Unternehmernews Oktober 2026

Der Oktober 2026 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher, Unternehmen und Behörden. Im Mittelpunkt stehen digitale Verwaltungsverfahren, neue Möglichkeiten bei der persönlichen Vorsorge, strengere Vorgaben für bestimmte Chemikalien und Änderungen bei der medizinischen Versorgung. Auch die Zeitumstellung und wichtige Feiertage stehen an. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammengefasst.


Digitales Führungszeugnis kommt

Ab dem 1. Oktober 2026 soll das Führungszeugnis auch in digitaler Form verfügbar sein. Damit entfällt für viele Antragsteller künftig die Notwendigkeit, auf die postalische Zustellung eines Papierdokuments zu warten.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Das digitale Führungszeugnis wird als PDF-Dokument bereitgestellt.
  • Die Übermittlung erfolgt über das persönliche BundID-Konto.
  • Die Echtheit soll sich über einen Barcode und eine spezielle Anwendung überprüfen lassen.
  • Die bisherige Papierform bleibt weiterhin verfügbar.

Wichtig: Führungszeugnisse, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, müssen weiterhin in Papierform ausgestellt werden.

Für Arbeitnehmer und Unternehmen kann das digitale Führungszeugnis insbesondere bei Bewerbungen und Einstellungsverfahren eine Erleichterung darstellen.


Vorsorgeregister: Wichtige Dokumente künftig digital hinterlegen

Ab dem 1. Oktober 2026 wird das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer um eine wichtige Funktion erweitert.

Bisher werden dort vor allem Informationen über bestehende Vorsorgedokumente registriert. Künftig können auf Wunsch auch elektronische Abschriften der Dokumente hinterlegt werden.

Dazu gehören:

  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Patientenverfügungen

Die elektronische Hinterlegung erfolgt über berechtigte Stellen, beispielsweise Notare oder Rechtsanwälte. Ein eigenständiger Upload durch Privatpersonen ist nicht vorgesehen.

Im Ernstfall können berechtigte Ärzte und Betreuungsgerichte dadurch schneller auf wichtige Informationen zugreifen.

Für Verbraucher bedeutet das mehr Sicherheit bei der persönlichen Vorsorge. Wer bereits entsprechende Dokumente erstellt hat, kann prüfen, ob eine zusätzliche digitale Hinterlegung sinnvoll ist.


Zwangsvollstreckung wird digitaler

Zum 1. Oktober 2026 werden weitere Schritte zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung umgesetzt.

Ziel ist es, bisher papiergebundene Abläufe zu vereinfachen und den elektronischen Austausch zwischen Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Behörden auszubauen.

Künftig gilt unter anderem:

  • Rechtsanwälte und bestimmte Behörden müssen Dokumente elektronisch an Gerichtsvollzieher übermitteln.
  • Für den elektronischen Versand gelten festgelegte sichere Übermittlungswege.
  • Auch die elektronische Rückübermittlung von Dokumenten wird genauer geregelt.
  • Bestimmte Vollstreckungsunterlagen können weiterhin in Papierform erforderlich sein.

Für Unternehmen, die offene Forderungen gerichtlich durchsetzen lassen, können sich dadurch Verwaltungsabläufe vereinfachen und Bearbeitungszeiten verkürzen.

Neue Formulare für die Zwangsvollstreckung

Ebenfalls ab Oktober sind neue Formulare für bestimmte Vollstreckungsaufträge und Anträge zu verwenden.

Betroffen sind unter anderem Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher sowie Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse.

Unternehmen und Rechtsanwälte sollten ihre verwendeten Vorlagen entsprechend überprüfen und aktualisieren.


Immobiliengeschäfte: Weitere Schritte zur Digitalisierung

Ab Oktober 2026 treten erste Regelungen in Kraft, die den digitalen Vollzug von Immobiliengeschäften vorbereiten.

Insbesondere Notare sollen künftig bestimmte Unterlagen elektronisch übermitteln können beziehungsweise müssen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Mitteilungen über den Inhalt eines Grundstückskaufvertrags
  • Abschriften von Vertragsurkunden
  • Unterlagen zu bestimmten baurechtlichen Genehmigungen
  • Informationen zur Eigentumsübertragung

Die Maßnahmen sollen die Zusammenarbeit zwischen Notaren, Behörden und weiteren beteiligten Stellen vereinfachen.

Langfristig ist vorgesehen, den Kauf und Verkauf von Grundstücken stärker digital abzuwickeln.

Für Immobilienkäufer und Verkäufer ändert sich im Oktober zunächst wenig am eigentlichen Kaufverfahren. Die neuen Regelungen schaffen vor allem die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für künftige digitale Prozesse.


Gesundheit: Apothekennotdienste werden stärker unterstützt

Ab dem 1. Oktober 2026 gelten neue Regelungen zur Finanzierung von Apothekennotdiensten.

Öffentliche Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Versorgung mit Arzneimitteln auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten sicherzustellen.

Neben dem bisherigen Vollnotdienst wird künftig auch der sogenannte Teilnotdienst finanziell berücksichtigt.

Die Unterschiede:

  • Vollnotdienst: Durchgehende Versorgung von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetages.
  • Teilnotdienst: Durchgehende Versorgung von mindestens 20 Uhr bis 22 Uhr, unabhängig von einem Vollnotdienst.

Für einen Teilnotdienst können Apotheken künftig einen Zuschuss erhalten, der 20 Prozent des Zuschusses für einen Vollnotdienst beträgt.

Zusätzlich wird die Finanzierung der Notdienste insgesamt gestärkt.

Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung insbesondere in ländlichen Regionen mit geringer Apothekendichte langfristig zu sichern.

Für Verbraucher können dadurch zusätzliche Versorgungsangebote außerhalb der regulären Öffnungszeiten entstehen.


Teilhabeberatung: Neue Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Auch bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, kurz EUTB, gibt es ab Oktober 2026 Änderungen.

Die Beratungsangebote unterstützen Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung sowie deren Angehörige kostenlos bei Fragen zu Teilhabe und Unterstützungsleistungen.

Künftig werden die Möglichkeiten zur rechtlichen Beratung im Einzelfall sowie zur Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren erweitert.

Gleichzeitig ändern sich die Finanzierungsbedingungen für die Träger der Beratungsangebote.

Die Förderung wird stärker begrenzt, um eine möglichst vielfältige Beratungslandschaft zu erhalten und eine übermäßige Konzentration auf einzelne Träger zu vermeiden.

Für Betroffene bedeutet das: Die Beratungsstellen können künftig bei bestimmten rechtlichen Fragen umfassender unterstützen.


Verbraucherschutz: Strengere Regeln für PFAS-Chemikalien

Ab dem 10. Oktober 2026 gelten in der Europäischen Union strengere Beschränkungen für die Chemikalie Perfluorhexansäure (PFHxA) und bestimmte verwandte Stoffe.

PFHxA gehört zur Gruppe der sogenannten PFAS-Chemikalien. Diese werden auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, da sie sich in der Umwelt nur sehr langsam abbauen.

Sie werden unter anderem verwendet in:

  • Kleidung und Textilien
  • Imprägniersprays
  • bestimmten Kosmetikprodukten
  • wasser- und schmutzabweisenden Materialien

Die neuen Vorgaben beschränken das Inverkehrbringen bestimmter betroffener Produkte, wenn festgelegte Grenzwerte überschritten werden.

Für Verbraucher bedeutet das, dass entsprechende Stoffe in bestimmten Alltagsprodukten künftig stärker reguliert werden.

Für Hersteller, Importeure und Händler entstehen zusätzliche Anforderungen an die Zusammensetzung und Kontrolle ihrer Produkte. Je nach Produktgruppe gelten unterschiedliche Übergangsfristen und Ausnahmen.


Feuerlöscher: Neue Beschränkungen für PFAS-haltige Löschmittel

Auch beim Brandschutz stehen im Oktober Änderungen an.

Ab dem 23. Oktober 2026 greifen weitere europäische Beschränkungen für bestimmte PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher.

Die neuen Vorgaben betreffen das Inverkehrbringen von Feuerlöschern, die unter die entsprechenden Stoffbeschränkungen fallen.

Für Unternehmen und Betreiber gewerblicher Gebäude ist es deshalb sinnvoll, bei der Neuanschaffung von Feuerlöschern auf die verwendeten Löschmittel zu achten.

Bereits vorhandene Feuerlöscher müssen nicht allein aufgrund dieses Stichtags pauschal ausgetauscht werden. Maßgeblich sind die konkreten Stoffbeschränkungen, Übergangsfristen und Anforderungen an die weitere Verwendung.


Zeitumstellung: Die Winterzeit beginnt

Am 25. Oktober 2026 endet die Sommerzeit in Deutschland.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Nacht ist damit eine Stunde länger.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Zeitumstellung erfolgt am Sonntag, dem 25. Oktober 2026.
  • Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt.
  • Die Normalzeit gilt anschließend bis zur nächsten Zeitumstellung im März 2027.

Für Unternehmen mit Schichtbetrieb, Logistikdienstleister und Fuhrparkverantwortliche ist die Umstellung insbesondere bei der Arbeitszeiterfassung, Tourenplanung und Terminüberwachung relevant.

Digitale Systeme stellen sich in der Regel automatisch um. Dennoch sollten Zeiterfassungs- und Abrechnungssysteme bei zeitkritischen Prozessen überprüft werden.


Feiertage: Tag der Deutschen Einheit und Reformationstag

Auch im Oktober stehen zwei wichtige Feiertage an.

3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit

Der Tag der Deutschen Einheit ist ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag.

Im Jahr 2026 fällt der 3. Oktober auf einen Samstag.

31. Oktober: Reformationstag

Der Reformationstag ist in neun Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Auch der Reformationstag fällt 2026 auf einen Samstag.

Für Unternehmen mit regulärem Wochenendbetrieb sollten die Feiertage bei der Dienst- und Einsatzplanung entsprechend berücksichtigt werden.


Fazit: Oktober bringt mehr Digitalisierung und neue Schutzvorgaben

Der Oktober 2026 steht besonders im Zeichen der Digitalisierung und des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Das digitale Führungszeugnis soll Verwaltungsverfahren vereinfachen.
  • Im Vorsorgeregister können künftig elektronische Abschriften wichtiger Dokumente hinterlegt werden.
  • Zwangsvollstreckung und Immobiliengeschäfte werden zunehmend digital abgewickelt.
  • Apotheken erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung für Notdienste.
  • Menschen mit Behinderung profitieren von erweiterten Möglichkeiten der Teilhabeberatung.
  • Strengere Beschränkungen für PFAS-Chemikalien betreffen zahlreiche Alltagsprodukte.
  • Am 25. Oktober endet die Sommerzeit.

Verwandte Posts