Alles was der Dezember an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter!
Wichtige Neuerungen und Änderungen im Dezember 2025
Zum Jahresende wird es traditionell nochmal etwas mehr: Abrechnungen, Steuerfristen, Weihnachtslogistik und neue Fahrpläne fallen oft genau in den ohnehin stressigen Dezember. In diesem Beitrag sind zentrale Punkte zusammengefasst, die Sie als Privatperson – aber auch als Unternehmer oder Fuhrparkverantwortlicher – im Blick haben sollten.
Nebenkosten: Wenn der Vermieter die Frist verpasst
Für die Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter grundsätzlich zwölf Monate Zeit, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums. Kommt die Abrechnung zu spät und der Vermieter hat die Verspätung selbst zu verantworten, gilt eine klare Konsequenz:
Versäumt der Vermieter die Frist aus eigenem Verschulden, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen – der Mieter darf die Nachzahlung verweigern. Eine Pflicht zur Abrechnung besteht zwar weiterhin, aber Nachzahlungen für den verspäteten Zeitraum sind dann ausgeschlossen.
Für Mieter bedeutet das: Fristen kennen, Abrechnung prüfen – und im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Steuererklärung 2021: Letzte Chance bis 31. Dezember 2025
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (zum Beispiel viele Arbeitnehmer mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften), kann seine Steuererklärung freiwillig einreichen – und sich so oft eine Rückerstattung sichern.
Für diese sogenannte Antragsveranlagung gilt eine Frist von vier Kalenderjahren. Konkret heißt das:
-
Die freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2021 kann letztmalig bis 31.12.2025 beim Finanzamt eingereicht werden.
-
Danach ist die Erstattung für dieses Jahr verjährt, eine nachträgliche Abgabe hilft dann nicht mehr.
Wer noch Unterlagen sortieren muss, sollte den Dezember nutzen – spätestens zum Jahresende sollte die Erklärung beim Finanzamt eingegangen sein.
Weihnachtspost und Pakete: Fristen der Post
Wer Geschenke verschicken oder Geschäftspost rechtzeitig vor Heiligabend zustellen lassen will, sollte die Einlieferungsfristen der Paketdienste einplanen.
Für Sendungen innerhalb Deutschlands gilt als Orientierung:
-
Weihnachtspakete und -briefe möglichst bis spätestens 20. Dezember einliefern, damit sie rechtzeitig vor Heiligabend ankommen.
-
Für besonders wichtige Sendungen können Einschreiben- oder Express-Optionen genutzt werden, die in der Regel ein bis zwei Tage später liegen, aber je nach Dienstleister teurer sind.
Für Sendungen ins Ausland gelten deutlich frühere Termine. Wer ins Ausland verschickt, sollte die Fristen des jeweiligen Dienstleisters frühzeitig prüfen und einige Tage Puffer einplanen.
Neuer DB-Fahrplan ab 14. Dezember 2025
Ab dem 14. Dezember 2025 gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn für das Fahrplanjahr 2025/26. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
-
Mehr ICE-Sprinter:
-
Ein neuer Sprinter verbindet Berlin und Stuttgart über Nürnberg deutlich schneller.
-
Zwischen Hamburg und Frankfurt sowie zwischen München und Berlin werden zusätzliche Sprinterfahrten angeboten.
-
-
Weniger auf bestimmten Strecken:
-
Einige Verbindungen entfallen, zum Beispiel die bisherige Relation Hamburg–Hannover–Kassel–Wien sowie einzelne Fernzüge von Lübeck und nach Berchtesgaden.
-
Auf der Strecke Leipzig–Jena–Nürnberg wird der Einsatz von ICE-Sprintern reduziert.
-
-
Preise: Die Preise bleiben laut DB stabil. Die neuen Verbindungen im Winterfahrplan sind bereits seit Mitte Oktober buchbar.
Gerade für Pendler, Vielfahrer und Unternehmen mit reisenden Mitarbeitern lohnt sich ein Blick auf die Sprinter-Verbindungen und geänderten Takte.
Amazon, MediaMarkt, Saturn: Verlängerte Rückgabefristen im Weihnachtsgeschäft
Im Weihnachtsgeschäft passen viele Händler ihre Rückgaberegeln an – praktisch für alle, die früh Geschenke kaufen oder später umtauschen müssen.
Amazon
Grundsätzlich gilt bei Amazon für viele Produkte eine Rückgabefrist von 30 Tagen. Einige Kategorien – etwa Kameras, Elektronik, PCs, Büroartikel, Software, Bücher oder Spielzeug – haben lediglich eine 14-tägige Frist.
Für das Weihnachtsgeschäft verlängert Amazon die Rückgabemöglichkeiten:
-
Produkte mit regulärer 30-Tage-Rückgabefrist:
-
Bestellungen zwischen 1. November und 25. Dezember können bis zum 31. Januar zurückgegeben werden.
-
-
Produkte mit regulärer 14-Tage-Rückgabefrist (beispielsweise viele Elektronik-Artikel):
-
Bestellungen im gleichen Zeitraum können bis zum 15. Januar zurückgegeben werden.
-
Die genaue Einstufung hängt von der jeweiligen Produktkategorie ab, die in den Bestellinformationen ersichtlich ist.
MediaMarkt und Saturn
Ähnliche Regelungen gelten im Elektronik-Einzelhandel:
-
Produkte, die zwischen dem 28. November und dem 16. Dezember gekauft wurden, können bis zum 31. Dezember zurückgegeben werden.
-
In der Regel muss die Ware unbenutzt, vollständig und nach Möglichkeit in der Originalverpackung zurückgegeben werden.
Damit lassen sich Geschenkekäufe etwas vorziehen, ohne das Risiko einzugehen, auf Fehlkäufen sitzenzubleiben.
Fazit: Dezember bewusst planen
Der Dezember 2025 bringt mehrere wichtige Stichtage mit sich:
-
Steuerlich ist es die letzte Chance für die freiwillige Steuererklärung 2021.
-
Bei Nebenkostenabrechnungen entscheidet eine versäumte Frist häufig über erhebliche Nachzahlungen.
-
Für Weihnachtslogistik und Reisen zählen Versand- und Fahrplanfristen.
-
Im Handel helfen verlängerte Rückgabefristen, Stress rund um Umtausch und Reklamation zu vermeiden.
Wer diese Termine frühzeitig einplant, spart sich nicht nur Ärger, sondern gewinnt auch Spielraum – privat, im Unternehmen und im Fuhrpark.