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Erhöhung des Mindestlohn für 2021 & 2022*

Wie wird sich der Mindestlohn bis 2022 entwickeln?

Die Mindestlohnkommission hat empfohlen, den Mindestlohn in mehreren Schritten auf 10,45 Euro bis zum 1. Juli 2022 zu erhöhen.

Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte!



Wie lauten die Erhöhungsschritte im Detail?

zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro

zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro

zum 1. Januar.2022: 9,82 Euro

zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro


Wie hoch ist der Mindestlohn derzeit?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2020 bei 9,35 Euro brutto. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen.

Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.


Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.


Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,

  • ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,

  • Selbstständige,

  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

  • Auf Branchenmindestlöhne haben ehemals Langzeitarbeitslose sofort Anspruch, denn diese Löhne sind tariflich vereinbart.


Was gilt für Personen mit einem Minijob?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Er ist ein Bruttostundenlohn. Zusätzlich trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.


Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiten von Minijobbern aufzeichnen und diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren, um sie bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen zu können.


Wann unterliegen Arbeitgeber einer Dokumentationspflicht?

Eine Dokumentationspflicht für Arbeitgeber gilt generell für geringfügig Beschäftigte und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.


Haftet ein Auftraggeber, wenn sich ein Subunternehmer nicht an das Mindestlohngesetz hält?

Ein Auftraggeber haftet für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn er einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt. Diese sogenannte Auftraggeberhaftung gilt im Arbeitnehmer-Entsendegesetz bereits seit vielen Jahren. Das Mindestlohngesetz greift auf diese bestehende Regel zurück, da sie sich bewährt hat.

 

Sie benötigen Unterstützung?

Gerade bei der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten gibt es vor allem bei Mitarbeitern mit Tätigkeiten außerhalb des Firmenstandorts oft Schwierigkeiten in der Nachvollziehbarkeit der Daten.

Gern stehen wir Ihnen zur Lösung dieser Herausforderungen mit verschiedenen Produkten - vom Webfleet Pro 2020 bis hin zu individuell entwickelten Programmen und Apps - zur Verfügung!


Kontaktieren Sie uns unter: vertrieb@unismart.de

 

Denn bei Versäumnissen sind die Strafen empfindlich hoch!

Die Kontrolle liegt bei den Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).

Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen Verpflichtungen wie zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeit können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.


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