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Fahrtauglichkeit bei Berufskraftfahrern

Die Entscheidung über eine Eignung oder Nichteignung für die jeweiligen Führerscheinklassen bei Berufskraftfahrern liegt nicht mehr bei Ärzten - die Entscheidung zur Eignung für verschiedene Führerscheinklassen liegt nur noch bei der Fahrerlaubnisbehörde.

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Fahrtauglichkeit bei Berufskraftfahrern

Die Fahrerlaubnis-Verordnung, die seit dem 1. Juni gilt, wurde vom Gesetzgeber teilweise erneuert. Eine dieser wesentlichen Änderungen betrifft die ärztlichen Bescheinigungen.

 

Worum geht es bei den neuen Vorschriften für die Untersuchung von Berufskraftfahrern?

Die Entscheidung über eine Eignung oder Nichteignung für die jeweiligen Führerscheinklassen und über eventuell erforderliche weitergehende Maßnahmen (zum Beispiel medizinische Gutachten) liegt nun ausschließlich bei der Fahrerlaubnisbehörde. Durch die Änderung der Anlage 5 zur FeV hat der Arzt der Fahrerlaubnisbehörde künftig im Rahmen der von ihm durchgeführten Screening-Untersuchung nur noch den medizinischen Befund mitzuteilen. Er hat nicht (wie bislang) eine Empfehlung über die Fahrtauglichkeit beziehungsweise das weitere Vorgehen auszusprechen.

 

Welche direkten Konsequenzen hat die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung?

Es ist damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungszeit der Anträge bei den Führerscheinbehörden möglicherweise erheblich verzögert. Ebenso kann es bei verschiedenen Befunden zu Problemen oder Verzögerungen mit der Fahrerlaubnis kommen.

In der ärztlichen Bescheinigung müssen dazu bestimmte Erkrankungen nun explizit benannt werden. Die Gültigkeit eines Führerscheins bestimmt die Fahrerlaubnisbehörde, deshalb können von den untersuchenden Ärzten keine Fristen mehr angegeben werden

 

Wie geht es jetzt weiter?

Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5, Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 6 sowie ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 durften nur noch bis zum 30. September 2022 nach dem bis zum 31. Mai 2022 geltenden Muster ausgestellt werden.

 

Für die Beachtung der jeweiligen Geltungsdauer bietet sich eine elektronische Führerscheinkontrolle an.

Damit haben Sie die Möglichkeit einer Erinnerungsfunktion zu den anstehenden Terminen.


 


Wichtig

Bescheinigungen und Zeugnisse, die nach dem bis zum 31. Mai 2022 geltenden Muster der Anlage 5 oder der Anlage 6 ausgestellt worden sind, gelten bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer fort.

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