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Unternehmernews März 2023

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Unternehmernews März 2023 von uniSmart
Unternehmernews März 2023 von uniSmart

Strom- und Gaspreisbremsen starten

Ab März 2023 gibt es für Strom- und Gaskunden eine finanzielle Entlastung, da die Preisbremse in Kraft tritt.

Damit werden die Gaskosten auf 12 Cent pro Kilowattstunde und die Stromkosten auf 40 Cent begrenzt. Auch Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, die restlichen 20 Prozent werden zum Tarif des Anbieters berechnet.

 

Wegfall der Corona-Verordnungen

Es entfallen sowohl die Test- als auch Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken. Die Regelung gilt für Bewohner und Mitarbeiter. Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen hingegen weiterhin eine Maske tragen und sich an die jeweilige Hausordnung halten.

Für Arbeitnehmer gilt, dass sie nicht mehr wegen Corona krankgeschrieben werden können, wenn sie keine Symptome aufweisen. Sie müssen dann mit Maske zur Arbeit und können sich dann aber individuell mit dem Arbeitgeber einigen und Homeoffice absprechen oder andere Maßnahmen treffen.

 

Einmalige Energiepauschale über 200 Euro für Studenten

Studenten und Fachschüler bekommen eine einmalige Energiepauschale über 200 Euro. Die Pauschale muss online ab dem 15. März auf https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de beantragt werden.

Die Energiepauschale wird nicht besteuert und wird auch nicht bei einkommensabhängigen Leistungen oder Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet.

 

Zeitumstellung vom 25. auf den 26. März 2023

Die Zeit wird in diesem Jahr vom 25. zum 26. März um 2 Uhr nachts auf 3 Uhr vorgestellt.

 

Neue Förderung für Immobilien

Am 1. März startet ein neues KfW-Förderprogramm für angehende Immobilienbesitzer. „Klimafreundlicher Neubau“ heißt das Programm, es hat die Programmnummer KfW 297/298. Der Vorteil: Es bietet sehr günstige Kredite für den Bau oder Kauf eines neuen Wohnhauses. Der Knackpunkt: Es gelten dabei strenge Nachhaltigkeitsstandards: Der Neubau muss unter anderem einen recht hohen Energiestandard EH 40 haben und es dürfen keine fossilen Heizsysteme (etwa Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.

 

Änderung für Versicherungskennzeichen ab März 2023

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

 

Pflicht für Solar-Dächer

Zum Beispiel in Bayern gilt ab März für neu gebaute Gewerbe- und Industriegebäude die Pflicht, Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern zu installieren. Diese Regelung gilt auch für Immobilien, die bereits in Planung sind – selbst wenn Bauantrag oder Bauvorlagen den Behörden noch nicht vollständig vorliegen.

 

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