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Schnellere Einbürgerung in Deutschland
Am 27. Juni 2024 tritt eine wegweisende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft. Diese ermöglicht es Zuwanderern, schneller die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Einbürgerungen sind nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ kann die Einbürgerung sogar nach nur drei Jahren erfolgen. Zudem wird die doppelte Staatsbürgerschaft zugelassen, was vielen Menschen die Entscheidung erleichtern dürfte, ihre alte Staatsbürgerschaft beizubehalten. Eine weitere Erleichterung betrifft ehemalige Gast- oder Vertragsarbeiter in der DDR: Sie müssen zur Einbürgerung nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest mehr absolvieren.
Chancenkarte für Jobsuchende aus Nicht-EU-Ländern
Ab dem 1. Juni 2024 wird die Jobsuche für Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern erleichtert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die sogenannte Chancenkarte erhalten. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Das Punktesystem, das die Chancenkarte vergibt, berücksichtigt Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Dieses System soll die Integration von qualifizierten Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt fördern.
Bahncard 25 und 50 nur noch digital
Bahnkunden müssen sich ab dem 6. Juni 2024 auf eine Veränderung einstellen: Die Bahncard 25 und 50 wird nur noch in digitaler Form angeboten. Um das Abo digital zu nutzen, benötigen Kunden ein Profil in der Bahn-App oder auf bahn.de. Für diejenigen, die kein Smartphone besitzen, gibt es die Möglichkeit, ein Ersatzdokument auszudrucken. Bereits vorhandene Plastikkarten können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Änderungen beim Kabelfernsehen
Eine wichtige Änderung betrifft die Mieter von rund 12 Millionen Haushalten in Deutschland: Bis zum 30. Juni 2024 müssen sie sich entscheiden, über welchen Anbieter sie zukünftig fernsehen möchten – ob über Kabel, Satellit oder per Streaming. Denn ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Gebühren für Kabel-TV nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen, da das Nebenkostenprivileg endet. Dies erfordert eine aktive Wahl und gegebenenfalls die Umstellung auf einen neuen Anbieter.
Handy-zu-Handy-Zahlungen dank neuer Bankeninitiative
Eine erfreuliche Neuerung für Bankkunden in Europa ist die Einführung von Handy-zu-Handy-Zahlungen. Ab Ende Juni 2024 können Kundinnen und Kunden einiger Banken untereinander direkt per Smartphone Geld senden. Dies ermöglicht das europaweite Bezahlsystem „wero“ der Bankeninitiative EPI. In Deutschland beteiligen sich Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank. Diese Innovation zielt darauf ab, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem zu etablieren und so ein Konkurrenzangebot zu US-amerikanischen Anbietern wie PayPal zu schaffen.
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