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Unternehmensnews Februar 2025*

Autorenbild: uniSmart uniSmart

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KI-Vorschriften verschärft: Unternehmen müssen schulen

Ab dem 2. Februar 2025 tritt in der Europäischen Union der AI Act in Kraft. Diese Verordnung regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und verbietet insbesondere Anwendungen, die Menschen basierend auf Verhaltensweisen oder Merkmalen bewerten. Betroffen sind unter anderem:


  • Krankenkassen, die Beiträge auf Basis von KI-Analysen anpassen

  • Vermieter, die Bewerber anhand KI-basierter Kriterien selektieren

  • Unternehmen, die biometrische Daten zur Bewertung ihrer Mitarbeiter nutzen


Neben diesen Verboten müssen Firmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, ihre Technologien nach Risikostufen bewerten und dafür sorgen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI zu schulen und über die damit verbundenen Risiken aufzuklären.


Photovoltaik: Einspeisevergütung sinkt

Die Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz wird halbjährlich um 1 % reduziert. Am 1. Februar 2025 erfolgt die nächste Kürzung. Neue Photovoltaikanlagen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen werden, erhalten somit geringere Vergütungen für ihren erzeugten Strom.


Meldepflicht: Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaft

Unternehmen sind verpflichtet, bis zum 16. Februar 2025 die Arbeitsentgelte und geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter an die Berufsgenossenschaft zu melden. Dies betrifft alle Beschäftigten, auch Teilzeitkräfte und Auszubildende. Falls keine Meldung erfolgt, kann die Berufsgenossenschaft die Daten schätzen und Beiträge entsprechend festlegen.


Weniger Arbeitstage im Februar 2025

Da 2025 kein Schaltjahr ist, entfällt der 29. Februar. Dies führt zu einer leicht reduzierten Anzahl an Arbeitstagen im Vergleich zum Vorjahr. Laut dem Statistischen Bundesamt beläuft sich die Gesamtanzahl der Arbeitstage auf durchschnittlich 248,1 – 0,7 Tage weniger als 2024.


Kosten für HD-Fernsehen steigen

Ab Februar 2025 wird der Empfang von HD-Programmen für Sat- und Kabelkunden teurer. Die Preiserhöhung betrifft vor allem private Sender wie RTL oder Sat.1. Öffentlich-rechtliche Sender und Streamingdienste mit entsprechenden Paketen sind nicht betroffen.


Strengere Geldwäsche-Bekämpfung im Immobiliensektor

Ab dem 17. Februar 2025 gelten neue Meldepflichten für Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare im Bereich Geldwäschebekämpfung. Verstöße gegen Barzahlungsverbote oder missbräuchliche Umgehungen der Nachweispflicht müssen künftig gemeldet werden.


Frist für Baumschnitte endet

Wer Hecken, Sträucher oder Bäume stark zurückschneiden oder fällen möchte, muss dies bis Ende Februar erledigen. Ab dem 1. März 2025 ist dies gemäß Bundesnaturschutz-gesetz verboten, um brütende Vögel zu schützen. Pflegeschnitte bleiben das ganze Jahr über erlaubt.


 

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*Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Roman Kraft

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