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- Im Einsatz der Effizienz: Die Erfolgsgeschichte von W. Bunzel Transporte e.K. mit uniSmart
Seit 2016 ist W. Bunzel Transporte e.K. ein geschätzter Kunde von uniSmart und hat sich als führendes Unternehmen im Transportwesen etabliert. Mit einer beeindruckenden Geschichte seit der Gründung im Jahr 1990 und einer stetig wachsenden Flotte von 43 Fahrzeugen, die deutschlandweit und im angrenzenden Ausland im Einsatz sind, hat das Unternehmen die Herausforderungen der Branche erfolgreich gemeistert. Unternehmensprofil: Firmenname: W. Bunzel Transporte e.K., Grünaer Straße 56 in 09224 Chemnitz Seit wann Kunde bei uniSmart: 2016 Gründungsdatum der Firma: 1990 Mitarbeiteranzahl: 64 Fahrzeuganzahl: 43 Branche & Einsatzgebiet: Transportwesen (Deutschland und angrenzendes Ausland) Internetadresse: https://www.bunzel-transporte.de/ Was zeichnet W. Bunzel Transporte e.K. aus? Die Firma hat sich auf den täglichen Transport von temperaturgeführten Gütern, palettierten Waren und Non-Food-Artikeln spezialisiert. Ihr Fuhrpark, bestehend aus 43 Fahrzeugen, verfügt über zuverlässige Temperaturschreiber-Systeme, um die lückenlose Nachverfolgung der Kühlkette zu gewährleisten. Die Belieferung von Groß- und Zwischenlagern, Groß- und Einzelhandel sowie Gastronomiebetrieben ist tägliche Routine. Seit Dezember 2023 ist das Unternehmen stolzer Partner des QS-Prüfsystems und gewährleistet damit, eine stufenübergreifende Qualitätssicherung der in Obhut befindlichen Lebensmittel. Integration von uniSmart: W. Bunzel Transporte e.K. nutzt verschiedene Lösungen von uniSmart, darunter die Webfleet-Modelle LINK510/740 und PRO5250/7250/7350/8275/8475, die allesamt den uniSmart FullService beinhalten und somit für alle Eventualitäten abgesichert sind. Ebenfalls wird gerade eine Plug & Play-Temperaturüberwachung von Blulog getestet. Welchen Nutzen hat die Technik/Software gebracht? Die Implementierung von uniSmart-Technologien hat dem Unternehmen zahlreiche Vorteile gebracht. Die sofortige Standortbestimmung der Fahrzeuge ermöglicht nicht nur eine effiziente Überwachung der Ware, sondern auch die rechtzeitige Kommunikation mit Absendern und Empfängern. Die Webfleet-App erleichtert die Kommunikation und minimiert Fehlerquellen durch direkte Nachrichten an die Fahrer. Die digitale Integration des Tachomanagers hat die Fehlerquote beim Auslesen der digitalen Tachografen erheblich minimiert. Zukünftige Pläne bei der Digitalisierung: Für die Zukunft plant W. Bunzel Transporte e.K. den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung: die elektronische Überwachung der Kühlauflieger mittels Blulog. Dies ermöglicht eine jederzeitige Überwachung der Temperaturdaten jedes Kühlfahrzeugs und eine schnellere Bereitstellung dieser Daten für die Kunden. Warum die Zusammenarbeit mit uniSmart? Die Zusammenarbeit mit uniSmart wird von W. Bunzel Transporte e.K. aufgrund der schnellen, freundlichen und kompetenten Hilfe vor Ort geschätzt. Jeder Mitarbeiter bei uniSmart trägt dazu bei, dass die Technologien optimal genutzt werden können, um Effizienz und Zuverlässigkeit in den Geschäftsabläufen des Unternehmens zu gewährleisten. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Fazit: W. Bunzel Transporte e.K. bleibt auf der Überholspur im Transportwesen, dank einer erfolgreichen Integration von uniSmart-Technologien. Mit einem klaren Blick in die Zukunft und dem Engagement für Effizienz und Transparenz bleibt das Unternehmen ein Vorreiter in der Branche.
- Unternehmensnews März 2024*
Alles was der März an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter! Umsatzsteuer Gas und Fernwärme Ab 01. März 2024 entfällt der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme von derzeit sieben Prozent. Es werden dann wieder die regulären 19 Prozent fällig. Effizientere Haushaltsgeräte Kühlschränke, Waschmaschinen und Waschtrockner müssen ab März 2024 effizienter werden und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden. sv.net wird ersetzt durch SV-Meldeportal Im Oktober 2023 ist das neue Portal, das "SV-Meldeportal" gestartet, das ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird. Arbeitgeber, die sv.net nutzen, müssen sich für das neue Portal registrieren. Die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige ist nur noch mit einem Elster-Zertifikat möglich. Änderungen beim Lobbyregister Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert. Neue Versicherungskennzeichen Ab dem 01. März 2024 müssen an den entsprechenden Fahrzeugen, wie z.B. Kleinkrafträdern, E-Scootern, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Die ab März 2024 gültigen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Blau. Die derzeit schwarzen Kennzeichen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus. Online-Register zu Organspenden Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland kommt schrittweise. Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf www.organspende-register.de zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen. Neue Regelungen für Fachkräfte aus Drittstaaten Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Folgende Änderungen ergeben sich daraus: Aufenthalt zur beruflichen Anerkennung: Wer an einer Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, kann dafür einreisen und künftig bis zu maximal drei Jahre bleiben. Gleichzeitig kann die angehende Fachkraft eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden in der Woche ausüben. Mit der neuen Anerkennungspartnerschaft können Personen aus Drittstaaten künftig erst einreisen und dann das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen: Dazu verpflichten sich die angehende Fachkraft und ihr Arbeitgeber, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren einschließlich Qualifizierung aktiv zu betreiben. Der Aufenthalt ist zunächst für ein Jahr möglich und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Wenn die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, kann die angehende Fachkraft künftig dafür einreisen und bis zu 6 Monate bleiben. Personen mit berufspraktischer Erfahrung können künftig für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Voraussetzung sind ein qualifizierter, im Ausbildungsstaat anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf. Alternativ zu einem staatlich anerkannten Abschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer ausreichend. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland ist nicht erforderlich. IT-Spezialisten brauchen auch weiterhin keinen Abschluss. Auch zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Die Altersgrenze wird von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf Niveau B1 (GER) abgesenkt. Damit wird der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche einem größeren Personenkreis von Drittstaatsangehörigen eröffnet. Die bisherige Höchstaufenthaltsdauer von sechs Monaten wird auf neun Monate erhöht. Darüber hinaus können Personen mit diesem Aufenthaltstitel eine Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen ausüben. Quelle: Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Sommerzeit In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 31. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober. Sie wollen immer auf dem neuesten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen! *Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Behnam Norouzi
- Eurekfrost: Innovativ und cool in die Zukunft mit uniSmart
Die Welt der Kühl- und Tiefkühllogistik ist komplex und erfordert präzise Planung sowie innovative Lösungen. Eine, die hier Maßstäbe setzt, ist die Eurekfrost Kühl- und Tiefkühllogistik GmbH mit Sitz in Memmingen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf das Unternehmen, ihre Erfahrungen mit uniSmart und ihre zukunftsweisenden Pläne in der Digitalisierung. Firmenportrait: Eurekfrost Kühl- und Tiefkühllogistik GmbH Seit 1996 steht die Eurekfrost Kühl- und Tiefkühllogistik GmbH für erstklassige Dienstleistungen im Transportwesen. Das Motto des Unternehmens lautet dabei: "Mit Eurekfrost bleiben Sie cool – Kälte ist unser Geschäft." Mit einem Team von 30 engagierten Mitarbeitern und einer modernen Flotte von 12 Fahrzeugen bietet Eurekfrost innovative Lösungen in der Kühl- und Tiefkühllogistik. Weitere Informationen unter: https://www.eurekfrost.de/ Umweltbewusstsein und Innovation: Markenzeichen von Eurekfrost? Eurekfrost hebt sich durch innovative Logistiklösungen und eine ständig modernisierte Flotte hervor. Ihr Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt zeigt sich durch niedrige Emissionswerte und clevere Warehouse-Konzepte. Neben dem Kühltransport von temperaturgeführten Waren bietet das Unternehmen auch sachgerechte Lagerung und Kommissionierung an. Das Kühlhaus und die Tiefkühllagerung erfüllen dabei sämtliche gesetzlichen Vorschriften für maximale Sicherheit. Zertifizierungen im Qualitätsmanagement und Umweltschutz unterstreichen das Engagement von Eurekfrost für höchste Standards. uniSmart als digitaler Partner: Effizienzsteigerung durch Integration Seit 2020 setzt Eurekfrost auf die Integration von uniSmart. Die verwendeten Modelle wie Webfleet LINK 201, 340, 510, 240, 740, 245 sowie die Navigationsgeräte PRO 7 und die Tablets PRO 8 ermöglichen eine effiziente GPS-Überwachung der LKW, einschließlich der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Diese Technologie hat nicht nur die Überwachung der Flotte verbessert, sondern auch zu einer erhöhten Effizienz und Planungssicherheit beigetragen. Zukunftspläne in der Digitalisierung: Eurekfrost auf dem Weg nach vorne In Bezug auf zukünftige Digitalisierungspläne bleibt Eurekfrost derzeit noch zurückhaltend. Es ist jedoch offensichtlich, dass das Unternehmen stets nach Innovationen strebt, um seinen Kunden die bestmöglichen Dienstleistungen anzubieten. Die Nutzung von Technologien wie von uniSmart legt nahe, dass weitere digitale Entwicklungen Teil der zukünftigen Strategie sein werden. Die uniSmart Partnerschaft: Kompetenz und Schnelligkeit Für Eurekfrost zeichnet sich die Zusammenarbeit mit uniSmart vor allem durch kompetente Ansprechpartner und schnelle Lösungen aus. In einer Branche, die von Schnelllebigkeit und Präzision geprägt ist, sind dies entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Partnerschaft. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Fazit Eurekfrost zeigt eindrucksvoll, wie eine Kombination aus Tradition, Umweltbewusstsein und digitaler Innovation den Weg für die Zukunft ebnen kann. Mit uniSmart an ihrer Seite ist das Unternehmen bereit, weiterhin auf höchstem Niveau zu operieren und gleichzeitig die Anforderungen einer sich ständig wandelnden Logistiklandschaft zu erfüllen.
- Aus Cartec wird uniSmart!
Seit vielen Jahren hat die Cartec GmbH als zertifizierter Premium-Partner von WEBFLEET-Lösungen Kunden in ganz Deutschland bei der Verwaltung ihrer Fahrzeugflotten unterstützt. Cartec will sich an dieser Stelle herzlich bei den geschätzten Kunden für ihre langjährige Treue und die tolle Zusammenarbeit bedanken! Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter und Führungskräfte. In diesem Sinne wollen wir unsere neuen Kollegen herzlich willkommen heißen und Herrn Jan Falkenstern für die langjährige und erfüllende Tätigkeit bei Cartec danken. Nach vielen Jahren des Engagements hat sich Herr Falkenstern dazu entschlossen, den wohlverdienten Ruhestand anzutreten. Doch sein Know-how und seine Erfahrung sind für uns von unschätzbarem Wert. Deshalb freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Herr Falkenstern uns auch weiterhin in beratender Funktion zur Verfügung stehen wird. Seine Expertise wird dazu beitragen, dass der Übergang reibungslos verläuft und wir unseren Kunden weiterhin erstklassigen Service bieten werden. Eine Übernahme bringt oft Veränderungen mit sich, aber wir wollen betonen, dass Ihre gewohnten Ansprechpartner und die Kontaktdaten vor Ort erhalten bleiben. Wir sind bestrebt, Ihnen auch weiterhin den gewohnten Service zu bieten und sind stets für Sie da. Erfahren Sie mehr über die uniSmart Vertriebs GmbH Durch die Übernahme wächst die uniSmart auf über 18.000 verwaltende Objekte, sowie über 1000 Kunden und gehört somit zu den drei größten Webfleet-Partnern. Als einziger und größter Partner europaweit, kann die uniSmart von Hardware über die Dienstleistung mit eigenem Serviceteam bis hin zur Tiefenintegration der Kundensoftware als Ansprechpartner den Kunden dienen. Weitere Leistungen wie MDM, RMM, FullService mit eigener Versicherung und Onboarding der Kundenmitarbeiter komplettieren die Wertschöpfungskette. Wir möchten uns nochmals herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen bedanken. Wir sind zuversichtlich, dass diese Übernahme neue Möglichkeiten und Potenziale für Sie eröffnen wird. Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
- Erfolgreiche Partnerschaft: Kupfer & Sohn setzt auf uniSmart für digitale Innovationen
Ein Blick hinter die Kulissen der Andreas Kupfer & Sohn GmbH Seit 2016 vertraut die traditionsreiche Firma Andreas Kupfer & Sohn GmbH aus Nürnberg auf die digitale Lösung von uniSmart. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick auf die beeindruckende Geschichte des Unternehmens, die Vorteile der Zusammenarbeit mit uniSmart und geben einen Ausblick in die digitale Zukunft. uniSmart stellt vor: Andreas Kupfer & Sohn GmbH | Bilder: Andreas Kupfer & Sohn GmbH Firmenhistorie: Von Obst und Gemüse zum umfassenden Frischelieferanten 1913 gegründet als Obst- und Gemüsehändler, hat sich die Andreas Kupfer & Sohn GmbH zu einem zukunftsorientierten, familiengeführten Unternehmen entwickelt. Mit über 100 Jahren Erfahrung hat sich das Unternehmen von einem lokalen Händler zu einem Frischelieferanten in nahezu allen Lebensmittelsortimenten für Handel und Gastronomie gewandelt. Ihr Motto "Vielfalt und Frische" spiegelt sich in ihrem breiten Angebot wider: Obst & Gemüse, Fresh and Ready-Produkte, Molkereiprodukte, Feinkost und Fleisch. Mit 250 Mitarbeitern und einer beeindruckenden Flotte von 43 Lastwagen, 4 Transportern und 25 PKWs bedient sie einen weitreichenden Markt von Nürnberg über Stuttgart bis nach Amberg. Was zeichnet die Firma aus? Die Andreas Kupfer & Sohn GmbH zeichnet sich durch ihre zukunftsorientierte Ausrichtung aus. Als Familienunternehmen in vierter Generation kombiniert sie Tradition mit Innovation. Strukturiert in einem Category Management bedient sie verschiedene Branchen, darunter Facheinzelhandel, organisierter Lebensmitteleinzelhandel, Discount, Gastronomie und Systemgastronomie. Ihr Engagement für Umweltschutz wird durch entsprechende Zertifikate bekräftigt und ihre gelieferten Waren sind stets von höchster Qualität und Frische. Die Zusammenarbeit mit uniSmart: Digitale Innovation für eine höhere Lieferqualität Seit 2016 nutzt Kupfer & Sohn die Integration von uniSmart, insbesondere die Modelle Webfleet LINK 510, 710 und 740 sowie dem Tablet PRO 8475, wobei ein großes Augenmerk auf dem uniSmart Fullservice liegt. Mit dem Tachomanager werden obendrein die Lenk- und Ruhezeiten automatisch aufgezeichnet. Diese Technologien ermöglichen es dem Unternehmen, ihren Kunden durch nur wenige Klicks genaue Informationen über die Ankunft der Lieferungen zu geben und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies hat zu einer erheblichen Steigerung der Lieferqualität geführt und die Effizienz des gesamten Logistikprozesses verbessert. Die Vorteile der Digitalisierung: Ein Ausblick in die Zukunft Kupfer & Sohn plant, sich weiter in Richtung digitale Zukunft zu bewegen. Der Fokus liegt dabei auf der Einführung eines digitalen Lieferscheins, der den papierbasierten Prozess modernisieren und die Effizienz steigern wird. Warum uniSmart? Zuverlässigkeit und schnelles Problemmanagement Für das Unternehmen steht die Zusammenarbeit mit uniSmart für Zuverlässigkeit und schnelles Problemmanagement. Die Technologie hat nicht nur die operative Effizienz verbessert, sondern auch die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten vereinfacht. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Insgesamt zeigt die Erfolgsgeschichte der Andreas Kupfer & Sohn GmbH, wie eine traditionsreiche Firma durch digitale Innovation ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und gleichzeitig ihre Unternehmenswerte bewahren kann. Die Partnerschaft mit uniSmart ist dabei ein Schlüsselaspekt auf dem Weg in eine digitalisierte Zukunft.
- Unternehmensnews Februar 2024*
Alles was der Februar an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter! EU-Batterieverordnung: Mehr Verantwortung für Hersteller und Händler Ab dem 18. Februar 2024 müssen Hersteller, Importeure und Händler von Batterien sowie batteriebetriebenen Geräten zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese Regelungen der neuen EU-Batterieverordnung sollen nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch sicherstellen, dass die Verbraucher über die Auswirkungen ihrer Batterien informiert sind. Eine umfassende Transparenz und nachhaltige Praktiken stehen im Mittelpunkt dieser Verordnung. Herkunftskennzeichnung an der Fleischtheke: Transparenz für Verbraucher Seit dem 1. Februar 2024 sind Fleischer und Metzger dazu verpflichtet, die Herkunft von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch an der Theke sichtbar zu machen. Dieser Schritt in Richtung Transparenz ermöglicht es den Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen und das Bewusstsein für die Herkunft von Lebensmitteln zu stärken. Die genaue Kennzeichnung von Aufzucht und Schlachtung wird dabei eine zentrale Rolle spielen. SV-Meldeportal: Digitaler Wandel in der Sozialversicherung Zum 29. Februar wird das bekannte Portal "sv.net" abgeschaltet und durch die Nachfolger-Software "SV-Meldeportal" ersetzt. Diese Veränderung soll den wachsenden Anforderungen an den Datenaustausch in der Sozialversicherung gerecht werden. Die Digitalisierung schreitet weiter voran, um einen effizienten und zeitgemäßen Austausch von Meldungen zu gewährleisten. Inflationsprämie im Dachdeckerhandwerk: Anerkennung für Arbeitnehmer Der Tarifvertrag im Dachdeckerhandwerk sieht ab Februar 2024 eine Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer vor. Die Zahlung von 457 Euro zeigt die Anerkennung für die harte Arbeit dieser Berufsgruppe und soll die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen. Kürzere Ersatzfreiheitsstrafen: Ein Schritt zur sozialen Gerechtigkeit Die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen wird halbiert, um eine fairere Alternative für diejenigen zu schaffen, die Geldstrafen nicht bezahlen können. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Strafe besser im Verhältnis zur begangenen Straftat steht und nicht zu einer unverhältnismäßig langen Haft führt. Neuregelung bei der Medikamenten-Zuzahlung: Vereinfachung für Verbraucher Ab dem 1. Februar 2024 wird die Zuzahlung für Arzneimittel auf die Packungsgröße bezogen. Dies vereinfacht den Prozess und stellt sicher, dass Verbraucher nicht mehrfach für kleinere Packungen zahlen müssen. Die Änderung trägt dazu bei, die Kosten für notwendige Medikamente besser zu kontrollieren. Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt: Zeit für schnelle Entscheidungen Für Besitzer von Photovoltaikanlagen bedeutet der 1. Februar einen Einschnitt in die Einspeisevergütungen. Es kann sinnvoll sein, bestehende Anlagen vor dem Stichtag zu installieren, um von den höheren Vergütungen zu profitieren. Für neue Anlagen gelten ab diesem Zeitpunkt niedrigere Einspeisevergütungen, mit einer weiteren Absenkung ab August. Sie wollen immer auf dem neuesten Stand bleiben? Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt! Schon gewusst? Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen! *Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Behnam Norouzi
- Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) 2024
Zum Jahresstart steht es nun wieder fest, welche Maßnahmen seitens De-minimis (jetzt Umweltschutz und Sicherheit (US)) förderfähig sind. Vor einer Beantragung ist es auf alle Fälle sinnvoll, die Möglichkeiten im Unternehmen zu scannen und eine eventuelle Umsetzungsplanung durchzuführen - die uniSmart hilft Ihnen dabei! Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) beginnt am 05. Februar 2024! Achtung – hier sollten Sie schnell sein: Das Programm endet am 31.05.2024. Wie bereits in den letzten Jahren wird zudem der Fördertopf geschlossen sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind. Was hat sich geändert? Beispiel Fahrzeugnachweis: Abweichend von den Regelungen der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ sind die Fahrzeugnachweise erst mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Anmerkung: Dies dient der Beschleunigung der Antragsbearbeitung. Antragstellende erklären mit ihrer Unterschrift auf dem Kontrollformular unter anderem, dass sie Halter bzw. Halterin und/oder Eigentümer bzw. Eigentümerin förderfähiger Fahrzeuge sind. Eine Gesamtübersicht der Neuerungen finden Sie hier: Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: Förderfähige Maßnahmen 2024 Im Transportgewerbe werden seit 2009 spezielle Maßnahmen gefördert. Darunter fallen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder zur Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel: Tourenplanungsprogramme Telematiksysteme Software zum Auslesen digitaler Tachographen uvm. Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: Diese Auflistungen bringen eines exakt auf den Punkt: Investieren Sie in die Digitalisierung Ihres Unternehmens und profitieren Sie von dem staatlichen Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) 2024! Informieren Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos über unsere Lösungen und profitieren Sie vom staatlichen Förderprogramm! Fazit Die Digitalisierung der Transportunternehmen schreitet unaufhaltsam voran. Es ist daher wichtig, Schritt zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Häufig ist es so, dass solche Investitionen sich erst im Laufe der Zeit amortisieren und so mancher Unternehmer schreckt vor den vermeintlich hohen Kosten zurück. Es ist daher gut zu wissen, dass viele Tools und Anwendungen für die Digitalisierung im Transportunternehmen staatlich gefördert werden - ohne, dass eine Rückzahlungspflicht besteht.
- JuSchoTrans GmbH: Auf der Überholspur der Digitalisierung mit uniSmart
In der Welt der Spedition und Logistik ist Präzision und Effizienz entscheidend. Die JuSchoTrans GmbH aus Hainichen hat nicht nur die Bedeutung dieser Elemente erkannt, sondern setzt auch konsequent auf die digitale Zukunft, unterstützt durch die innovative Technologie von uniSmart. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf dieses dynamische Unternehmen werfen. Firmenporträt: JuSchoTrans GmbH - Auf Erfolgskurs seit 2015 Mit Sitz in Hainichen und gegründet im Jahr 2015 hat sich die JuSchoTrans GmbH zu einem bedeutenden Akteur im Transportsegment bis 3,5 Tonnen entwickelt. Unter der Leitung von Herrn Scholz, dem engagierten Geschäftsführer und Inhaber, verfolgt das Unternehmen einen stetigen Wachstumskurs. Mit 94 Mitarbeitern und einer vielseitigen Flotte von Kastenwagen und Transportern bietet JuSchoTrans nicht nur exzellente Transportdienstleistungen, sondern auch 1000m² Lager- und Umschlagmöglichkeiten für umfassende Logistiklösungen bis zu 40 Tonnen. Unternehmensphilosophie: Erfolg durch engagierte Mitarbeiter Herr Scholz betont die herausragende Bedeutung seines engagierten Mitarbeiterstamms für den Erfolg des Unternehmens. Die JuSchoTrans GmbH hebt sich nicht nur durch ihre technologischen Innovationen hervor, sondern auch durch die Wertschätzung ihrer Mitarbeiter, die als Herzstück des Unternehmens gelten. uniSmart Integration: Präzise Tourenüberwachung für optimierte Abläufe Seit 2021 setzt JuSchoTrans auf die Integration von uniSmart, insbesondere auf die Webfleet LINK-Boxen (201/210/240/245) für die Auslieferung. Diese ermöglichen eine optimale Tourenüberwachung, Fahrfolgenoptimierung und bieten den Kunden schnelle Auskünfte. Eine innovative Funktion ist der gesonderte Zugang für einen Auftraggeber, um Auslieferungen zu überwachen, was Informationswege verkürzt und wertvolle Zeit spart. Technologievorteile: Genauigkeit, Optimierung und Kostenersparnis Die präzise Nachverfolgung aller Touren ist für JuSchoTrans von äußerster Wichtigkeit. Die Detailgenauigkeit der Aufzeichnungen ermöglicht nicht nur genaue Auskünfte und Überprüfungen, sondern auch die Optimierung von Touren, was zu einer effizienteren Kostenstruktur führt. Der Einsatz von uniSmart hat sich als Schlüssel zur Steigerung der Effizienz und Qualitätskontrolle erwiesen. Digitale Zukunft: JuSchoTrans auf dem Weg zum papierlosen Büro Die JuSchoTrans GmbH plant eine fortschreitende Digitalisierung ihrer Prozesse, wobei der Fokus auf einem schrittweisen Übergang zu einem papierlosen Büro liegt. Die digitale Führerscheinkontrolle von uniSmart und COTRIS ist dabei ein geplanter Schritt, um die Prozesse weiter zu vereinfachen. uniSmart Partnerschaft: Kompetenz, Lösungsorientierung und exzellenter Service Für JuSchoTrans ist die Zusammenarbeit mit uniSmart nicht nur eine Technologieimplementierung, sondern eine Partnerschaft. Die Mitarbeiter von uniSmart zeichnen sich durch ihre Kompetenz, lösungsorientierte Arbeitsweise und herausragenden Service aus. Die einwandfreie Erreichbarkeit und der reibungslose Kontakt stärken das Vertrauen zwischen beiden Unternehmen. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? JuSchoTrans GmbH beweist, dass Erfolg in der Logistikbranche nicht nur auf der Straße, sondern auch durch digitale Innovationen erzielt wird. Mit uniSmart an ihrer Seite ist das Unternehmen bereit, weiterhin neue Maßstäbe zu setzen und die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern.
- Schneider & Sohn GmbH & Co. KG: Baukompetenz und Digitalisierung im Einklang mit uniSmart
Die Schneider & Sohn GmbH & Co. KG mit Sitz in Blaufelden-Gammesfeld steht nicht nur für Tradition im Bauwesen seit ihrer Gründung im Jahr 1929, sondern auch für innovative Wege in der Digitalisierung. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die herausragenden Merkmale dieses Bauunternehmens und wie die Integration von uniSmart dazu beiträgt, den Erfolgsweg zu ebnen. Firmenhistorie: Über 90 Jahre Baukompetenz Seit 1929 ist Schneider & Sohn ein fester Bestandteil der Bauindustrie. Das familiengeführte Unternehmen hat sich zu einem wichtigen Akteur im Tiefbau, Fuhrwesen, Entsorgung, Abbruch und Containerdienst entwickelt. Mit 136 Mitarbeitern, 29 Lastwagen und 60 Baumaschinen ist Schneider & Sohn breit aufgestellt und bedient eine Vielzahl von Kunden, darunter Kommunen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaft, Energie- und Wohnungswirtschaft. Unternehmensphilosophie: Wertschätzung und Kompetenz Die Grundwerte von Schneider & Sohn sind geprägt von einem wertschätzenden Umgang mit Partnern und Kunden. Das Unternehmen zeichnet sich nicht nur durch seine langjährige Erfahrung aus, sondern auch durch die Übernahme der Planung und Bauleitung von Tiefbauprojekten und Außenanlagen. uniSmart Integration: Effizienz und Compliance im Fokus Seit 2016 setzt Schneider & Sohn auf die Integration von uniSmart, insbesondere die Webfleet LINKs 510/740 und PRO-Geräte 7250/7350 sowie die Tablets 8275 und 8475 mit dem vollumfassenden uniSmart Fullservice. Darüber hinaus werden durch den Tachomanager aller Tachodaten automatisch ausgelesen. Diese Technologie hat dem Unternehmen Zeit- und finanzielle Ersparnisse gebracht, ermöglicht eine schnellere Reaktion auf Kundenanfragen und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Technologievorteile: Zeit, Finanzen und Kundenfokus Die Integration von uniSmart hat Schneider & Sohn nicht nur eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, flexibel auf Kundenanfragen zu reagieren. Die Technologie unterstützt das Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, was in der Baubranche von entscheidender Bedeutung ist. Digitale Zukunft: Schneider & Sohn auf Expansionskurs Schneider & Sohn plant für die Zukunft eine fortschreitende Digitalisierung. Der Ausbau des Dokumentenmanagementsystems (DMS), des Warenwirtschaftssystems und des Angebotswesens stehen dabei im Fokus. Die Schaffung flexibler Schnittstellen zwischen verschiedenen digitalen Systemen soll zukünftige Softwareanschaffungen oder -änderungen erleichtern. uniSmart Partnerschaft: Erreichbarkeit und Lösungsorientierung Für Schneider & Sohn ist die Zusammenarbeit mit uniSmart mehr als nur eine technische Implementierung. Das Servicecenter ist gut erreichbar und die Mitarbeiter von uniSmart kümmern sich schnell und effektiv um alle Anliegen. Die schnellen Rückmeldungen bei Terminen für Um- und Neueinbauten sowie die gute Erreichbarkeit des Außendienstmitarbeiters zeugen von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Sie wollen mehr über die Leistungen der uniSmart wissen? Schneider & Sohn GmbH & Co. KG beweist, dass Baukompetenz und Digitalisierung Hand in Hand gehen können. Mit uniSmart als Partner ist das Unternehmen bereit für die Herausforderungen einer sich stetig wandelnden Bauindustrie.
- Alle Neuerungen und Änderungen 2024 (Teil 3)
Starten Sie gut ins neue Jahr mit dem 3. und letzten Teil unseres uniSmart-Jahresausblicks! Auch in diesem Teil geht es um die geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2024! Sonstige Neuerungen für Verbraucher: Das Jahr 2024 bringt eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen mit sich, die den Alltag der Menschen in Deutschland beeinflussen werden. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen: 1. Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard Ab Dezember 2024 müssen in Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte, darunter Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker, mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese Maßnahme folgt einer EU-Vorgabe, die darauf abzielt, Elektroschrott zu reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. 2. Änderungen rund um die Pflege: Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibt es ab 2024 bedeutende Veränderungen: Das Pflegegeld steigt um fünf Prozent im Jahr 2024 und um weitere 4,5 Prozent im Jahr 2025. Pflegesachleistungen werden ebenfalls um fünf Prozent erhöht, mit weiteren 4,5 Prozent im Jahr 2025. Pflegeunterstützungsgeld kann ab 2024 jährlich beantragt werden. Der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten in Heimen erhöht sich gestaffelt. 3. E-Rezept: Digitale Verschreibungen ab 2024 Ab dem 1. Januar 2024 werden in Krankenhäusern und Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten verpflichtend E-Rezepte ausgestellt. Diese können in der E-Rezept-App, als Ausdruck oder auf der elektronischen Gesundheitskarte erhalten werden und deutschlandweit in allen Apotheken eingelöst werden. 4. Aus für den Kinderreisepass: Nur noch "normale" Reisepässe für Kinder Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Personen unter 24 Jahren können nur noch einen "normalen" Reisepass beantragen, der sechs Jahre gültig ist. 5. Interaktiver Krankenhaus-Atlas: Online-Informationen für Patienten Ursprünglich geplant für den 1. Mai 2024, wurde das Krankenhaustransparenz-Gesetz vom Bundesrat abgelehnt. Das Gesetz sollte Patienten ermöglichen, online Informationen über Fachgebiete, Fallzahlen und Personalausstattung verschiedener Kliniken abzurufen. Verhandlungen im Vermittlungsausschuss stehen bevor. 6. Reform des Tierschutzgesetzes: Kükentöten wird eingeschränkt Ab dem 1. Januar 2024 ist das Töten männlicher Hühnerembryos bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt. Ab dem 13. Tag ist dies nicht mehr gestattet, basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schmerzempfinden von Embryos. 7. Ausweis und Reisepass per Post: Bequemere Beantragung ab 2024/2025 Ab November 2024 könnten neue rechtliche Voraussetzungen die direkte Zustellung von neu beantragten Ausweisen und Reisepässen ermöglichen. Dies würde eine bequemere Abwicklung bedeuten, voraussichtlich umsetzbar ab dem Frühjahr 2025. Diese gesetzlichen Änderungen spiegeln das Bestreben wider, die Umweltbelastung zu reduzieren, die Pflegebedingungen zu verbessern und bürokratische Prozesse zu vereinfachen. Es ist ratsam, diese Entwicklungen im Auge zu behalten und sich bei Bedarf über spezifische Anforderungen zu informieren. Verbraucher: 1. Tethered Caps: Nicht ablösbare Flaschendeckel ab Juli 2024 Einweg-Getränkeverpackungen, insbesondere Deckel aus Plastik, müssen ab Juli 2024 mit sogenannten Tethered Caps ausgestattet sein. Diese Deckel sind fest mit der Verpackung verbunden und sollen dazu beitragen, weniger Verschlusskappen in der Umwelt zu hinterlassen. 2. Pfand auf weitere Getränkeflaschen ab Januar 2024 Ab dem 1. Januar 2024 werden Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke und trinkbare Milcherzeugnisse pfandpflichtig. Dies gilt für Flaschen mit einem Fassungsvermögen von 0,1 bis maximal 3 Litern. 3. Kennzeichnungspflicht zur Haltungsform bei Schweinefleisch ab 2024 Verkauftes Schweinefleisch muss ab 2024 verpflichtend mit dem staatlichen Tierhaltungslogo gekennzeichnet werden. Dieses Logo gibt Auskunft über fünf verschiedene Haltungsformen und soll schrittweise auf weitere Fleischprodukte und Tierarten ausgeweitet werden. 4. Ende der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ab 2024 Die temporäre Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie während der Corona-Pandemie endet 2024. Der Satz wird von 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben, was voraussichtlich zu höheren Kosten für Verbraucher führen könnte. 5. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Klimafreundlichere Heizungen ab Januar 2024 Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Neue Heizungen in Neubauten müssen ab diesem Datum zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken folgen mit verpflichtender Wärmeplanung später. 6. Weniger Hürden für Balkonkraftwerke? Die Installation von Balkonkraftwerken könnte ab dem zweiten Quartal 2024 einfacher werden. Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht sollen Balkonkraftwerke als "privilegierte Maßnahme" einstufen, wodurch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften weniger Einfluss auf deren Installation haben. Diese Gesetzesänderungen spiegeln das Bestreben wider, Umweltfreundlichkeit zu fördern, Verbraucherrechte zu stärken und den Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung zu ebnen. Es ist wichtig, diese Veränderungen im Blick zu behalten und sich bei Bedarf über spezifische Anforderungen zu informieren. Auto: 1. Kfz-Versicherungen unter der Lupe: Steigende Kosten für Autobesitzer Ab 2024 müssen sich Autobesitzer auf höhere Kosten für ihre Kfz-Versicherungen einstellen. Die Versicherungsprämien sollen laut Versicherern aufgrund gestiegener Reparaturkosten durch die Inflation ansteigen. Ein regelmäßiger Vergleich der Versicherungstarife kann helfen, die besten Konditionen zu finden und dabei sogar zu sparen. 2. Ungewisse Zukunft der Förderung für E-Autos Die Förderung für E-Autos, die bisher eine finanzielle Entlastung für Privatpersonen darstellte, könnte ab 2024 auf unsicheren Füßen stehen. Ursprüngliche Pläne sahen vor, dass die Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro 3.000 Euro betragen sollte. Doch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das zu einem Defizit im Klima- und Transformationsfonds führte, ist die Zukunft der Förderung unklar. Verbraucher sollten beachten, dass der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ist. Wer bis Ende 2023 einen Antrag stellt und das E-Auto erst im neuen Jahr zugelassen wird, könnte von der Förderung profitieren. 3. Dienstwagenprivileg für teurere E-Autos? Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, müssen Steuern auf den geldwerten Vorteil entrichtet werden. Hier profitieren E-Auto-Fahrer von einer privilegierten Regelung. Bislang betrug der geldwerte Vorteil 0,5 Prozent für E-Autos unter 60.000 Euro und 0,25 Prozent für teurere Modelle. Künftige Regelungen könnten diese Privilegien erweitern, allerdings steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus. 4. Blackbox für Autos wird Pflicht ab Juli 2024 Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 mit einem Event Data Recorder (EDR) ausgestattet sein. Der EDR zeichnet relevante Daten vor und nach einem Unfall auf, um die Unfallursachen besser zu verstehen. Diese Pflicht betrifft Personenkraftwagen (Pkw) und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen für die Güterbeförderung. 5. Führerscheintausch für Geburtsjahre 1965-1970 Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen alten rosa- oder grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen das neue Kartenformat umtauschen. Ein versäumter Tausch kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Die Veränderungen im Jahr 2024 betreffen verschiedene Aspekte des täglichen Lebens. Es lohnt sich, über diese Neuerungen informiert zu sein, um rechtzeitig darauf reagieren zu können. Neben den ganzen Neuerungen aus dem 3. Teil unserer Aufstellung stehen wir Ihnen natürlich auch für alle weiteren Anfragen zur digitalen Auslieferung zur Verfügung! Fazit Auch 2024 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!
- Alle Neuerungen und Änderungen 2024 (Teil 2)
Kurz vor Jahresende folgt der 2. Teil unseres 3-teiligen uniSmart-Jahresausblicks! Erfahren Sie alles zu den geplanten Änderungen und Neuerungen für das Jahr 2024! Rund ums Geld: Das Jahr 2024 verspricht nicht nur ein neues Kapitel, sondern auch bedeutende Veränderungen in verschiedenen Bereichen. Hier sind die Schlüsseländerungen und Erhöhungen, die auf die Menschen in Deutschland zukommen: 1. Steigender Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Weniger Steuern für Alleinstehende und Familien Die Aussicht auf eine Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags bringt finanzielle Erleichterungen für Steuerzahler:innen. Ab dem 1. Januar 2024 könnte der Grundfreibetrag für Alleinstehende von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht werden, für Ehepaare von 21.816 Euro auf 23.208 Euro. Der Kinderfreibetrag soll ebenfalls steigen, was insbesondere Familien entlastet. 2. Mehr Bürgergeld und Sozialhilfe: Höhere Unterstützung für Bedürftige Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger:innen dürfen sich ab dem 1. Januar 2024 auf erhöhte Leistungen freuen. Diese Anhebung beträgt gut zwölf Prozent und wirkt sich folgendermaßen aus: Alleinstehende/Alleinerziehende: Anstieg von 502 Euro auf 563 Euro (+61 Euro) Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: Anstieg von 451 Euro auf 506 Euro (+55 Euro) Volljährige in Einrichtungen: Anstieg von 402 Euro auf 451 Euro (+49 Euro) Jugendliche von 14–17 Jahren: Anstieg von 420 Euro auf 471 Euro (+51 Euro) Kinder von 6–13 Jahren: Anstieg von 348 Euro auf 390 Euro (+42 Euro) Kinder von 0–5 Jahren: Anstieg von 318 Euro auf 357 Euro (+39 Euro) 3. Geplante steuerliche Änderungen: Entlastung für Arbeitnehmer und Geschäftsleute Das Bundesfinanzministerium plant eine umfassende Steuerreform im "Wachstumschancengesetz", obwohl es noch nicht verabschiedet wurde. Einige vorgeschlagene Änderungen umfassen: Anstieg der Verpflegungspauschale auf 32 Euro für 24-stündige Abwesenheiten im Inland Erhöhung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro Anpassung der Abziehbarkeitsgrenze für Geschäftspartnergaben auf 50 Euro Mögliche steuerfreie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis zu 1.000 Euro Erhöhung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 Euro 4. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze: Anpassungen in der Sozialversicherung Zum 1. Januar 2024 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Ebenfalls wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr erhöht. 5. Krankenkassenzusatzbeitrag steigt: Anpassungen im Gesundheitswesen Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2024 auf 1,7 Prozent, was einer Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte entspricht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das erwartete Milliardendefizit in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen. 6. Höhere Erwerbsminderungsrente: Bessere Absicherung für Betroffene Ab Juli 2024 erhalten etwa drei Millionen Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag. Dieser variiert je nach Rentenbeginn zwischen 4,5 Prozent und 7,5 Prozent und wird automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt. 7. Höhere Unterstützung beim Schulbedarf: Entlastung für Familien Das Bildungspaket sieht ab dem 1. Januar 2024 eine Erhöhung der Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf vor. Diese steigt für das 1. Halbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und für das 2. Halbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Das gesamte Team der uniSmart wünscht Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir freuen uns schon heute auf ein erfolgreiches 2024 mit Ihnen! Fazit Auch 2024 wird ein spannendes Jahr werden, in dem Ihnen die uniSmart wieder viele Möglichkeiten aufzeigt, neue Lösungen bietet und jederzeit zur Verfügung steht!
- Das Team der uniSmart wünscht frohe Weihnachten!
Der Schlüssel zum Wandel liegt darin, all seine Energie nicht darauf zu fokussieren, das Alte zu bekämpfen, sondern darauf, Neues zu erschaffen. Daniel Jay Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten, Zeit zur Entspannung und Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge im kommenden Jahr. Ihr uniSmart-Team Übrigens Wir stehen Ihnen auch zwischen den Feiertagen für alle offenen Fragen zur Verfügung! Nehmen Sie ganz einfach Kontakt mit uns auf!