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Unternehmensnews März 2024*

Alles was der März an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter!


Umsatzsteuer Gas und Fernwärme

Ab 01. März 2024 entfällt der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme von derzeit sieben Prozent. Es werden dann wieder die regulären 19 Prozent fällig.


Effizientere Haushaltsgeräte

Kühlschränke, Waschmaschinen und Waschtrockner müssen ab März 2024 effizienter werden und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden.


sv.net wird ersetzt durch SV-Meldeportal

Im Oktober 2023 ist das neue Portal, das "SV-Meldeportal" gestartet, das ab 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird. Arbeitgeber, die sv.net nutzen, müssen sich für das neue Portal registrieren. Die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige ist nur noch mit einem Elster-Zertifikat möglich.


Änderungen beim Lobbyregister

Bundestag und Bundesrat haben im Herbst 2023 Änderungen am Lobbyregister beschlossen, die zum 1. März 2024 in Kraft treten. Davor müssen dort registrierte oder registrierungspflichtige Organisationen noch nichts tun – aber sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen. Für alle registrierten Organisationen gibt es Änderungen, insbesondere zur Offenlegung der Finanzierung und von Spenden. Die Eintragungspflicht wird erweitert.


Neue Versicherungskennzeichen

Ab dem 01. März 2024 müssen an den entsprechenden Fahrzeugen, wie z.B. Kleinkrafträdern, E-Scootern, aber auch an E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h neue Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Die ab März 2024 gültigen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Blau. Die derzeit schwarzen Kennzeichen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.


Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.


Online-Register zu Organspenden

Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland kommt schrittweise. Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine freiwillige Erklärung zur Organ- und Gewebespende mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion auf www.organspende-register.de zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen.


Neue Regelungen für Fachkräfte aus Drittstaaten

Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sollen Fachkräfte schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können.


Folgende Änderungen ergeben sich daraus:

  • Aufenthalt zur beruflichen Anerkennung: Wer an einer Anpassungsqualifizierung oder Ausgleichsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, kann dafür einreisen und künftig bis zu maximal drei Jahre bleiben. Gleichzeitig kann die angehende Fachkraft eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden in der Woche ausüben.

  • Mit der neuen Anerkennungspartnerschaft können Personen aus Drittstaaten künftig erst einreisen und dann das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen: Dazu verpflichten sich die angehende Fachkraft und ihr Arbeitgeber, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren einschließlich Qualifizierung aktiv zu betreiben. Der Aufenthalt ist zunächst für ein Jahr möglich und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

  • Wenn die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren eine Qualifikationsanalyse vorschlägt, kann die angehende Fachkraft künftig dafür einreisen und bis zu 6 Monate bleiben.

  • Personen mit berufspraktischer Erfahrung können künftig für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Voraussetzung sind ein qualifizierter, im Ausbildungsstaat anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf. Alternativ zu einem staatlich anerkannten Abschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer ausreichend. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland ist nicht erforderlich. IT-Spezialisten brauchen auch weiterhin keinen Abschluss.

  • Auch zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Die Altersgrenze wird von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf Niveau B1 (GER) abgesenkt. Damit wird der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche einem größeren Personenkreis von Drittstaatsangehörigen eröffnet. Die bisherige Höchstaufenthaltsdauer von sechs Monaten wird auf neun Monate erhöht. Darüber hinaus können Personen mit diesem Aufenthaltstitel eine Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche sowie Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen ausüben.

Quelle: Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum

Sommerzeit

In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 31. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober, diesmal ist das der 27. Oktober.


 

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*Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Behnam Norouzi

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