sieht das Gesetz vor, die Assistenten dürften nur eine Fehlerquote von null oder „möglichst niedrig“ aufweisen.

 

Müdigkeitsdaten müssen im geschlossenen System bleiben

Neben dem Geschwindigkeitsassistenten verpflichtet die EU die Hersteller zu Aufmerksamkeits- und Müdigkeitswarnern. Die Daten dürfen dabei nicht Dritten zugänglich gemacht werden und sollen im geschlossenen System verbleiben. Außerdem müssen die Entwickler darauf achten, dass es nicht zu Überschneidungen bei den vorgeschriebenen Warnsystemen gegen Müdigkeit und nachlassende Konzentration kommt. Wie das genau umgesetzt werden soll, erklärt der Gesetzgeber nicht.

 

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Fazit: diese Assistenten sind ab 2024 Pflicht

Neben dem ISA und dem Müdigkeitswarnsystem bei nachlassender Konzentration müssen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge etwa Notbremslicht, das bei starkem Bremsen blinkt, einen Notbremsassistenten und einen Notfall-Spurhalteassistenten sowie einen Rückfahrassistenten vorhalten. Weiterhin verordnet die Richtlinie allen Neufahrzeugen eine Vorrichtung, um eine alkoholbasierte Wegfahrsperre zu installieren. Eine Unfallaufzeichnungsanlage rundet die Liste ab. Sie soll hochpräzise Daten erzeugen, die einerseits anonymisiert aus dem geschlossenen System geliefert werden sollen, um Manipulation und Missbrauch zu vermeiden. Auf der anderen Seite müssen sie aber zur Identifizierung des genauen Fahrzeugtyps sowie der Versionen und Varianten der integrierten Sicherheitssysteme geeignet sein.

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