top of page
  • AutorenbilduniSmart

De-minimis-Förderung für LKW ab 7,5 t

Aktualisiert: 14. Nov. 2023

Jährliche Zuschüsse pro LKW, die nicht zurückgezahlt werden müssen - das ist das De-minimis-Förderprogramm des BAG.

Wie Sie dieses Programm für sich und Ihr Unternehmen nutzen können, erfahren Sie hier.

Was ist eigentlich eine De-minimis-Förderung?

Es handelt sich dabei um eine Beihilfe, die einem Unternehmen von einem EU-Mitgliedsstaat gewährt wird. Der Betrag wird unter bestimmten Voraussetzungen als geringfügig betrachtet und muss von der Europäischen Kommission daher nicht weiter genehmigt werden. Solche Zuschüsse werden auch als Bagatellbeihilfen bezeichnet. Doch für Transportunternehmen sind diese Beträge alles andere als Bagatellen. Im Gegenteil: Sie können deutlich davon profitieren!


Der Begriff "de minimis" stammt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie "Dinge von geringer Bedeutung". Die Bezeichnung drückt noch einmal aus, dass die Förderbeträge aus Sicht der EU-Kommission so gering sind, dass sie schnell und mühelos zur Verfügung stehen. Umso besser für die Transportunternehmen!


De minimis 2020: Wer wird gefördert?

Ihr Unternehmen ist im gewerblichen Güterverkehr tätig oder Sie betreiben Werkverkehr? Sie sind außerdem Halter oder Eigentümer wenigstens eines schweren Nutzfahrzeuges, dessen zulässiges Gesamtgewicht, mindestens 7,5 t beträgt?

Dann sind Sie zuwendungsberechtigt für das De-minimis-Förderprogramm 2020!


De minimis 2020: Was wird gefördert?

Im Transportgewerbe werden seit 2009 spezielle Maßnahmen aus den Mauteinnahmen gefördert. Darunter fallen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt oder zur Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel:

  • Fahrerassistenzsysteme,

  • Partikelminderungssysteme,

  • der Erwerb von Telematiksystemen und

  • der Erwerb von Software zum Auslesen digitaler Tachographen.

Ein klassisches Beispiel ist die Förderung von Maßnahmen im Bereich "Telematik". Es gibt unterschiedliche Telematik-Anwendungen, und sie alle wirken sich in irgendeiner Form positiv auf das Unternehmen und/oder die Umwelt aus:

  • Eine LKW-Ortung gibt jederzeit Informationen darüber, wo sich das Fahrzeug gerade befindet.

  • Das Geofencing hilft bei der Optimierung von Standzeiten und unterstützt den Diebstahlschutz des Fahrzeugs.

  • Die Auswertung des Fahrverhaltens hilft bei der Senkung der Kraftstoffkosten.

  • Die Lenkzeiten-Übertragung vermeidet Verstöße und hohe Bußgelder.

  • Das automatische Auslesen des Tachographen vermeidet unnötige Standzeiten.

Diese Auflistungen sind nicht vollständig, bringen aber eines exakt auf den Punkt:

Investieren Sie in die Digitalisierung Ihres Unternehmens und profitieren Sie von den staatlichen De-minimis-Förderungen!


De-minimis 2020: Wie hoch ist die Förderung?

Für jeden LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erhalten Sie als zuwendungsberechtigtes Unternehmen eine jährliche Förderung in Höhe von 2.000 EUR. Maximal können Sie pro Jahr 33.000 EUR an Zuschüssen erhalten.

Um zu erfahren, wie hoch Ihre jährliche Fördersumme sein wird, müssen Sie also nur die Anzahl Ihrer förderfähigen, "schweren" Nutzfahrzeuge mit 2.000 EUR multiplizieren.

 

Sie sind an der nicht zurückzuzahlenden De-minimis-Förderung interessiert? Dann informieren Sie sich jetzt unverbindlich und kostenlos über unsere Lösungen und profitieren Sie vom staatlichen Förderprogramm!

 

Die Digitalisierung der Transportunternehmen schreitet unaufhaltsam voran. Es ist daher wichtig, Schritt zu halten und entsprechende Investitionen zu tätigen. Häufig ist es so, dass solche Investitionen sich erst im Laufe der Zeit amortisieren, und so mancher Unternehmer schreckt vor den vermeintlich hohen Kosten zurück. Es ist daher gut zu wissen, dass viele Tools und Anwendungen für die Digitalisierung im Transportunternehmen staatlich gefördert werden - ohne, dass eine Rückzahlungspflicht besteht.


bottom of page