Zum 1. Januar 2022 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf dann 9,82 Euro je Zeitstunde. Im Juli 2022 soll dann die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde folgen.
Was gibt es zu berücksichtigen? Wichtig ist es, auf die Gesamtstundenanzahl zu achten. Bis Ende 2021 dürfen Minijobber mit dem bisherigen gesetzlichen Mindestlohn noch 46,8 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie die 450 Euro-Grenze überschreiten (9,60 Euro x 46,8 Stunden = 449,28 Euro). Ab Januar 2022 dürfen Minijobber aufgrund des höheren Mindestlohns nur noch maximal 45,8 Stunden pro Monat arbeiten, damit sie innerhalb der 450 Euro-Grenze bleiben (9,82 Euro x 45,8 Stunden = 449,76 Euro).
Wann folgt die nächste Erhöhung? Mit dem 1. Juli 2022 - also 6 Monate nach der kommenden Erhöhung - steht schon die nächste Anpassung auf 10,45 EUR pro Stunde an. Es ist also von vornherein ratsam, eventuell anstehenden Lohn- & Vertragsanpassungen gleich auf 10,45 EUR vorzunehmen.
Somit darf ab Juli 2022 ein Minijobber maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten.
Kommt der Mindestlohn von 12 Euro?
In den Koalitionsgesprächen der Ampel-Parteien ist die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 EUR fest verankert. Ob und wann sie tatsächlich kommt ist genauso offen wie die Frage, ob dieser Stundenlohn in allen Branchen gilt und die Einführung in mehreren Schritten stattfindet.
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Fazit
Wie sich die Entwicklung des Mindestlohns entwickelt ist gesetzlich festgeschrieben. Weitere Informationen zum Mindestlohn erhalten Sie in unserem vorangegangenen Blog unter folgendem Link.