top of page

Unternehmensnews April 2025*

Alles was der April an Neuerungen und Änderungen bietet, lesen Sie im uniSmart Unternehmernewsletter!


Reform des Elterngelds

Ab dem 1. April 2025 wird das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung nach der Geburt eines Kindes erhalten, nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Konkret erhalten es künftig nur Alleinerziehende und Paare, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 175.000 Euro beträgt – vorausgesetzt, das Kind wird am oder nach diesem Stichtag geboren.


Was bedeutet das?

  • Zielgerichtete Unterstützung: Die Maßnahme soll gezielt Familien mit geringerem Einkommen unterstützen.

  • Einkommensgrenze: Familien, deren Einkommen diese Grenze überschreitet, müssen künftig auf diese staatliche Leistung verzichten.

  • Mögliche Auswirkungen: Dies könnte zu einer Umverteilung der Fördermittel führen und den Staatshaushalt entlasten, birgt aber auch Diskussionen darüber, ob Familien mit mittlerem Einkommen ungewollt benachteiligt werden.


Diese Reform soll dazu beitragen, die finanziellen Ressourcen des Staates gezielter dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden.


Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein

Ein weiterer Meilenstein in Sachen Digitalisierung ist der Start des Testlaufs für den digitalen Fahrzeugschein. Ab Anfang April können interessierte Autofahrer eine neu entwickelte App testen, mit der künftig die Fahrzeugpapiere nicht mehr physisch mitgeführt werden müssen – stattdessen genügt ein Blick auf das Smartphone.


Highlights des digitalen Fahrzeugscheins:

  • Mehr Komfort: Nie wieder das Suchen nach den Papieren – alles digital und immer griffbereit.

  • Innovative Zusammenarbeit: Die App ist ein Gemeinschaftsprojekt des Kraftfahrt-Bundesamtes und der Bundesdruckerei.

  • Testphase: Zunächst wird der digitale Fahrzeugschein im Testbetrieb erprobt. Das Feedback der Nutzer wird entscheidend sein, um das System weiter zu optimieren und für einen bundesweiten Rollout vorzubereiten.


Diese Neuerung steht exemplarisch für den zunehmenden Trend zur Digitalisierung im öffentlichen Sektor und könnte langfristig den Alltag vieler Autofahrer erleichtern.


Überarbeiteter Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung

Wer sich ab dem 1. April 2025 auf den Weg zum Führerschein macht, muss sich auf einen neuen, überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Die Anpassungen resultieren aus aktuellen rechtlichen Änderungen und praktischen Erfahrungen.


Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Streichungen und Ergänzungen: Einige Fragen wurden gestrichen, während neue, etwa zu Themen wie Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen oder speziellen Verkehrsschildern, hinzugefügt wurden.

  • Verbesserte Praxisnähe: Durch die Aktualisierung sollen die Prüfungsinhalte besser an den realen Straßenverkehr angepasst werden.

  • Erhöhte Sicherheit: Mit dem neuen Katalog soll sichergestellt werden, dass angehende Fahrer optimal auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vorbereitet sind.


Diese Reform verspricht, die theoretische Ausbildung nachhaltiger zu gestalten und die Verkehrssicherheit langfristig zu erhöhen.


Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Ab dem 2. April 2025 ändert sich auch die Reisepolitik im Zusammenhang mit Großbritannien. Reisende aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten oder der Schweiz, benötigen künftig neben dem Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung (ETA – Electronic Travel Authorisation).


Wesentliche Details:

  • Neue Einreisebestimmung: Die Regelung betrifft alle Europäer, die in das Vereinigte Königreich reisen möchten.

  • Kosten und Gültigkeit: Die ETA kostet 10 Pfund (etwa 11,93 Euro) und muss spätestens nach zwei Jahren erneuert werden.

  • Ziel der Maßnahme: Mit dieser Neuerung möchte Großbritannien die Einreiseprozesse modernisieren und besser kontrollieren.


Diese Umstellung erfordert von Reisenden eine frühzeitige Planung und Umstellung ihrer Reisedokumente – ein Schritt, der sicherlich auch international diskutiert wird.


Elektronische Patientenakte (ePA) – Startschuss zur Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Seit dem 15. Januar wird in drei Testregionen und rund 300 Arztpraxen der Prototyp der elektronischen Patientenakte (ePA) erprobt. Nun steht Mitte März eine entscheidende Prüfung durch die Digitalagentur Gematik an: Sollte das System als stabil bewertet werden, könnte die ePA ab April bundesweit eingeführt werden.


Warum ist das so bedeutsam?

  • Zentrale Gesundheitsdaten: In der ePA sollen alle wichtigen Gesundheitsinformationen – von Röntgenbildern über Arztbriefe bis hin zu Laborbefunden – zentral gespeichert werden.

  • Optimierter Informationsaustausch: Mit der digitalen Akte wird der Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen verschiedenen Praxen und Apotheken deutlich erleichtert.

  • Patientenautonomie: Jeder Kassenpatient soll automatisch eine ePA erhalten – sofern er nicht widerspricht. Dies könnte die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen revolutionieren und den Patienten eine umfassende Übersicht über ihre Gesundheitsgeschichte bieten.


Die elektronische Patientenakte steht stellvertretend für die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitssektor, die nicht nur die Kommunikation zwischen Ärzten, sondern auch den Zugang der Patienten zu ihren eigenen Daten verbessern soll.


 

Sie wollen immer auf dem neuesten Stand bleiben? 

Die uniSmart informiert Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus der Unternehmer-Welt!



 

Schon gewusst?  Alle News-Blogs der uniSmart können Sie jederzeit hier nachlesen!

*Bildrechte: freie Bilddatenbank unsplash | Bank Phrom 

bottom of page